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Begleitbrief

1 Allgemeines
Wie jedes Jahr vor Beginn der Meisterschaft informieren wir die Verantwortlichen und Hornusser über einige wichtige Punkte, welche unbedingt beachtet werden müssen.

Die Weisungen gelten als Ergänzung zum aktuellen Organisationsreglement «Schweizermeisterschaft Eidg. Hornusserverband». Verweise auf dieses Reglement werden im Folgenden mit „OR-Kapitel x“, respektive „OR-Artikel x“ bezeichnet.

2 Anfragen
Anfragen vor oder nach den Spielen sind in erster Linie an den betreffenden Ligabetreuer zu richten:

NL A & B Burkhalter Samuel 079 222 53 56
1. Liga Küffer Heinz 078 640 11 74
2. Liga Ledermann Urs 079 646 20 73
3. Liga Dällenbach Reto 079 696 07 94
4. Liga Aellig Stefan 079 691 76 75
5. Liga Bichsel Heinz 079 692 77 24
Präsident Ryser Jürg 079 692 14 30
Obmann Burkhalter Samuel 079 222 53 56
Auswertungsstelle Thomas Flückiger 079 129 31 11

Während dem Spiel der Ligabetreuer sind keine Auskünfte möglich

3 Meldeliste SM (OR, Kapitel 4.1)
Spätestens am 15. März 2024 (Poststempel A-Post 14.03.2024) müssen die Meldelisten SM und ein Jahresprogramm 2024 per Post oder per Mail an auswertungsstelle@ehv.ch angefügte Dateien bei der Auswertungsstelle eingetroffen sein.

Die Meldeliste SM kann heruntergeladen und am PC bearbeitet werden.

Das Jahresprogramm 2024 muss pro Mannschaft einseitig schwarz/weiss (kopierfähig) im Format A4 bedruckt sein.

Es müssen sämtliche Spieler (inkl. Nachwuchshornusser) auf den Meldelisten aufgeführt werden, welche die Meisterschaft bestreiten wollen/werden.

Zu spätes Einsenden der Unterlagen wird mit einer Ordnungsbusse von CHF 100.- bestraft.

Nach Meisterschaftsbeginn sind keine Änderungen der Meldelisten mehr möglich.

3.1 Meldewesen
Info Spielereinsatz SM (Lizenzierung – und Transferreglement) kann auf www.ehv.ch unter «Meisterschaft» heruntergeladen werden.

In der NL müssen 16 Spieler auf der Meldeliste aufgeführt werden.

In der 1. und 2. Liga müssen mindestens 14 Spieler aufgeführt werden. Die offenen Stellen müssen, sofern nicht mit weiteren Spielern, mit „Ersatz“ ergänzt werden, so dass mindestens 16 Positionen aufgeführt sind.

In der 3. und 4. Liga müssen mindestens 13 Spieler aufgeführt werden. Die offenen Stellen müssen, sofern nicht mit weiteren Spielern, mit „Ersatz“ ergänzt werden, so dass mindestens 16 Positionen aufgeführt sind.

In der 5. Liga müssen mindestens 11 Spieler aufgeführt werden. Die offenen Stellen müssen, sofern nicht mit weiteren Spielern, mit „Ersatz“ ergänzt werden, so dass mindestens 16 Positionen aufgeführt sind.

In der letzten Mannschaft einer Gesellschaft mit mehreren Mannschaften sind alle restlichen Spieler inklusive Nachwuchshornusser aufzulisten. Diese Spieler gelten in dieser letzten Mannschaft als auszeichnungsberechtigt.

Wird ein Spieler nachgemeldet, so zählt er in der untersten gemeldeten Mannschaft.

In der höher eingestuften Mannschaft dürfen nur Spieler gemeldet werden, die effektiv auch eingesetzt werden. Diese Spieler müssen mindestens ein Spiel gespielt haben. Dies wird anhand einer Auswertung überprüft. Absichtliche oder vorsätzliche Verstösse gegen diese Weisung werden nach dem Rechtspflegereglement EHV bestraft.

