• Beitrag veröffentlicht:17.03.2020
  • Beitrags-Kategorie:Reglemente

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1 Entschädigungen

Entschädigungen erhalten grundsätzlich:

1.1 Zentralvorstand

Als Pauschalentschädigung wird pro ZV Mitglied der Betrag von CHF 1’000.- festgelegt.
Im Weiteren gelten die übrigen Ansätze ab Ziffer 2.

1.2 Ständige Kommissionen

Pauschalentschädigung pro Jahr:
Präsident CHF 400.-
Sekretär CHF 200.-
Obmann Schweizermeisterschaft CHF 200.-
Ligabetreuung Schweizermeisterschaft (pro Liga) CHF 200.-

1.3 EDVK und Arbeitsgruppen

Entschädigungen können auch pro Stunde abgerechnet werden.
Entschädigung pro Stunde CHF 12.-

1.4 Berichtverfasser

Pauschalentschädigung pro Bericht / Fotos an Grossanlässen CHF 50.-
Pauschalentschädigung pro Bericht / Fotos an Kleinanlässen CHF 30.-
Pauschalentschädigung pro Bericht, Porträt etc. CHF 30.-

1.5 Fähnrich keine Pauschalentschädigung

1.6 Archivar CHF 500.- pauschal pro Jahr

2 Delegationen Zentralvorstand

2.1 DV Zweckverbände EHV (als Delegierter EHV)   Km-Entschädigung

2.2 DV befreundete Verbände

– Schwingerverband 2 Tage CHF 80.- + Km-Entschädigung
– Jodlerverband CHF 50.- + Km-Entschädigung
– weitere an einem Tag stattfindende DV CHF 50.- + Km-Entschädigung

2.3         Swiss Olympic

– Abgeordnetenversammlung CHF 50.- + Km-Entschädigung
– Übrige Sitzungen Swiss Olympic Sitzungsgeld gem. Ziffer 3 + Km-Ent.

2.4 Interkantonale Feste (als Delegierter) Km-Entschädigung

2.5 Nachwuchs-Feste (als Delegierter) Km-Entschädigung

2.6 Als offizieller Delegierter an diversen Anlässen Sitzungsgeld gem. Ziff. 3 + Km-Ent.

2.7 Zweckverbandsfeste Entschädigung durch ZwV

2.8 Sitzungen bei ZwV auf Einladung ZwV Entschädigung durch ZwV

3 Sitzungsgelder für Funktionäre EHV

Für Sitzungen innerhalb Ressort/Kommission, mit Geschäftsstelle, Lieferanten, Partnern.
Halbtagessitzung CHF 30.- + Km-Entschädigung
Ganztagessitzung CHF 50.- + Km-Entschädigung
Fällt die Sitzung auf einen Arbeitstag, sind folgende Ansätze anwendbar:
Abendsitzung CHF 30.- + Km-Entschädigung
Halbtagessitzung CHF 40.- + Km-Entschädigung
Ganztagessitzung CHF100.- + Km-Entschädigung

4 Spesen / Form der Abrechnung

Jede Position muss auf den Abrechnungen separat ausgewiesen werden.

4.1 Getränke

Die Getränke an Sitzungen sind durch die Sitzungsteilnehmer zu bezahlen.
Für die DV EHV gilt eine separate Regelung.

4.2 Reisespesen

Öffentliche Verkehrsmittel nach Aufwand, 2. Klasse
Km-Entschädigung CHF 0.70 pro Km

4.3 Telefonkosten, Fotokopien, usw.

Auslagen sind nach Aufwand abzurechnen.

5 Diverse Entschädigungen oder Auslagen

5.1 Abgangsentschädigung EHV

Der EHV bezahlt keine Abgangsentschädigungen.

5.2 Jahresschluss-Essen

ZV und Kommissionsmitglieder haben ein Anrecht auf eine Kostenbeteiligung von CHF 50.- pro teilnehmendes Mitglied.

5.3 Jahresausflug Funktionäre

Der Organisator hat über das Programm der Nichthornusser ein Budget vorzulegen.
Dieses Budget ist vom ZV vorgängig zu genehmigen.
Das Essen für alle Teilnehmer geht zu Lasten des Verbandes. Die Getränke gehen zu Lasten der Teilnehmer.

5.4 Zusammenkunft der Ehrenmitglieder in den nicht EHF-Jahren

Die Kosten gehen zu Lasten des EHV.

5.5 Spezialaufträge /Arbeitsaufträge

Facharbeiten, welche nicht im Reglement geregelt sind, sind vorgängig von Fall zu Fall (mit Budget) durch den ZV zu bewilligen.

5.6 Kursentschädigungen für Kursleiter

Abend- und Halbtagskurse CHF 50.-
Ganztageskurse CHF 100.-
Vorbereitung für Abendkurs CHF 20.-
Vorbereitung für Halbtageskurs CHF 40.-
Vorbereitung für Ganztageskurs CHF 100.-
Reisentschädigung gemäss Ziffer 4.2

5.7 Zusätzliche Auslagen für Kursleiter und Kursteilnehmer

Leistungen, welche nicht im Kursbudget enthalten sind, werden grundsätzlich nicht vergütet.
Verpflegung und Unterkunft wird gemäss Leistungsvereinbarung mit der Forum Sumiswald AG durch die Kasse EHV abgerechnet.

6 Entschädigungen zu Lasten Festorganisationen (gilt nicht für Kleinanlässe)

6.1 Entschädigung Obmann

Tätigkeit als Obmann CHF 200.- Tagesansatz
Verpflegung analog Festkarte für Teilnehmer
Vorbereitende Sitzungen gemäss Ziffer 3
Reiseentschädigung zu Sitzungen und Anlass gemäss Ziffer 4.2

6.2 Entschädigung Rieschefs

Tätigkeit als Rieschef CHF 50.- Tagesansatz
Verpflegung analog Festkarte für Teilnehmer
Reiseentschädigung zu Anlass gemäss Ziffer 4.2

6.3 Rechnungsbüro

Das Rechnungsbüro wird grundsätzlich durch das jeweilige Fest-OK bestellt und entschädigt.
Mitglieder der EDVK, die zusätzlich das Rechnungsbüro unterstützen, verrechnen ihre Aufwände gemäss den Ansätzen in Ziff. 6.2 über die EDVK-Spesenabrechnung.

6.4 Entschädigung Mitglied TK für Mithilfe beim Riesen

Mithilfe und Leitung des Ries-Absteckens CHF 15.- pro Ries
Reiseentschädigung zu Anlass gemäss Ziffer 4.2

6.5 Gruppenmeisterschaftsfinal

Die Spielleiter sind analog den Ziffern 6.1 und 6.2. zu entschädigen. Die Kosten werden durch die Kasse des EHV nach Rechnungsstellung an den Organisator zurückerstattet.