Änderung zum alten Reglement von 2023: Anhang Standorte SR und SSR
1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
1 Dieses Spielreglement ersetzt alle bisherigen Spielreglemente des EHV inklusive Zusatzregelungen in anderen Reglementen.
2 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Spiele, welche den Reglementen und Weisungen des EHV unterstehen.
1.2 Mannschaftsgrössen / Spielberechtigung
3 Die Mannschaftsgrösse ist bei allen Mannschaften, Anlässen und Ligen auf 16+2 Spieler festgelegt.
4 Die Schlagresultate der überzähligen Spieler werden nicht zum Mannschaftsresultat hinzugezählt und gelten nur als persönliches Resultat. Diese Resultate müssen in die Einzelranglisten der verschiedenen Anlässe und Meisterschaften aufgenommen werden und sind hinsichtlich Einzelauszeichnungen in allen Belangen gleichberechtigt zu den Mannschaftsspielern.
5 Nur 18 Spieler dürfen im Ries zum Abtun eingesetzt werden.
6 Überzählige dürfen auf den Spiellisten nur aufgeführt werden, wenn die Spielliste aufgefüllt ist, das heisst, wenn keine Ersatzstreiche geschlagen werden.
7 Bei Ausfall eines Aktivspielers kann der Überzählige in der Reihenfolge auf der Spielliste jederzeit eingesetzt werden. Wenn keine Überzähligen vorhanden sind, müssen Ersatzstreiche geschlagen werden.
8 Ein ausgewechselter Spieler kann nicht mehr eingewechselt werden. Wenn er vor Spielschluss zurückkehrt, kann er die restlichen Versuche auf sein Resultat noch schlagen. Im Ries kann er wieder eingesetzt werden.
1.3 Spielmöglichkeiten
9 Eine Mannschaft kann sich an folgenden Anlässen beteiligen:
– Eidg. Fest
– Interkantonale Feste
– Zweckverbandsfeste
– Eidg. Schwing- und Älplerfest
– Hornussertag
– Schweizermeisterschaft
– Gruppenmeisterschaft
– Kleinanlässe
– Kleinverbandsanlässe
– Wettspiele
1.4 Teilnahme
10 Die Teilnahme an der Schweizermeisterschaft, am Eidg. Fest, an Zweckverbands- und Interkantonalen Festen, am Eidg. Schwing- und Älplerfest, an Hornussertagen, an Kleinverbands- und Kleinanlässen ist im Reglement für die Abhaltung von Hornusserfesten respektive Organisationsreglement Schweizermeisterschaft geregelt.
11 Für die Teilnahme an der Gruppenmeisterschaft besteht ein spezielles Reglement.
12 Der einzelne Spieler kann am gleichen Anlass nur einmal teilnehmen. Er darf maximal an einem Zweckverbandsfest und einem Interkantonalen Fest teilnehmen.
1.5 Festanlässe
13 An Hornusserfesten wird wie folgt gespielt:
– Eidg Fest: 4 Ries Anhornussen und 4 Ries Ausstich
– ESAF: 4 Ries Anhornussen und 4 Ries Ausstich
– Interkantonale Feste: 2 Ries Anhornussen und 4 Ries Ausstich
– Zweckverbandsfeste: 2 Ries Anhornussen und 4 Ries Ausstich
– Hornussertage: 4 Ries
1.6 Meisterschaften
14 Die Durchführung der Schweizermeisterschaft und des Gruppenmeisterschaft-Finals liegen ausschliesslich in der Kompetenz des Eidg. Hornusserverbandes.
1.7 Wettspiele / Kleinanlässe
15 Ein Wettspiel / Kleinanlass besteht aus mindestens 2 Ries.
16 Der Einsatz (Spielgeld) wird durch die Mannschaften vor Spielbeginn geregelt und festgelegt.
17 Die Heimmannschaft / erstgenannte Mannschaft schlägt an.
18 Weist eine Mannschaft weniger Spieler auf als die andere, so ist sie zu Ersatzstreichen (bis max. 16 Spieler) verpflichtet. Bewertung und Vorgehen, siehe unter 4.7.
