Allgemeines
1 Wie jedes Jahr vor Beginn der Meisterschaft informieren wir die Verantwortlichen und Hornusser über einige wichtige Punkte, welche unbedingt beachtet werden müssen.
2 Die Weisungen gelten als Ergänzung zum aktuellen Organisationsreglement «Schweizermeisterschaft Eidg. Hornusserverband». Verweise auf dieses Reglement werden im Folgenden mit „OR Kapitel x“, respektive „OR Artikel x“ bezeichnet.
Anfragen
3 Anfragen vor oder nach den Spielen sind in erster Linie an den betreffenden Ligabetreuer zu richten:
NL A & B: Burkhalter Samuel, Mühlebachweg 7, 3421 Lyssach, 079 222 53 56
1. Liga: Küffer Heinz, Dorfstrasse 22, 3054 Schüpfen, 078 640 11 74
2. Liga: Ledermann Urs, Drosselweg 1, 3427 Utzenstorf, 079 646 20 73
3. Liga: Dällenbach Reto, Dorfstrasse 3, 3673 Linden, 079 696 07 94
4. Liga: Aellig Stefan, Riedmatt 39, 4938 Rohrbach, 079 691 76 75
5. Liga: Bichsel Heinz, Oberdorfstrasse 12, 3437 Rüderswil, 079 692 77 24
Präsident: Ryser Jürg, Bolligenstrasse 7, 3326 Krauchthal, 079 692 14 30
Obmann: Burkhalter Samuel, Mühlebachweg 7, 3421 Lyssach, 079 222 53 56
Auswertungsstelle: Christine +Thomas Flückiger, Postfach 154, 2552 Orpund, 079 129 31 11
4 Während dem Spiel der Ligabetreuer sind keine Auskünfte möglich.
Meldeliste SM (OR, Kapitel 4.1)
5 Spätestens am 15. März 2023 (Poststempel A-Post 14.03.2023) müssen die Meldelisten SM und ein Jahresprogramm 2023 per Post oder per Mail an auswertungsstelle@ehv.ch angefügte Dateien bei der Auswertungsstelle eingetroffen sein.
6 Die Meldeliste SM kann auf www.ehv.ch unter «Meisterschaft» heruntergeladen und am PC bearbeitet werden.
7 Das Jahresprogramm 2023 muss pro Mannschaft einseitig schwarz/weiss (kopierfähig) im Format A4 bedruckt sein.
8 Es müssen sämtliche Spieler (inkl. Nachwuchshornusser) auf den Meldelisten aufgeführt werden, welche die Meisterschaft bestreiten wollen/werden.
9 Zu spätes Einsenden der Unterlagen wird mit einer Ordnungsbusse von CHF 100.- bestraft.
10 Nach Meisterschaftsbeginn sind keine Änderungen der Meldelisten mehr möglich.
Meldewesen
11 Info Spielereinsatz SM (Lizenzierung – und Transferreglement) kann auf www.ehv.ch unter «Meisterschaft» heruntergeladen werden.
12 In der NL müssen 16 Spieler auf der Meldeliste aufgeführt werden.
13 In der 1. und 2. Liga müssen mindestens 14 Spieler aufgeführt werden. Die offenen Stellen müssen, sofern nicht mit weiteren Spielern, mit „Ersatz“ ergänzt werden, so dass mindestens 16 Positionen aufgeführt sind.
14 In der 3. und 4. Liga müssen mindestens 13 Spieler aufgeführt werden. Die offenen Stellen müssen, sofern nicht mit weiteren Spielern, mit „Ersatz“ ergänzt werden, so dass mindestens 16 Positionen aufgeführt sind.
15 In der 5. Liga müssen mindestens 11 Spieler aufgeführt werden. Die offenen Stellen müssen, sofern nicht mit weiteren Spielern, mit „Ersatz“ ergänzt werden, so dass mindestens 16 Positionen aufgeführt sind.
16 In der letzten Mannschaft einer Gesellschaft mit mehreren Mannschaften sind alle restlichen Spieler inklusive Nachwuchshornusser aufzulisten. Diese Spieler gelten in dieser letzten Mannschaft als auszeichnungsberechtigt.