Sollte ein oben auf der Spielliste aufgeführter Spieler aufgrund einer Verletzung/Krankheit während der ganzen MS nicht spielen können, muss dies unverzüglich dem zuständigen Ligabetreuer gemeldet werden. Ist der Einsatz eines verletzten Spielers bis zur letzten Runde nicht möglich, muss ein Arztzeugnis dem Ligabetreuer eingereicht werden.

4 Spieler mit B-Lizenz (Lizensierungs-und Transferreglement Kapitel 2.6)
Spieler, welche in der Meisterschaft als Joker Spieler eingesetzt werden, können in der Meisterschaft nicht als B-Lizenzspieler eingesetzt werden.

Spieler mit B-Lizenz dürfen nur in der tiefst eingeteilten Mannschaft der Leihgesellschaft eingesetzt werden.

5 B-Lizenz Spieler (nicht Spieler einer Spielgemeinschaft) OR-Kapitel 3.4)
Die Einzelresultate zählen in derjenigen Mannschaft, in welcher der Spieler mit B-Lizenz für die Meisterschaft gemeldet wird (Meldeliste SM).

6 Joker Spieler (OR, Kapitel 3.6)
Die maximale Anzahl der Joker Spieler auf der Meldeliste ist wie folgt festgelegt: NL 5 Spieler 1. bis 5. Liga 7 Spieler

Wird ein Nachwuchshornusser eingesetzt, der nicht in dieser Mannschaft gemeldet ist, so nimmt dieser den Platz eines Joker Spielers ein.

7 Gemeldete Spieler gem. Spielliste (Gesellschaften mit mehreren Mannschaften)
Es können Spieler auf der Meldeliste aufgeführt werden, welche z.B. nur in der A-Mannschaft spielen wollen, aber aus beruflichen oder anderen Gründen (Auslandaufenthalt) nur einzelne Spiele machen können. Diese Spieler erscheinen dann auf der Spielliste als «gemeldete Spieler», können in die Mannschaft eingefügt werden und zählen voll. Wird ein gemeldeter Spieler eingesetzt, so nimmt dieser den Platz eines Joker Spielers ein seine Streiche werden ausgeschrieben (Änderungen Spielliste OR, Kapitel 4.2).

Die Spiellisten müssen vor Spielbeginn bereinigt und mit der Runden Nr. ergänzt werden.

Bei Korrekturen sind Name, Vorname, Jahrgang und Lizenznummer gut sichtbar zu streichen (nicht überkleben). Die neuen Angaben sind vollständig von Hand und mit Bleistift einzufügen (OR-Artikel 62).

8 Resultatmeldungen aller Ligen per MMS, WhatsApp oder Mail
In jeder Runde (auch vorgespielte Runden) müssen nach Spielschluss die Resultate plus je ein Foto der Spielliste jeder Mannschaft per SMS oder WhatsApp an die Auswertungsstelle übermittelt werden. Spiellisten aus Hornussen Live werden nicht anerkannt

NLA / NLB 079 129 31 11
1. / 2. Liga 078 891 56 38
3. / 4. Liga 079 776 29 12
5. Liga 079 129 31 11
oder per Mail an auswertungsstelle@ehv.ch

Die Resultatmeldungen des jeweiligen Spiels müssen am Spieltag bis spätestens 17:00 Uhr an die Auswertungsstelle gesendet werden.

Dauert ein Spiel über die Zeit von 17:00 Uhr hinaus oder wird ein Spiel abgebrochen, muss dies ebenfalls vor diesem Zeitpunkt per SMS an die Auswertungsstelle gemeldet werden. Versäumnisse werden mit einer Ordnungsbusse von CHF 100.- bestraft.

Spiele vom Muttertagsamstag und der letzten Runde müssen ebenfalls bis 17:00 Uhr an die Auswertungsstelle gemeldet werden.