1.8 Wertung der Spiele
19 Für den Entscheid in Bezug auf Sieger oder Verlierer des Spiels, gilt nachfolgende Reihenfolge der Kriterien:
– Nach der Anzahl gefallener Nummern
– Nach der Gesamtschlagleistung der Mannschaft
– Nach dem höheren Durchgang (Ries) der Mannschaft über alle Durchgänge
– Nach dem höchsten Einzelspielerresultat
2 Das Spielfeld
2.1 Ries
20 Das Ries beginnt 100 m vom Bock entfernt (Eschenlatte = Bock bis Zieli 0/1)
21 Das Ries ist 200 m lang und in Felder von 10 m Länge eingeteilt. Jedes Feld zählt ein Punkt.
22 Die Breite beträgt bei Punkt 0/1 = 8 m und bei Punkt 20/21 = 14,67 m.
23 Das Ries wird seitlich durch Zieli abgegrenzt, die mit den Punkten der Felder versehen sind.
24 Als Riesmarch (seitliche Abgrenzung) gilt die Innenseite der Zieli. Umgefallene oder anders verschobene Ziele sind während dem Spiel immer wieder an den Originalstandort bei Spielbeginn zu setzen.
25 Die Riesmitte ist bei Punkt 21/22 (Ausnahmen gemäss Spielfeld-Protokoll der TK EHV) mit einer mindestens 2 m langen, demontierbaren, gut sichtbaren rot / weissen Latte zu markieren. Bei Festanlässen ist die Latte fix bei Punkt 22/23 zu stellen.
26 Bei allen Spielen ist das Ries beidseitig bis mindestens Punkt 22/23 abzustecken. Ausnahmeregelungen für feste Plätze erteilt die TK EHV auf Antrag der jeweiligen Gesellschaft.
27 An Eidg. Hornusserfesten, Interkantonalen- und Zweckverbandsanlässen sind die Riese unter Anleitung und Mithilfe eines Mitgliedes der TK EHV auszustecken. Das Mitglied der TK EHV erstellt das entsprechende Abnahme-Protokoll zu Handen des Obmannes.
28 Das im Moment des Spielbeginns abgesteckte Spielfeld ist für die Beurteilung der Schlagleistung und allfälliger Nummern immer verbindlich.
2.2 Freie Zone
29 Befindet sich im Ries ein Hindernis (Bach, Graben, Böschung, Erdhaufen, Wasserlachen und dergleichen), so wird vor Beginn des Spieles auf Anordnung des Obmannes beziehungsweise der Schiedsrichter eine freie Zone, rechtwinklig zur Riesachse, 3 – 5 m vor und 3 – 5 m nach dem Hindernis abgesteckt.
30 Pro Ries dürfen maximal 20m als freie Zone definiert werden.
31 Für die Schweizermeisterschaft werden keine freien Zonen als Dauerbewilligung gewährt. Entspricht das Spielfeld nicht dem Reglement, müssen die Heimspiele auf einem bestehenden Ries einer anderen Mannschaft ausgetragen werden.
2.3 Abstand zwischen den Riesen
32 Bei allen Anlässen mit mehreren Ries muss der Abstand zwischen den Ries, von Riesmitte zu Riesmitte gemessen, mindestens 30 m betragen. In Ausnahmefällen kann dieses Mass nach Absprache mit dem Obmann / der TK EHV unterschritten werden.
3 Spielgeräte
3.1 Begriff Spielgeräte
33 Unter den Begriff Spielgeräte fallen Bock, Stecken, Träf, Hornuss, Schindel, Auffangvorrichtung, Bocksetzrichtlatte, Absperrwand und Zieli.
34 All diese Geräte dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie den Technischen Weisungen der TK EHV gemäss Anhang entsprechen und vom ZV EHV genehmigt sind.
3.2 Auffangvorrichtung, Bocksetzrichtlatte
35 Das Aufstellen der Auffangvorrichtung ist obligatorisch.
36 Die Auffangvorrichtung muss während dem Spiel nach Berührung durch den Hornuss, das Träf oder beim Umfallen durch andere Einflüsse mit der Bocksetzrichtlatte gemäss den Weisungen TK EHV nachkontrolliert werden, bevor das Spiel fortgesetzt wird.
3.3 Absperrwand
37 Das Aufstellen der offiziellen Absperrwand ist obligatorisch. Diese Absperrwand kann bei festen Anlagen durch fixe Installationen, welche den minimalen technischen Anforderungen in Bezug auf Grösse und Farbe der offiziellen Absperrwand entsprechen, ersetzt werden. Naturhecken gelten nicht als fixe Installationen in diesem Sinne.