17 Wird ein Spieler nachgemeldet, so zählt er in der untersten gemeldeten Mannschaft.
18 In der höher eingestuften Mannschaft dürfen nur Spieler gemeldet werden, die effektiv auch eingesetzt werden. Diese Spieler müssen mindestens ein Spiel gespielt haben. Dies wird anhand einer Auswertung überprüft. Absichtliche oder vorsätzliche Verstösse gegen diese Weisung werden nach dem Rechtspflegereglement EHV bestraft.
19 Sollte ein oben auf der Spielliste aufgeführter Spieler aufgrund einer Verletzung/Krankheit während der ganzen MS nicht spielen können, muss dies unverzüglich dem zuständigen Ligabetreuer gemeldet werden. Ist der Einsatz eines verletzten Spielers bis zur letzten Runde nicht möglich, muss ein Arztzeugnis dem Ligabetreuer eingereicht werden.
Spieler mit B-Lizenz (OR, Kapitel 3.5)
20 Spieler mit einer B-Lizenz dürfen nur in einer Mannschaft gemeldet werden.
21 Die Einzelresultate zählen in derjenigen Mannschaft, in welcher der Spieler mit B-Lizenz für die Meisterschaft gemeldet wird (Meldeliste SM).
Jokerspieler (OR, Kapitel 3.6)
22 Die maximale Anzahl der Jokerspieler auf der Meldeliste ist wie folgt festgelegt: NL 5 Spieler, 1. bis 5. Liga 7 Spieler
23 Wird ein Nachwuchshornusser eingesetzt, der nicht in dieser Mannschaft gemeldet ist, so nimmt dieser den Platz eines Jokerspielers ein.
Gemeldete Spieler gem. Spielliste (Gesellschaften mit mehreren Mannschaften)
24 Es können Spieler auf der Meldeliste aufgeführt werden, welche z.B. nur in der A-Mannschaft spielen wollen, aber aus beruflichen oder anderen Gründen (Auslandaufenthalt) nur einzelne Spiele machen können. Diese Spieler erscheinen dann auf der Spielliste als «gemeldete Spieler», können in die Mannschaft eingefügt werden und zählen voll. Wird ein gemeldeter Spieler eingesetzt, so nimmt dieser den Platz eines Jokerspielers ein seine Streiche werden ausgeschrieben (Änderungen Spielliste OR, Kapitel 4.2).
25 Die Spiellisten müssen vor Spielbeginn bereinigt und mit der Runden Nr. ergänzt werden.
26 Bei Korrekturen sind Name, Vorname, Jahrgang und Lizenznummer gut sichtbar zu streichen (nicht überkleben). Die neuen Angaben sind vollständig von Hand und mit Bleistift einzufügen (OR Artikel 62).
Resultatmeldungen aller Ligen per MMS, WhatsApp oder Mail
27 In jeder Runde (auch vorgespielte Runden) müssen nach Spielschluss die Resultate plus je ein Foto der Spielliste jeder Mannschaft per MMS oder WhatsApp an die Auswertungsstelle übermittelt werden. Spiellisten aus Hornussen Live werden nicht anerkannt.
28 NL 079 129 31 11, 1.+2. Liga 078 891 56 38, 3.+4. Liga 079 776 29 12, 5. Liga 079 129 31 11 oder per Mail an auswertungsstelle@ehv.ch
Die Resultatmeldungen des jeweiligen Spiels müssen am Spieltag bis spätestens 17:00 Uhr an die Auswertungsstelle gesendet werden.
29 Dauert ein Spiel über die Zeit von 17:00 Uhr hinaus oder wird ein Spiel abgebrochen, muss dies ebenfalls vor diesem Zeitpunkt per SMS (Telefonnummern siehe Artikel 28) an die Auswertungsstelle gemeldet werden. Versäumnisse werden mit einer Ordnungsbusse von CHF 100.- bestraft.
30 Spiele vom Muttertagsamstag und der letzten Runde müssen ebenfalls bis 17:00 Uhr an die Auswertungsstelle gemeldet werden.
