1 Grundlage
Das vorliegende Pflichtenheft basiert auf dem allgemeinen Kommissionsreglement EHV. Die dortigen allgemeinen Grundlagen sind Bestandteil dieses Pflichtenheftes und entsprechend verbindlich.
2 Zweck
Die OBK ist eine Fachkommission des Eidgenössischen Hornusserverbandes. Sie ist für den reglementkonformen Spielbetrieb im EHV zuständig.
3 Zusammensetzung / Unterstellung / Amtsdauer
3.1 Bestand
Die OBK EHV besteht grundsätzlich aus 6 Mitgliedern. Der Stellvertreter Eidg. Obmann/Nachwuchsobmann EHV, der Obmann Schweizermeisterschaft sowie die Zweckverbandsobmänner gehören ihr von Amtes wegen an. Für Sekretariatsarbeiten kann ein siebentes Mitglied ohne Stimmrecht ernannt werden.
Zu Geschäften, die sowohl die Aktiven wie den
Nachwuchs betreffen, kann die Nachwuchskommission zu den Sitzungen beigezogen
werden.
3.2 Konstitution / Arbeitsverteilung
Die Kommission konstituiert sich selbst. Grundsätzlich arbeitet die Kommission als Einheit. Die Zuteilung von Einzelaufgaben an die Mitglieder, insbesondere die Durchführung der Festanlässe, ist möglich.
3.3 Unterstellung
Die OBK ist dem Ressortleiter Wettkampf unterstellt.
4 Pflichten
4.1 Spielbetrieb
Die Mitglieder sind einzeln als Obmann aber auch als Gremium für die Umsetzung eines, im Spielreglement sowie den jeweiligen Organisationsreglementen Nachwuchs, Schweizermeisterschaft, Hornusserfeste/Kleinanlässe, festgelegten Spielbetrieb innerhalb des EHV verantwortlich.
4.2 Spielleitungsorganisation
Der Eidg. Nachwuchsobmann ist zuständig für die Spielleitung am Eidg. Nachwuchsfest und führt die organisatorische Oberaufsicht der Nachwuchsmeisterschaften durch.
Die Zweckverbandsobmänner sind für die Spielleitung der Zweckverbandsfeste und die im Verbandsgebiet durchgeführten Interkantonalen Feste sowie der Spielleitungsorganisation verantwortlich und zuständig.
Der jeweilige Zweckverbandsobmann ist zuständig für die Bewilligung und korrekte Durchführung von in seinem Verbandsgebiet durchgeführten Klein- und Kleinverbandsanlässen. Insbesondere erteilt er nach Antrag die notwendigen Bewilligungen.
Als OBK unterbreitet sie dem ZV EHV die entsprechenden Anträge für die Preisabgaben, wo dies nicht bereits in den entsprechenden Reglementen geregelt ist. Überwacht die reglementkonforme Abgabe der Auszeichnungen an den verschiedenen Anlässen.
Erlässt die gemäss den einschlägigen Reglementen
vorgesehenen Disziplinarmassnahmen im Rahmen der Kompetenzen anlässlich der
Festanlässe. Sorgt für die korrekte schriftliche Übermittlung von
Disziplinarmassnahmen an die DK EHV.
4.3 Kurse
Die OBK unterstützt den Ressortleiter Ausbildung/Nachwuchs bei der Vorbereitung der notwendigen Kursunterlagen für die Ausbildung der gesamten Spielleitung.
Die Zweckverbandsobmänner führen in den Zweckverbänden
die notwendigen Grund- und Wiederholungskurse für die Spielerschiedsrichter,
Schiedsrichter und Rieschef durch.
5 Inkrafttreten
Dieses Pflichtenheft wurde anlässlich der ZV-Sitzung vom 11.06.2010 genehmigt und tritt nach dessen Annahme sofort in Kraft.
Das bisherige Reglement der OBK
vom 15.01.1998 ist mit der Genehmigung dieses Pflichtenhefts ausser Kraft
gesetzt.