3.4 Hornuss
38 Der Hornuss darf bei der Lagerung wie im Einsatz auf keine Art und Weise künstlich gekühlt werden.
39 Die Hornusse für den Spieltag werden trocken auf dem Platz vom Verantwortlichen der Gegenpartei vor Spielbeginn kontrolliert. Ein Austausch der Hornusse nach dieser Kontrolle ist nicht gestattet.
40 Die Hornusse werden vor und während dem Spiel nicht ins Wasser gelegt oder mit Wasser gereinigt.
41 Beide Mannschaften müssen so viele Hornusse auf dem Platz haben, dass diese für den Spieltag ausreichen.
42 Für den Transport und die Lagerung der Hornusse, dürfen nur Behältnisse aus Blech oder Kunststoff ohne jegliche Zusatzeinrichtungen verwendet werden.
4 Spielregeln
4.1 Bock setzen
43 Der Bock wird genau in der Verlängerung der Riesmitte gesetzt und muss in seiner Längsrichtung diese einhalten.
44 Der Bock wird nur einmal bei Spielbeginn / Anhornussen gesetzt. Ausnahme sind Anlässe über 2 Tage.
45 Die Steigung und Höhe müssen den Technischen Weisungen der TK EHV entsprechen.
46 Es ist den Mannschaften überlassen, welcher Bock gesetzt wird. Bei Uneinigkeit hat die anschlagende Mannschaft das Vorrecht, ihren Bock zu setzen. Die beiden Mannschaften sind gemeinsam für das korrekte Setzen des Bockes verantwortlich.
4.2 Spielbeginn
47 Mit dem Spiel muss auf einen durch die Spielleitung festgesetzten Zeitpunkt oder auf ein vereinbartes Zeichen hin begonnen werden.
48 Die Heimmannschaft oder erstaufgeführte Mannschaft beginnt als schlagende Mannschaft.
49 Bei Festanlässen darf das Schlagen am Bock nicht geübt werden.
50 Bei Spielen der Schweizermeisterschaft darf bis 30 Minuten vor dem festgelegten Spielbeginn am Bock geübt werden. Die Stände müssen anschliessend geebnet sein.
51 Die schlagende Mannschaft verlangt die Spielfreigabe. Die abtuende Mannschaft quittiert die Freigabe dadurch, dass ein Spieler die Schindel hochhält.
4.3 Spielunterbruch, Wiederbeginn
52 Jeder allgemeine Spielunterbruch und Wiederbeginn wird durch den Obmann mitgeteilt.
53 Über Spielunterbruch und Wiederbeginn bei Spielen der Schweizermeisterschaft entscheiden die beiden Verantwortlichen gemeinsam mit den Schiedsrichtern.
54 Bei Meinungsverschiedenheiten und Unklarheiten in der Beurteilung oder bei Unfällen im Ries, haben die Schiedsrichter das Spiel zu unterbrechen und die abtuende Mannschaft hat das Ries zu verlassen.
55 Die Fortsetzung des Spiels wird durch die abtuende Mannschaft durch Hochhalten der Schindel verlangt.
4.4 Schlagen
56 Jeder Spieler hat pro Durchgang (2 Ries) zwei Streiche aus dem gleichen Stand auszuführen.
57 Die Reihenfolge des Schlagens richtet sich nach der Reihenfolge der Spieler auf der Spielliste. Diese ist beim Spielbeginn und nach dem Wechsel verbindlich. Ausnahmen sind nur nach Kapitel 4.19. zulässig.
58 Jeder Streich muss für die abtuende Mannschaft einmal sichtbar angemessen werden.
59 Wird ein Hornuss gesucht, muss die abtuende Mannschaft dies anzeigen, indem sich die Spieler ausserhalb des Rieses aufhalten.
60 Wird ein Streich bei oder nach einem Spielunterbruch zu früh geschlagen, so gilt der Streich als solcher, nicht aber eine allfällige Nummer.
61 Bei Defekten jeglicher Art an den Schlagwerkzeugen, muss das Spiel bis zur Reparatur respektive des Gerätersatzes unterbrochen werden. Derselbe Spieler, welcher den Unterbruch verursacht hat, muss das Spiel fortsetzen.