Muss ein Spiel vom Samstag auf den Sonntag verschoben werden, so ist das noch am Samstag bis spätestens 17:00 Uhr per SMS an die Auswertungsstelle sowie an den Ligabetreuer zu melden.

9 Einsenden der Spiellisten NL bis 5. Liga
Die Spiellisten müssen spätestens am Montag nach dem Spielwochenende (Poststempel) per A-Post an die Auswertungsstelle gesendet werden.

Spielproteste müssen sofort per Mail an auswertungsstelle@ehv.ch werden und das Original A-Post an den MK – Präsidenten gemeldet werden.

Versäumnisse werden mit einer Ordnungsbusse von CHF 100.- bestraft.

Adresse der Auswertungsstelle:
Auswertungsstelle EHV
Thomas Flückiger
Postfach 154
2552 Orpund
079 129 31 11

10 Spielgeräte
Bezüglich der Spielgeräte gilt das «Spielreglement Eidg. Hornusserverband».

11 Letzte Spielrunde NLA & NLB
Der Samstag der letzten Runde gilt als verbindliches Spieldatum (OR, Kapitel 3.7, Artikel 43).

12 Spielverschiebungen (Vorspielen oder Nachspielen)
Es muss in jedem Fall ein Gesuch eingereicht werden.

Die Gesuche müssen bis am 1. März 2024 an den Ligabetreuer eingereicht werden.

Den einzusendenden Spiellisten eines verschobenen Spiels muss ein Blatt „Hinweis: verschobenes Meisterschaftsspiel“ angeheftet werden.

Vor der 1. Runde der NL bis 2.Liga werden keine Meisterschaftsspiele bewilligt.

13 Spielplatztausch
Wird der Spielplatz getauscht, muss in jedem Fall das Formular Gesuch/Meldung Spielplatztausch auf www.ehv.ch unter «Meisterschaft» von beiden Mannschaften ausgefüllt und unterschrieben werden. Dies gilt insbesondere auch bei Mannschaften von Gesellschaften mit mehreren Spielplätzen.

14 Diverses
14.1 Reglemente
Die Meisterschaftskommission verweist auf die gültigen Reglemente und Weisungen. Orientieren Sie sich in erster Linie in den Unterlagen. Bei Fragen steht der Ligabetreuer zur Verfügung.

Hinweis: Gegenstände insbesondere Schreibpulte und Schirme der Schiedsrichter sind in angemessenem Abstand (mind. 2 m) zur «Zielireihe» aufzustellen.

Ergänzung zum Artikel 63 im OR-Schweizermeisterschaft:
Die Mannschaftsverantwortlichen und die Schiedsrichter bestimmen gemeinsam vor dem Spiel, wer die Liste und das LiveApp führt.

Kann die LiveApp infolge Netzabdeckung oder zu wenig Personal nicht während dem Spiel geführt werden, sind die Mannschaftsverantwortlichen dazu angehalten dies so rasch als möglich nach dem Spiel nachzuholen.

14.2 Empfehlungen der Meisterschaftskommission
Abmachungen betreffend Meisterschaftsspiele (Spielort, Datum und Anspielzeit) sollten gegenseitig schriftlich bestätigt werden.

15 Strafen
Nichteinhalten von Vorschriften und Weisungen, sowie Verfehlungen und Versäumnisse werden gemäss den gültigen Vorschriften und Reglemente des EHV geahndet.

16 Formulare, Gesuche, Reglemente, Weisungen
Sämtliche relevanten Dokumente können unter www.ehv.ch «Meisterschaft» bezogen werden.

16 Inkrafttreten
Der Obmann EHV hat diese Weisungen im Februar 2024 eingesehen.

Die Meisterschaftskommission hat diese Weisungen anlässlich der Sitzung vom 19.02.2024 genehmigt. Sie treten am 01.03.2024 in Kraft.