31 Muss ein Spiel vom Samstag auf den Sonntag verschoben werden, so ist das noch am Samstag bis spätestens 17:00 Uhr per SMS (Telefonnummern siehe Artikel 28) an die Auswertungsstelle sowie an den Ligabetreuer (siehe Artikel 3) zu melden.
Einsenden der Spiellisten NL bis 5. Liga
32 Die Spiellisten müssen spätestens am Montag nach dem Spielwochenende (Poststempel) per A-Post an die Auswertungsstelle gesendet werden.
33 Spielproteste müssen sofort per Mail an auswertungsstelle@ehv.ch gesendet werden und das Original A-Post an den MK–Präsidenten gemeldet werden.
34 Versäumnisse werden mit einer Ordnungsbusse von CHF 100.- bestraft.
35 Auswertungsstelle EHV, Christine + Thomas Flückiger, Postfach 154, 2552 Orpund, 079 129 31 11
Spielgeräte
36 Bezüglich der Spielgeräte gilt das «Spielreglement Eidg. Hornusserverband».
Letzte Spielrunde NLA & NLB
37 Der Samstag der letzten Runde gilt als verbindliches Spieldatum (OR, Kapitel 3.7, Artikel 43).
Spielverschiebungen (Vorspielen)
38 Es muss in jedem Fall ein Gesuch eingereicht werden.
39 Die Gesuche müssen bis am 1. März 2023 an den Ligabetreuer eingereicht werden.
40 Den einzusendenden Spiellisten eines vorverschobenen Spiels muss ein Blatt „Hinweis: verschobenes Meisterschaftsspiel“ angeheftet werden.
41 Vor der 1. Runde der NL bis 2.Liga werden keine Meisterschaftsspiele bewilligt.
Spielplatztausch
42 Wird der Spielplatz getauscht, muss in jedem Fall das Formular Gesuch/Meldung Spielplatztausch auf www.ehv.ch unter «Meisterschaft» von beiden Mannschaften ausgefüllt und unterschrieben werden. Dies gilt insbesondere auch bei Mannschaften von Gesellschaften mit mehreren Spielplätzen.
Reglemente
43 Die Meisterschaftskommission verweist auf die gültigen Reglemente und Weisungen. Orientieren Sie sich in erster Linie in den Unterlagen. Bei Fragen steht der Ligabetreuer zur Verfügung (siehe Artikel 3).
44 Hinweis: Gegenstände insbesondere Schreibpulte und Schirme der Schiedsrichter sind in angemessenem Abstand (mind. 2 m) zur «Zielireihe» aufzustellen.
45 Wie bisher, führen zwei SR auf jedem Ries die Spiellisten in Papierform.
(Abweichung zu Art 139 Spielreglement EHV vom 1.1.2023,
da die Resultate im Live-App aktuell noch nicht automatisch von der Auswertungsstelle übernommen werden.)
Es ist in jedem Fall untersagt, dass die SR auch dass Live-App bedienen!
Empfehlungen der Meisterschaftskommission
46 Abmachungen betreffend Meisterschaftsspiele (Spielort, Datum und Anspielzeit) sollten gegenseitig schriftlich bestätigt werden.
Hinweise zur Auszeichnungsberechtigung
47 Es gelten folgende Regelungen: NLA mindestens 650 Punkte, NLB mindestens 650 Punkte, 1. Liga mindestens 440 Punkte, 2. Liga mindestens 440 Punkte, 3. Liga mindestens 360 Punkte, 4. Liga mindestens 280 Punkte, 5. Liga mindestens 280 Punkte. Bei gleicher Rangpunktzahl wird die Auszeichnung ebenfalls abgegeben.
Strafen
48 Nichteinhalten von Vorschriften und Weisungen, sowie Verfehlungen und Versäumnisse werden gemäss den gültigen Vorschriften und Reglemente des EHV geahndet.
Formulare, Gesuche, Reglemente, Weisungen
49 Sämtliche relevanten Dokumente können unter www.ehv.ch «Meisterschaft» bezogen werden.
Inkrafttreten
50 Der Obmann EHV hat diese Weisungen im Februar 2023 eingesehen.
51 Die Meisterschaftskommission hat diese Weisungen anlässlich der Sitzung vom 13.02.2023 genehmigt. Sie treten am 01.03.2023 in Kraft.