4.5 Schlagrecht
62 Jeder Aktiv- / Nachwuchsspieler hat pro Durchgang 2 Streiche mit 3 Schlagrechten aus dem gleichen Stand zu schlagen.
63 Bei reinen Nachwuchsspielen hat jeder Nachwuchsspieler pro Durchgang 2 Streiche mit 4 Schlagrechten aus dem gleichen Stand zu schlagen.
4.6 Bewertung des Schlagens
64 Als Schlagleistung gilt die Punktzahl desjenigen Feldes, in welchem der Hornuss fällt, den Körper oder die Ausrüstung trifft, respektive abgetan wird, das heisst die Schindel trifft.
65 Jeder Hornuss der das Ries erreicht wird in der Schlagleistung gewertet. Ausnahmen gemäss Kapitel 4.9.
66 Erreicht kein Streich das Ries, so werden Nullen geschrieben.
67 Streiche, die hinter das ausgesteckte Ries gemäss Kapitel 2.1 fallen, werden mit dem Messband abgemessen und entsprechend taxiert.
68 Gehemmte oder verloren gegangene Hornusse, deren Länge nach dem Geräusch des Aufschlages eingeschätzt werden können, sollen genügend bewertet werden. In diesem Fall werden keine Streiche wiederholt.
69 Unmittelbar nach Beendigung des Rieses und sobald der letzte Streich bewertet ist, dürfen auf der Spielliste keine Streiche mehr korrigiert werden.
4.7 Ersatzstreiche
70 Für fehlende oder verletzte nicht mehr einsetzbare Spieler müssen durch andere auf der Spielliste aufgeführte Spieler Ersatzstreiche geschlagen werden.
71 Ersatzstreiche müssen am Schluss des Durchganges geschlagen werden.
72 Der erste Ersatzstreich muss angezeigt werden.
73 Je ein Spieler, in der Reihenfolge der Spielliste von oben nach unten aufgeführt, ist zur Ausführung der Ersatzstreiche für fehlende Spieler bestimmt. Sobald alle aufgeführten Spieler mindestens 1-mal Ersatzstreiche geschlagen haben, beginnt wieder der erstaufgeführte Spieler. Bei Anlässen mit Ausstich oder Zwischenrangliste muss in der Reihenfolge der Spielliste weitergespielt werden, bevor wieder beim erstaufgeführten Spieler begonnen wird!
74 Ersatzstreiche werden mit dem geschlagenen Wert, jedoch maximal mit 5 Punkten bewertet.
75 Allfällige Nummern werden über das ganze Spielfeld gemäss entsprechender Definition in Kapitel 4.18. notiert und sind für das Resultat massgebend.
76 Verletzt sich der Aktivspieler beim Schlagen, so stehen für die Ersatzstreiche nur noch die restlichen Versuche zur Ausführung zur Verfügung.
77 Werden die Ersatzstreiche durch einen Überzähligen ausgeführt, hat er für sein persönliches Resultat die volle Anzahl Versuche für seine gültigen Streiche zur Verfügung (betrifft Ziffer 76 Unfall).
78 Ersatzstreiche oder Resultate für einen ausgeschlossenen Spieler sind nicht möglich.
4.8 Fremde Spieler
79 Bei Kleinanlässen (gem. OR Hornusserfeste / Kleinanlässe), darf fremden Spielern nur die Ersatzstreichlänge geschrieben werden.
80 Wenn eine B- bzw. C-Mannschaft an einem Kleinanlass teilnimmt, dürfen keine Spieler der betreffenden A- bzw. A- und B-Mannschaft in einer anderen Gesellschaft eingesetzt werden oder ihre Streichlänge gelten als Ersatzstreiche.
4.9 Ungültige Streiche
81 Geschlagene Hornusse mit sichtbarem Riss sind ungültig und müssen wiederholt werden. Der Spieler verliert kein Schlagrecht.
82 Ein Streich ist ungültig, wenn der Hornuss innerhalb des definierten Raumes durch ein Hindernis abgelenkt wird. Der Raum ist wie folgt definiert: Begrenzung ab Bockfuss in direkter Linie zu Zieli 0/1 auf beiden Seiten des Ries. Der Spieler verliert kein Schlagrecht.
