Grundsätze
Die Spielleitung des EHV ist im „Spielreglement Eidg. Hornusserverband“ geregelt.
Sie ist in vier Funktionsstufen eingeteilt:
– Spielerschiedsrichter SSR
– Schiedsrichter SR
– Rieschef RC
– Obmann
Alle Personen der Spielleitung müssen zwingend Mitglied einer Hornussergesellschaft sein.
Das Mindestalter für die Zulassung zur Leitung eines Spieles als SR beträgt 17 Jahre. Massgebend ist das Jahr, in welchem das 17. Altersjahr erreicht wird.
Nachwuchshornusser ab der Stufe 3 dürfen als SSR eingesetzt werden.
Durch den EHV oder die Zweckverbände werden Ausbildungen für die Spielleiterfunktionen angeboten. Die Teilnahme an Schiedsrichter-Grundkurs (SR-GK) und Schiedsrichter-Weiterbildungskurs (SR-WK) ist für alle Teilnehmer an keine Verbandszugehörigkeit gebunden.
Die abgeschlossenen Ausbildungen werden durch die Geschäftsstelle EHV (GS EHV) erfasst und verwaltet.
Spielerschiedsrichter (SSR)
Für SSR wird keine spezifische Ausbildung angeboten. Seitens der Spielleitung wird jedoch empfohlen, dass SSR einen SR-GK besuchen und später die SR-WK absolvieren.
Schiedsrichter (SR)
Jeder SR muss einen SR-GK absolvieren und den Abschlusstest bestehen. Diese werden von Anfang Dezember bis Ende Februar durchgeführt.
Der bestandene Abschluss des SR-GK berechtigt zur Ausübung der SR-Funktion für 5 Jahre (Kursjahr inbegriffen).
Die Funktion SR wird nach der Meldung durch die ZwV Obmänner von der GS EHV erfasst.
Wird bei der GS EHV während 5 Jahren kein bestandener SR-WK gemeldet, so wird der Eintrag SR entfernt. Im Folgejahr ist der Lizenzträger nicht mehr als SR zugelassen.
Wird diese Frist nicht eingehalten, muss wieder ein SR-GK absolviert werden.
Rieschef (RC)
Zur Rieschefausbildung sind nur Mitglieder mit gültiger SR-Lizenz zugelassen.
Jeder RC muss einen RC-GK absolvieren und den Abschlusstest bestehen.
Der bestandene Abschluss des RC-GK berechtigt zur Ausübung der RC-Funktion für 5 Jahre (Kursjahr inbegriffen).
Die RC-GK werden durch den Obmann EHV zentral durchgeführt.
Es steht dem Obmann EHV frei, in welchem Jahr ein RC-GK stattfindet. Die Kurse werden öffentlich ausgeschrieben.
Die Funktion RC wird nach der Meldung durch den Obmann EHV von der GS EHV in den Stammdaten erfasst.
Wird bei der GS EHV während 5 Jahren kein bestandener RC-WK gemeldet, so wird der Eintrag RC entfernt. Im Folgejahr ist der Lizenzträger nicht mehr als RC zugelassen.
Wird diese Frist nicht eingehalten, muss wieder ein RC-GK absolviert werden.
Die ZwV Obmänner haben die Möglichkeit, einem RC die Zulassung als RC mit Meldung an die GS EHV zu entziehen, wenn er trotz Aufgebot innerhalb von 5 Jahren keinen Einsatz an einem offiziellen Festanlass leistet oder dem RC-Einteilungsabend mind. 3-mal in Folge unentschuldigt fernbleibt.
Obmann
Für die Stufe Obmann gibt es keine weitere spezielle Ausbildung. Der Amtsinhaber muss jedoch die Ausbildung zum RC abgeschlossen haben.
Der Obmann wird durch die zuständigen Delegiertenversammlungen gemäss Statuten des EHV oder der ZwV in diese Funktion gewählt.
Abläufe der Datenerfassung SR
Neuer SR:
Der neue SR muss von der Gesellschaft in der HGVerwaltung erfasst sein.
Der SR-GK wird besucht und die Prüfung bestanden.
Der Ausbilder meldet bis Ende Februar mit der Teilnehmerliste alle bestandenen Ausbildungen an die GS EHV.
Die GS EHV erfasst die Ausbildung in den Stammdaten.
In der HGVerwaltung ist die gültige SR-Lizenz ersichtlich.
SR Funktion innerhalb der 5 Jahre:
In der HGVerwaltung ist ersichtlich, wann die Gültigkeit der SR-Lizenz abläuft.
Der SR-WK wird besucht und die Prüfung ist bestanden.
Der Ausbilder meldet bis Ende Februar mit der Teilnehmerliste alle bestandenen Ausbildungen an die GS EHV.
Die GS EHV erfasst die Ausbildung in den Stammdaten.
In der HGVerwaltung ist die SR-Lizenz ersichtlich.
Abläufe der Datenerfassung RC
Neuer RC:
Eine gültige SR-Lizenz ist Voraussetzung, um an einem RC-GK teilzunehmen.
Der RC-GK wird besucht und die Prüfung bestanden.
Der Ausbilder meldet alle bestandenen Ausbildungen an die GS EHV.
Die GS EHV erfasst die Ausbildung in den Stammdaten.
Das Verzeichnis wird durch die GS EHV den ZwV-Obmännern zugestellt.
RC Funktion innerhalb der 5 Jahre:
Der RC-WK wird besucht und die Prüfung bestanden.
Der Ausbilder meldet alle bestandenen Ausbildungen an die GS EHV.
Die GS EHV erfasst die Ausbildung in den Stammdaten.
Hat ein RC die Prüfung nicht bestanden, wird der betroffene RC auf die Funktion SR zurückgestuft.
Verstösse
Verstösse gegen diese Weisung werden nach dem aktuell gültigen „Rechtspflegereglement Eidg. Hornusserverband“ verfolgt.