Angenommen anlässlich der ZV Sitzung vom 12.01.2024
1 Grundlage
Das vorliegende Pflichtenheft basiert auf dem allgemeinen Kommissionsreglement EHV. Die dortigen allgemeinen Grundlagen sind Bestandteil dieses Pflichtenheftes und entsprechend verbindlich.
2 Zweck
Die MeKo ist eine Kommission des Eidgenössischen Hornusserverbandes. Sie ist für die medialen und kommunikativen Belange des Eidg. Hornusserverbandes zuständig.
3 Zusammensetzung / Unterstellung
3.1 Zusammensetzung
Die MeKo EHV besteht aus dem Ressortleiter, dem Redaktor sowie einem Kommissionsvertreter aus jedem Zweckverband. Für die Sekretariatsarbeiten kann ein weiteres Mitglied ohne Stimmrecht ernannt werden.
Zur Unterstützung bei Berichterstattungen werden Berichtverfasser beigezogen. Diese haben kein Stimmrecht.
Es empfiehlt sich, dass jeder Zweckverband mind. 1-2 Berichtverfasser stellt.
3.2 Konstitution / Arbeitsverteilung
Die Kommission konstituiert sich selbst. Grundsätzlich arbeitet die Kommission als Einheit. Die Zuteilung von Einzelaufgaben an die Mitglieder ist möglich, insbesondere bei Berichterstattungen.
3.3 Unterstellung
Die MeKo EHV ist dem Ressortleiter Marketing/Kommunikation unterstellt.
4 Pflichten
4.1 Berichterstattung / Redaktion
Führung eines Redaktionsplans und Verteilung der Berichte an die Kommissionsmitglieder sowie Berichtverfasser.
Erstellung der Berichte inkl. Fotos gemäss gültigem Kommunikationskonzept EHV.
Der Redaktor redigiert die erhaltenen Berichte, veröffentlicht diese gemäss Kommunikationskonzept EHV und sendet die notwendigen Unterlagen an die Medien zur Veröffentlichung.
4.2 Hornusserfeste
Zuständig für die Betreuung und die Unterstützung des Organisators ist der zuständige Verbandsvertreter in der MeKo EHV. Ausnahme sind sämtliche NW-Anlässe. Dort ist für die Betreuung und Unterstützung der entsprechende Verbands-Nachwuchsobmann zuständig.
Teilnahme an einer OK-Sitzung spätestens im Frühling des Durchführungsjahres und Information an das OK bezüglich Vorgaben der MeKo EHV.
Betreuung der Medien vor Ort, vor allem das Fernsehen. Um Doppelspurigkeit zu vermeiden müssen alle Kontakte über das zuständige MeKo-Mitglied laufen.
Erstellung einer Festvorschau und eines Kurzberichtes pro Spieltag aus spieltechnischer Sicht.
Die Vorgaben für den Inhalt des Spielberichts werden durch die MeKo erstellt. Organisation der Siegerfotos und Übermittlung aller notwendigen Unterlagen inkl. Ranglistenwurm an den Redaktor.
Unterstützung beim Königstich / NW-Championstich und dem Eröffnungshornussen nach Absprache mit der Spielleitung. (Steckbriefe / Moderation / Betreuung Presse etc.)
4.3 Werbemittel
Die MeKo EHV entwickelt Werbematerial und Werbeunterlagen. Die Erzeugnisse der MeKo EHV können via Geschäftsstelle EHV bestellt werden.
4.4 Zusammenarbeit
Unterstützt die anderen Kommissionen auf deren Antrag in medialen/kommunikativen Belangen.
Erledigt Zusatzaufgaben nach Weisung und Auftrag ZV EHV.
5 Fotos allgemein
5.1 Fotos für Medien sind farbig und nach Möglichkeit mit einer Auflösung von 1920x1080px zu erstellen.
5.2 Die Geschäftsstelle EHV betreibt ein aktuelles Fotoarchiv und stellt Fotomaterial den interessierten Stellen zur Verfügung.
5.3 Die Fotos sind mit folgenden Angaben an die Geschäftsstelle EHV zu senden: Anlass, Ort, Datum des Anlasses, Wer ist auf dem Bild
Beispiele:
Gruppenmeisterschaftsfinal_Musterhausen_01.01.2024_Gruppe Muster
Interkantonales Hornusserfest_Musterhausen_01.01.2024_Podest 1. Stkl.
Eidg. Hornusserfest_Musterhausen_01.01.2024_HG Muster A
5.4 Fotos nicht in Worddateien einbetten, sondern immer als Fotodatei (.jpg oder .png) versenden.
5.5 Es ist bildfüllend zu fotografieren, Die Fahne sollte lesbar hinter die Mannschaft gehalten werden. Das Horn ist mittig in der vordersten Reihe zu platzieren.
5.6 Während dem Spiel ist darauf zu achten, dass die Spieler und Mannschaften nicht gestört werden. Auf Blitzlicht ist zu verzichten und mit den Mannschaftsverantwortlichen ist vorher Kontakt aufzunehmen.
5.7 Der Festorganisator stellt eine Fotowand für die Siegerfotos bereit. Dabei ist auf Lichtverhältnisse zu achten (Sonne/Schatten). Sponsoren können angebracht werden, müssen aber nicht berücksichtigt werden.
5.8 Der Festorganisator stellt mindestens einen Helfer für die Siegerfotos zur Verfügung. Dieser unterstützt den Fotografen bei der Platzierung der Mannschaften und Einzelschläger.
5.9 Auf den Fotos sind je zwei Ehrendamen.
5.10 Platzierungsvorschlag Mannschaftsfotos:

5.11 Fotos Eidgenössisches Hornusserfest:
Mannschaftsfotos aller Horngewinner
Podest Einzelschläger inkl. bester NW-Hornusser pro Stkl. (inkl. Auszeichnung)
Schlägerkönig
5.12 Fotos Interkantonales und Zweckverbandsfest:
Mannschaftsfotos aller Horngewinner
Podest Einzelschläger inkl. bester NW-Hornusser pro Stkl. (inkl. Auszeichnung)
5.13 Fotos Nachwuchsfeste / NW-Verbandstage:
Mannschaften 1.-3. Rang
Podest Einzelschläger pro Stufe (inkl. Auszeichnung)
NW-Champion (Eidg. NW-Fest)
5.14 Fotos Gruppenmeisterschaftsfinal:
Gruppen 1.-3. Rang (Meisterfinal)
Podest Einzelschläger (1. Runde)
5.15 Fotos letzter Spieltag Schweizermeisterschaft NLA
Foto Pokalübergabe
Foto Siegermannschaft
5.16 Fotos Rangverkündigung Schweizermeisterschaft
Mannschaftsfotos der ersten drei Mannschaften der NLA
Mannschaftsfotos aller Aufsteiger
Podest der Einzelschläger pro Liga
Foto aller Einzelschläger mit Rangmedaille pro Liga
6 Inkrafttreten
Dieses Pflichtenheft wurde anlässlich der ZV-Sitzung vom 12.01.2024 genehmigt und tritt nach dessen Annahme sofort in Kraft.