83 Ein beim Anmessen getroffener Hornuss gilt nicht als Streich und ist ungültig. Der Spieler verliert kein Schlagrecht.
84 Die Auffangvorrichtung gilt nicht als Hindernis im Sinne von Ziffer 82.
4.10 Aufenthalt beim Ries
85 Von der schlagenden Partei hat sich während des Spiels niemand ausser den SSR neben dem Ries aufzuhalten. Die Verschiebung hinter das Ries und der Wechsel der SSR gelten nicht als Aufenthalt neben dem Ries.
86 Hinter dem Ries ist der Aufenthalt von Spielern der schlagenden Mannschaft erlaubt.
87 Ausnahmen neben dem Ries können bei speziellen Witterungsverhältnissen durch die Spielleitung angeordnet werden.
4.11 Abtun
88 Alle für das Mannschaftsresultat zählenden Streiche einer Mannschaft, müssen im Ries durch die gegnerische Mannschaft gemäss den nachfolgenden Aufstellungen Kapitel 4.12. bis 4.17. innerhalb des Ries abgetan werden, ansonsten wird eine Nummer gemäss Kapitel 4.18. geschrieben.
89 Alle Spieler gemäss Spielliste, und nur diese, dürfen im Ries eingesetzt werden.
90 Die Mannschaften sind in der Aufstellung frei.
91 Bevor der Spieler seinen Schlag ausgeführt hat, darf kein Spieler in der „Eschenlatte“ zwischen Bock und vor Punkt 0/1 stehen.
92 Hornusse, welche innerhalb der „Eschenlatte“ abgetan werden, werden mit null Schlagpunkten gewertet.
4.12 Abtun Eidg. Hornusserfest
93 1. bis 2. Stärkeklasse von Punkt 1 bis und mit Punkt 20.
94 3. bis 4. Stärkeklasse von Punkt 1 bis und mit Punkt 18.
95 5. bis 8. Stärkeklasse von Punkt 1 bis und mit Punkt 16.
4.13 Abtun Eidg. Schwing- und Älplerfest
96 von Punkt 1 bis und mit Punkt 18.
4.14 Abtun Zweckverbands- und Interkantonale Feste
97 1. Stärkeklasse von Punkt 1 bis und mit Punkt 20.
98 2. Stärkeklasse von Punkt 1 bis und mit Punkt 18.
99 3. und 4. Stärkeklasse von Punkt 1 bis und mit Punkt 16.
4.15 Abtun Schweizermeisterschaft
100 NLA + NLB von Punkt 1 bis und mit Punkt 20.
101 1. + 2. Liga von Punkt 1 bis und mit Punkt 18.
102 3. – 5. Liga von Punkt 1 bis und mit Punkt 16.
4.16 Abtun Gruppenmeisterschaft
103 Qualifikation: mit 6 Spielern von Punkt 7 inklusive bis und mit Punkt 18
Final: mit 6 Spielern von Punkt 9 inklusive bis und mit Punkt 20.
4.17 Abtun übrige Anlässe (Wettspiele, Kleinanlässe, Kleinverbandsanlässe)
104 Bei allen übrigen Wettkämpfen muss mindestens bis und mit Punkt 16 abgetan werden.
4.18 Nummer
105 Fällt ein Hornuss innerhalb der Riesmarch unabgetan zu Boden, so ist dies eine Nummer.
106 Bei Körper- oder Spieler-Ausrüstungstreffer (z.B. Helm) innerhalb der Riesmarch in direkter Folge des Streiches ist immer eine Nummer zu schreiben und entsprechend zu werten.
107 Die Fallstelle, nicht der Hornuss, eines nicht abgetanen Hornuss muss ganz im Ries liegen. Berührt sie die Riesmarch, so ist es keine Nummer.
108 Kann nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dass der Hornuss im Ries gefallen ist oder die Fallstelle ist nicht definierbar, so wird keine Nummer notiert.
109 Kommen gleichzeitig zwei Hornusse im Ries, so wird eine allfällige Nummer nicht geschrieben.
110 Der Hornuss muss so abgetan werden, dass es mindestens ein SR oder SSR hört und oder sieht. Ist dies nicht der Fall, so gilt er als nicht abgetan.
111 Durch die Auffangvorrichtung abgelenkte Hornusse, welche innerhalb des Rieses unabgetan zu Boden fallen, gelten als Nummer.
