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Allgemeines

Ziel
Der Königstich hat zum Ziel, den Eidg. Schlägerkönig anlässlich des Eidg. Hornusserfestes zu erküren.

Zweck
Aufgrund der zeitlich unterschiedlichen Abhaltung in den Stärkeklassen des Eidg. Hornusserfestes ist es nicht möglich, den Eidg. Schlägerkönig zu bestimmen.
Pro Rangverkündigung erhalten die rangersten Einzelspieler den Titel des Erstgekrönten.
Die nachfolgenden Bestimmungen definieren die Rahmenbedingungen für das Erküren des Eidg. Schlägerkönigs.

Geltungsbereich
Der Königstich wird 30 Minuten nach Beendigung des Ausstichs am zweiten Festwochenende ausgetragen.

Teilnehmer
Insgesamt nehmen 8 Teilnehmer am Eidg. Königstich teil. Diese qualifizieren sich wie folgt:
Erstgekrönter der 1. Stärkeklasse
2.- 4. Rangierte der 1. Stärkeklasse
Erstgekrönter der 2. Stärkeklasse
Punktehöchster aus der 3. oder 4. Stärkeklasse
Punktehöchster aus der 5. oder 6. Stärkeklasse
Punktehöchster aus der 7. oder 8. Stärkeklasse

Die Teilnehmer des Königstichs versammeln sich mit dem Presseverantwortlichen und Obmann EHV an einem vorgängig abgemachten Ort.
Die Spieler werden über den Ablauf des Königstichs und anschliessende Medienarbeit orientiert.
Die Teilnehmer marschieren gemeinsam auf den vorbereiteten Bockstand, wo die Auslosung stattfindet.

Spielfeld / Spielgeräte

Ries
Das durch den Obmann definierte Ries mit Tribüne wird für den Königstich benutzt.

Werkzeuge / Bock / Hornusse / „Setz“
Die Werkzeuge und der Bock werden durch die Mannschaft, welche im Ausstich auf dem durch den Obmann definierten Ries den Bock gesetzt hat, für den Königstich zur Verfügung gestellt (Bock, Hacken, Schnur, Auffangvorrichtung, Richtlatte, Absperrwand). Lehm und Hornusse werden durch die TK EHV zur Verfügung gestellt.
Nach Beendigung des Königstischs wird das zur Verfügung gestellte Material durch die Festorganisation zurückgegeben.
Die Qualifizierten können den „Setz“ der eigenen Mannschaft einsetzen, ansonsten übernimmt ein Mitglied der TK EHV diese Aufgabe.

Ablauf

Schlagen / Schlagrecht / Reihenfolge / Rangierung
Ablauf Königstich:
Im Königstich wird die Schlagreihenfolge der 8 Teilnehmer für die Platzierungsrunde, unter Berücksichtigung der Schlagseite, ausgelost. Jeder schlägt 2 Streiche mit 3 Schlagrechten. Die Rangierung erfolgt nach Eidg. Reglement.
Die Ränge 1-4 der Platzierungsrunde qualifizieren sich für die Finalrunde.
Für die Ränge 5-8 ist der Königstich beendet.
In der Finalrunde beginnt der 4. Platzierte aus der Platzierungsrunde. Anschliessend die Ränge 3, 2 und 1. Jeder schlägt 2 Streiche mit 3 Schlagrechten.
Die Rangierung erfolgt nach Eidg. Reglement. Für die Rangierung zählt das Total aus der Platzierungs- und Finalrunde.

Zeitlimite
Schleppend spielende Teilnehmer können vom Eidg. Obmann mit einem Zeitlimit von 4 Minuten für die 2 gültigen Streiche belegt werden.
Nicht geschlagene Streiche innerhalb dieses Limits werden mit 0 Punkten bewertet.
Der Beginn der Zeitmessung wird durch den Eidg. Obmann beim Bock bekannt gegeben (eingeebneter Stand vom Vorgänger).

Titel Eidg. Schlägerkönig
Zum Eidg. Schlägerkönig wird der Sieger des Königstichs ernannt.

Aufenthalt beim Ries / Abtun
Im Ries und hinter dem Ries halten sich speziell aufgebotene Rieschefs des laufenden Wettkampftages sowie der Sektor-Obmann auf.
Anderen Personen ist es verboten, sich im, neben oder hinter dem Ries aufzuhalten.
Die geschlagenen Streiche werden durch die Rieschefs nicht abgetan.
Als Schlagleistung gilt die Punktzahl desjenigen Feldes, in welchem der Hornuss fällt.
Innerhalb des ausgesteckten Ries und des Feldes werden die Streiche nicht zusätzlich ausgemessen.

Pressebetreuung
Die Betreuung der Presse zu diesem Anlass obliegt der Medienkommission EHV.
Die Teilnehmer und der Verlauf sind mittels kompetentem Personal entsprechend zu kommentieren.

Auszeichnung der Teilnehmer

Preise / Preissumme
Die Preise sind durch den Organisator zu besorgen und werden auch durch diesen finanziert.
Es ist möglich, die Preise in Form von Bargeld, Naturalgaben oder gemischt abzugeben. Die Abgabe von Lebendpreisen ist verboten.
Die minimale Abgabe an die Teilnehmer des Königstich darf den Bar- oder Verkehrswert von:
Schlägerkönig: CHF 1’500.-
2. Platz: CHF 600.-
3. Platz: CHF 400.-
Folgeplätze: CHF je 200.-
nicht unterschreiten.
Die Abgabe von mindestens CHF 200.- in bar an alle Teilnehmer des Königstichs ist zwingend als Entschädigung für die Spesen des Teilnehmers auszuzahlen. Die Teilnehmer haben kein Anrecht auf zusätzliche Spesenentschädigungen.
Die maximale Abgabe an die Teilnehmer des Königstichs darf den Bar- oder Verkehrswert von CHF 10‘000.- nicht übersteigen.

Rangverkündigung
Für die Teilnehmer des Königstichs wird die Rangverkündigung anschliessend an den Königstich mit Podest in der Nähe des Bockstandes durchgeführt.
Die Spieler treten alle ohne Kranz zur Rangverkündigung an. Der Sieger wird mit einem speziellen Schlägerkönig-Kranz gekrönt. Die Abgabe der Gold-/Silberkränze erfolgt an der offiziellen Rangverkündigung der jeweiligen Stärkeklasse.
Anschliessend an die Rangverkündigung stehen die Teilnehmer der Presse zur Verfügung.

Diverses

Verpflegung
Jeder Teilnehmer wird durch das OK und zu dessen Lasten im Rahmen des Tagesmenus inklusive alkoholfreies Getränk analog der übrigen Hornusser in der Festhalle verpflegt.

Nicht speziell geregelte Punkte
Alle nicht speziell in diesen Weisungen geregelten Punkte, sind sinngemäss aus den übrigen bestehenden Reglementen und Weisungen des EHV zu übernehmen respektive anzuwenden.

Schlussbestimmungen

Verstösse
Verstösse gegen diese Weisungen werden nach dem Rechtspflegereglement des EHV geahndet.

Änderungen
Änderungen dieser Weisungen werden durch den ZV EHV auf Antrag vorgenommen.

Beilage
Die Beilage, welche die genauen Zeiten und Verantwortlichkeiten detailliert regelt, ist Bestandteil dieser Weisung.

Inkrafttreten
Der Zentralvorstand EHV hat diese Weisungen anlässlich der Sitzung vom 11.08.2023 genehmigt. Sie treten ab diesem Datum in Kraft.