1 Allgemeines
1 Wie jedes Jahr vor Beginn der Meisterschaft informieren wir die Verantwortlichen und Hornusser über wichtige Punkte, welche unbedingt beachtet werden müssen.
2 Die Weisungen gelten als Ergänzung zum aktuellen Organisationsreglement «Schweizermeisterschaft Eidg. Hornusserverband». Verweise auf dieses Reglement werden im Folgenden mit „OR-Kapitel x“, respektive „OR-Artikel x“ bezeichnet.
2 Anfragen
3 Anfragen vor oder nach den Spielen sind in erster Linie an den betreffenden Ligabetreuer zu richten:
| NL A & B | Burkhalter Samuel | 3421 Lyssach | Mühlebachweg 7 | 079 222 53 56 |
| 1. Liga | Mader Daniel | 3182 Ueberstorf | Guldifeld 28 | 079 598 65 98 |
| 2. Liga | Ledermann Urs | 3427 Utzenstorf | Drosselweg 1 | 079 646 20 73 |
| 3. Liga | Dällenbach Reto | 3673 Linden | Dorfstrasse 3 | 079 696 07 94 |
| 4. Liga | Aellig Stefan | 4938 Rohrbach | Riedmatt 39 | 079 691 76 75 |
| 5. Liga | Bichsel Heinz | 3437 Rüderswil | Oberdorfstrasse 12 | 079 692 77 24 |
| Präsident | Küffer Heinz | 3054 Schüpfen | Dorfstrasse 22 | 078 640 11 74 |
| Obmann | Burkhalter Samuel | 3421 Lyssach | Mühlebachweg 7 | 079 222 53 56 |
| Auswertungsstelle | Thomas Flückiger | 2552 Orpund | Postfach 154 | 079 129 31 11 |
4 Während dem Spiel der Ligabetreuer sind keine Auskünfte möglich.
3 Meldeliste SM (OR, Kapitel 4.1)
5 Bis und mit 15. März 2026, 24:00 Uhr müssen die Meldelisten SM gemäss Absatz 3.1 Meldewesen in der HGVerwaltung erfasst werden.
6 Es müssen sämtliche Spieler (inkl. Nachwuchshornusser) auf den Meldelisten aufgeführt werden, welche die Meisterschaft bestreiten wollen/werden.
7 Zu spätes Erfassen der Meldeliste wird mit einer Ordnungsbusse von CHF 100.- bestraft.
8 Ab dem 16.03.2026 sind keine Änderungen der Meldelisten mehr möglich.
3.1 Meldewesen
9 Info Spielereinsatz SM (Lizenzierung – und Transferreglement) kann auf www.ehv.ch unter «Meisterschaft» heruntergeladen werden.
10 In der NL müssen 16 Spieler auf der Meldeliste aufgeführt werden.
11 In der 1. und 2. Liga müssen mindestens 14 Spieler aufgeführt werden.
12 In der 3. und 4. Liga müssen mindestens 13 Spieler aufgeführt werden.
13 In der 5. Liga müssen mindestens 11 Spieler aufgeführt werden.
14 In der letzten Mannschaft einer Gesellschaft mit mehreren Mannschaften sind alle restlichen Spieler inklusive Nachwuchshornusser aufzulisten. Diese Spieler gelten in dieser letzten Mannschaft als auszeichnungsberechtigt.
15 Wird ein Spieler nachgemeldet, so ist er in der untersten gemeldeten Mannschaft gemeldet und auszeichnungsberechtigt.
16 In der höher eingestuften Mannschaft dürfen nur Spieler gemeldet werden, die effektiv auch eingesetzt werden.
17 Sollte ein oben auf der Spielliste aufgeführter Spieler aufgrund einer Verletzung/Krankheit während der ganzen MS nicht spielen können, muss dies unverzüglich dem zuständigen Ligabetreuer gemeldet werden. Ist der Einsatz eines verletzten Spielers bis zur letzten Runde nicht möglich, muss ein Arztzeugnis dem Ligabetreuer eingereicht werden.
4 Spieler mit B-Lizenz (Lizensierungs-und Transferreglement Kapitel 2.6)
18 Spieler mit B-Lizenz dürfen nur in der tiefst eingeteilten Mannschaft der Leihgesellschaft eingesetzt werden.
5 B-Lizenz Spieler (nicht Spieler einer Spielgemeinschaft OR-Kapitel 3.4)
19 Die Einzelresultate zählen in derjenigen Mannschaft, in welcher der Spieler mit B-Lizenz für die Meisterschaft gemeldet wird (Meldeliste SM).
6 Gemeldete Spieler gem. Spielliste (Gesellschaften mit mehreren Mannschaften)
20 Es können Spieler auf der Meldeliste aufgeführt werden, welche z.B. nur in der A-Mannschaft spielen wollen, aber aus beruflichen oder anderen Gründen (Auslandaufenthalt) nur einzelne Spiele machen können.
21 Die Spiellisten müssen vor Spielbeginn bereinigt werden. Bei dieser Kontrolle muss auch der Vergleich mit der LiveApp vorgenommen werden, dieser muss übereinstimmen. Allfällige Spieler, welche nur mit maximal 5 Punkten zählen sind auf der LiveApp ersichtlich. Diese müssen auf der Papierliste gekennzeichnet werden.