112 Fällt innerhalb einer freien Zone gemäss Kapitel 2.2 ein Hornuss unabgetan zu Boden, so ist dies keine Nummer.
113 Fällt ein Hornuss eines ungültigen Streiches gemäss Kapitel 4.9. im Ries, so ist dies keine Nummer.
114 Eine allfällige Nummer wird auch geschrieben, wenn die abtuende Mannschaft irregeführt wurde (z.B. abwinken durch den Setz).
115 Werden Spieler innerhalb der Riesmarch durch den SR / SSR behindert, wird eine allfällige Nummer nicht geschrieben. Die Spielleiter (SR/SSR) entscheiden, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht.
116 Durch Hindernisse, nicht Ausrüstungsgegenstände oder Spielgeräte, abgelenkte Hornusse, gelten nicht als Nummer.
117 Nach Beendigung des Rieses dürfen durch die SR keine Nummern mehr geschrieben oder annulliert werden. Das Ries gilt als beendet, sobald der letzte gültige Streich der schlagenden Mannschaft auf der Spielliste geschrieben wurde.
4.19 Vor – und nachgeschlagene Streiche
118 Die vor Spielbeginn bereinigte Spielliste ist für die Schlagreihenfolge von oben nach unten bei jedem Durchgang verbindlich.
119 Es muss mindestens einmal an der ordentlichen Stelle, gemäss Spielliste geschlagen werden.
120 Es dürfen keine an einem anderen Tag stattfindenden Spiele vor- oder nachgeschlagen werden.
121 Wird bei Anlässen eine Zwischenrangliste erstellt, ist das Nachschlagen auf das Mannschafts- und Einzelresultat vor der Zwischenrangliste nicht mehr möglich.
122 Spieler, welche vor dem Erstellen der Zwischenrangliste gefehlt haben, dürfen beim Ausstich an Stelle von Ersatzstreichen eingesetzt werden und ihr Resultat zählt ab diesem Zeitpunkt für die Mannschafts- und Einzelwertung ohne Einschränkung.
5 Spielleitung
5.1 Neutrales Verhalten
123 Die Spielleiter aller Stufen verhalten sich neutral.
5.2 Ersatzlistenführer
124 Ein Spieler der schlagenden Mannschaft kann die Ersatzspielliste führen, ohne sich irgendwie in das Spielgeschehen einzumischen.
125 Er hält sich grundsätzlich hinter dem Ries auf, ausser er wird durch die SR zur Unterstützung bei Unstimmigkeiten in der Listenführung beigezogen.
126 Das Führen der Ersatzspielliste durch SSR ist ausdrücklich untersagt.
5.3 Schiedsrichter (SR)
127 Jede Mannschaft ist verpflichtet, mindestens einen, reglementskundigen lizenzierten SR mit der entsprechenden Ausbildung zu stellen.
128 Fehlende SR müssen durch einen auf der Spielliste aufgeführten Spieler mit entsprechender Ausbildung ersetzt werden. Dieser übt das Amt des SR über die ganze Dauer des Spieles aus und kann nicht als Spieler eingesetzt werden.
129 Die SR dürfen im Einsatz keine Zusatzaufgaben (Funken, etc.) übernehmen.
130 Die SR werden in Kursen ausgebildet.
131 Die SR müssen zwingend Mitglieder einer Hornussergesellschaft sein.
5.4 Spieler-Schiedsrichter (SSR)
132 An allen Hornusseranlässen muss die schlagende Mannschaft die SSR-Standorte ständig besetzen.
133 Die SSR dienen zur Unterstützung der ordentlichen SR.
134 Sie haben im Einsatz am entsprechenden Standort die gleichen Rechte und Pflichten in Bezug auf Beurteilung der Streiche wie die SR.
135 Anstelle von SSR können ordentliche SR eingesetzt werden.
136 Beim Einsatz als SSR ist die Bedienung oder Benutzung von elektronischen Geräten (Handys, Funkgeräte, etc.) zu unterlassen. Die Konzentration gilt ganz der entsprechenden Aufgabe.
137 Der SSR am Standort Zieli 16/18/20 ist nicht an diesen fixen Standort gebunden. Er kann sich während seiner Aufgabe bewegen, die Seite wechseln und sich auch hinter dem Ries aufhalten (genaue Standorte gemäss Anhang 7.1 und 7.2).
5.5 Verteilung auf dem Ries
138 Die SR und SSR verteilen sich gemäss speziellem Positionsplan (siehe Anhang 7.1 bis 7.3).
5.6 Listenführung
139 Zwei SR führen auf jedem Ries die Spiellisten. Einmal elektronisch und mindestens einmal auf Papier. Sie haben die Streiche laufend zu addieren und die Zwischenresultate zu vergleichen.
140 Nummern werden auf der Liste der schlagenden Partei mit einem waagrechten Strich unter dem entsprechenden Streich notiert.
141 Am Schluss des Wettkampfes wird das Total der Nummern auf die Liste der Gegenpartei übertragen.
142 Nach Beendigung des Spiels haben die SR die Listen abzuschliessen und zu unterzeichnen. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Entscheidungen gefällt und eventuelle Unstimmigkeiten zusammen mit den Verantwortlichen auf Platz bereinigt.
143 Die Verantwortlichen unterzeichnen die Spiellisten unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten durch den SR. Die Unterschrift bestätigt die Akzeptanz der Eintragungen und der entsprechenden Überträge. Ist der Verantwortliche mit den Eintragungen nicht einverstanden, hat er dies bei Anlässen auf der Rückseite der Spielliste zu begründen. Spiellisten ohne Begründung und Unterschrift des Verantwortlichen, welche durch die Rieschefs unterzeichnet sind, gelten als definitiv und akzeptiert.
144 Nichtunterzeichnete Spiellisten von Schweizermeisterschaftsspielen bedürfen in jedem Fall eines entsprechenden Rapports an die Meisterschaftskommission. Die entsprechenden Weisungen im Reglement Schweizermeisterschaft sind verbindlich.
145 Bei Festanlässen sind die Listen durch die SR dem RC abzugeben.
146 Bei Meisterschaftsspielen sind die Listen durch die SR dem Verantwortlichen abzugeben.
5.7 Erledigung von Differenzen
147 Bei Meinungsverschiedenheiten an Festanlässen haben die SR sowie SSR in erster Linie selber zu entscheiden oder, wenn dies nicht möglich ist, den RC beizuziehen.
148 Bei Meinungsverschiedenheiten anlässlich Meisterschafsspielen haben die SR und SSR in erster Linie selber zu entscheiden. Ist dies nicht möglich, können die Verantwortlichen beigezogen werden. Spielproteste sind im offiziellen Formular EHV auszufüllen. Beide SR unterzeichnen den Spielprotest.
5.8 Rieschef (RC)
Die RC haben folgende Pflichten und Rechte:
149 Kontrolle der Riese vor Spielbeginn auf eventuell notwendige freie Zonen sowie komplette Zieli.
150 Kontrollieren die Auffangvorrichtung und ob der Bock nach Vorschrift gesetzt ist.
151 Prüfen, ob Bock, Bocksetzrichtlatte und Auffangvorrichtung plombiert sind. Ordnen eine allfällige Auswechslung an.
152 Sorgen dafür, dass rechtzeitig mit dem Spiel begonnen und dass in jeder Hinsicht ordnungsgemäss und fliessend gespielt wird. Schleppende und unkameradschaftlich spielende Mannschaften sind dem Obmann zu melden.
153 Sie haben darüber zu wachen, dass die SR / SSR ihre Pflichten richtig wahrnehmen. Namentlich haben die RC die Listenführung zu kontrollieren.
154 Allfällige Differenzen im Spiel haben sie zu untersuchen und zu erledigen. In schwierigen Fällen ist der Obmann beizuziehen.
155 Nach Beendigung des Spiels haben sie die Listen vom SR zu überprüfen und diese unterzeichnet möglichst rasch dem Rechnungsbüro zukommen zu lassen.
156 Ein RC amtet bei Festanlässen als Stellvertreter des Obmanns.
5.9 Obmann
Der Obmann hat folgende Pflichten und Rechte:
157 Während des Wettkampfes amtet der Obmann als Leiter des Schiedsgerichtes. In besonderen Fällen, wo durch bestimmte Umstände der rechtzeitige Beginn, der Verlauf oder die Beendigung des Spieles gefährdet ist, kann er Abweichungen anordnen.