22 Bei Korrekturen sind Name, Vorname, Jahrgang und Lizenznummer gut sichtbar zu streichen (nicht überkleben). Die neuen Angaben sind vollständig von Hand und mit Bleistift einzufügen (OR-Artikel 55).
7 Resultatmeldungen aller Ligen
23 Alle Spiele der Meisterschaft müssen über die LiveApp abgeschlossen werden. Vor dem Abschluss sind die Listen durch die Spielführer gemeinsam zu kontrollieren und im Anschluss die LiveApp gemäss Anleitung abzuschliessen. Fotos der Spiellisten müssen gut lesbar sein. Bei Missbräuchen wird die fehlbare Mannschaft sanktioniert.
24 Dauert ein Spiel über die Zeit von 17:00 Uhr hinaus oder wird ein Spiel abgebrochen, muss dies ebenfalls vor diesem Zeitpunkt per SMS oder WhatsApp (Telefonnummern siehe Artikel 25) an die Auswertungsstelle gemeldet werden. Versäumnisse werden mit einer Ordnungsbusse von CHF 100.- bestraft.
25 NLA – 5.Liga 079 129 31 11 oder per Mail an auswertungsstelle@ehv.ch
Die Resultatmeldungen des jeweiligen Spiels müssen am Spieltag bis spätestens 17:00 Uhr an die Auswertungsstelle gesendet werden, gemäss Art. 23.
26 Spiele vom Muttertagsamstag und der letzten Runde müssen ebenfalls bis 17:00 Uhr abgeschlossen werden.
27 Muss ein Spiel vom Samstag auf den Sonntag verschoben werden, so ist dies noch am Samstag bis spätestens 17:00 Uhr per SMS oder WhatsApp (Telefonnummern siehe Artikel 25) an die Auswertungsstelle sowie an den Ligabetreuer (siehe Artikel 3) zu melden.
8 Einsenden der Spiellisten NL bis 5. Liga
28 Die Spiellisten müssen spätestens am Montag nach dem Spielwochenende (Poststempel) per A-Post an die Auswertungsstelle gesendet werden.
29 Spielproteste müssen sofort per Mail an auswertungsstelle@ehv.ch gesendet werden und das Original A-Post an den MK – Präsidenten.
30 Versäumnisse werden mit einer Ordnungsbusse von CHF 100.- bestraft.
31 Adresse der Auswertungsstelle:
Auswertungsstelle EHV
Thomas Flückiger
Postfach 154
2552 Orpund
079 129 31 11
9 Spielgeräte
32 Bezüglich der Spielgeräte gilt das «Spielreglement Eidg. Hornusserverband».
10 Letzte Spielrunde NLA & NLB
33 Der Samstag der letzten Runde gilt als verbindliches Spieldatum (OR, Kapitel 3.7,Artikel 36).
11 Spielverschiebungen (Vorspielen oder Nachspielen)
34 Spielverschiebungen können bis am 1. März gemäss OR SM 3.8 Spielverschiebungen direkt in der HGVerwaltung erfasst werden.
35 Vor der 1. Runde der NL bis 2.Liga können keine Meisterschaftsspiele gespielt werden.
12 Spielplatztausch
36 Wird der Spielplatz getauscht, muss in jedem Fall das Formular Gesuch/Meldung Spielplatztausch auf www.ehv.ch unter «Meisterschaft» von beiden Mannschaften ausgefüllt und unterschrieben werden. Dies gilt insbesondere auch bei Mannschaften von Gesellschaften mit mehreren Spielplätzen. Für Gesuche vor der Meisterschaft kann der Spielplatz direkt in der HGVerwaltung eingetragen werden.
13 Reglemente
37 Die Meisterschaftskommission verweist auf die gültigen Reglemente und Weisungen. Orientieren Sie sich in erster Linie in den Unterlagen. Bei Fragen steht der Ligabetreuer zur Verfügung (siehe Artikel 3).
38 Hinweis: Gegenstände insbesondere Schreibpulte und Schirme der Schiedsrichter sind in angemessenem Abstand (mind. 2m) ausserhalb der «Zielireihe» aufzustellen.
39 Ergänzung zum Artikel 4 Spiellisten, Absatz 4.2 Spielliste im ORSchweizermeisterschaft: Die Mannschaftsverantwortlichen und die Schiedsrichter bestimmen gemeinsam vor dem Spiel, wer die Liste und wer das LiveApp führt.
14 Strafen
40 Nichteinhalten von Vorschriften und Weisungen, sowie Verfehlungen und Versäumnisse werden gemäss den gültigen Vorschriften und Reglemente des EHV geahndet.
15 Formulare, Gesuche, Reglemente, Weisungen
41 Sämtliche relevanten Dokumente können unter www.ehv.ch «Meisterschaft» bezogen werden.
16 Inkrafttreten
42 Der Obmann EHV hat diese Weisungen im Februar 2026 eingesehen.
43 Die Meisterschaftskommission hat diese Weisungen anlässlich der Sitzung vom 16.02.2026 genehmigt. Sie treten am 01.03.2026 in Kraft.