158 Vor Beginn des Wettkampfes orientiert er in der Befehlsausgabe Mannschaften und SR / SSR über die Bestimmungen, die für den bevorstehenden Wettkampf gelten.
159 Er teilt die RC zu und händigt die Spiellisten aus.
160 Er sorgt für ordnungsgemässe Handhabung des Spielreglements und entscheidet, nach Anhören der Parteien, in allen Streitfällen endgültig.
161 Bei Festanlässen muss ein RC als Stellvertreter des Obmanns bestimmt werden.
162 Der Obmann der Schweizermeisterschaft arbeitet nach einem speziellen Pflichtenheft.
6 Verschiedenes
6.1 Entlehnen von Spielern
163 Jede Mannschaft darf nur mit ihren eigenen, lizenzierten Spielern an Anlässen gemäss Ziffer 9 teilnehmen.
164 Ausnahmen können an Kleinanlässen durch den verantwortlichen Obmann gestattet werden. Dabei gilt, dass sowohl für das Mannschafts- wie Einzelresultat maximal die Ersatzstreichlänge gemäss Ziffer 74 gewertet werden darf.
165 „Fremde“ Spieler sind nicht preisberechtigt.
166 Überzählige Spieler einer am Anlass teilnehmenden Mannschaft gelten nicht als „fremde“ Spieler. Siehe auch Kapitel 4.8.
167 Ausnahmegesuche für den Einsatz von fremden Spielern sind gemäss dem Lizenzierungs- und Transferreglement des EHV zu stellen.
6.2 Kleidung / Ausrüstung
168 Die Hornusser haben zu den Wettkämpfen in anständiger Kleidung anzutreten.
169 Das Spielen mit nacktem Oberkörper ist verboten.
170 Für alle Spieler, SSR und SR mit Jahrgang 1984 und jüngere, ist das Tragen des vorgeschriebenen Schutzhelms bei allen Spielen während des Abtuns und beim Aufenthalt im, neben und hinter dem Ries obligatorisch.
171 Die Mannschaften sind für ihre Spieler, SSR und SR verantwortlich.
6.3 Streitigkeiten
172 Während der Erledigung von Streitigkeiten haben die Mitglieder der betreffenden Mannschaften auf ihren Plätzen zu verbleiben und sich nicht unaufgefordert in die Verhandlungen der SR einzumischen.
6.4 Nachträglich festgestellte Unregelmässigkeiten
173 Nachträglich festgestellte Unregelmässigkeiten sind der zuständigen Disziplinarinstanz schriftlich zu melden.
6.5 Sportliches Verhalten
174 Die SR, SSR und Spieler haben sich stets mit Respekt und Anstand zu begegnen.
6.6 Verstösse
175 Verstösse gegen dieses Reglement werden nach dem Rechtspflegereglement des EHV verfolgt, insofern nicht bereits dieses Reglement die entsprechenden Sanktionen festlegt.
176 Zuwiderhandlungen gegen die Ziffern 38 bis 42 werden mit einem Abzug von 200 Punkten bestraft. In der Schweizermeisterschaft werden zusätzlich 2 Rangpunkte in der Gesamtrangliste / Tabelle abgezogen.
177 Unterbrechen einzelne Mannschaften das Spiel selbständig, so werden diese mit einem Abzug von 200 Punkten bestraft. Bei Spielen der Schweizermeisterschaft sind zusätzliche Strafen gemäss Rechtspflegereglement möglich.
178 Nicht befolgen der Ziffern 12, 169 und 170 haben den ersatzlosen Ausschluss des Spielers, sowie Streichung dessen Resultates für die Mannschaft in der er eingesetzt war zur Folge.
179 Zuwiderhandlungen gegen das Dopingstatut haben die ersatzlose Streichung des Resultates des fehlbaren Spielers für die Mannschaft in der er eingesetzt war zur Folge. Die Bestrafung des fehlbaren Spielers erfolgt gemäss Dopingstatut.
7 Anhang
7.1 Standorte bei Rieslänge bis und mit Punkt 16 (ohne GM)
180 siehe PDF
7.2 Standorte bei Rieslänge bis und mit Punkt 18 / 20 (ohne GM)
181 siehe PDF
7.3 Schiedsrichterstandorte Gruppenmeisterschaft (GM)
182 siehe PDF
7.4 Spielliste mit einem Beispiel eines Unfalls
183 siehe PDF