Rahmenbedingungen
Ab dem 31. Mai 2021 sind Wettkämpfe im Hornussen mit Zuschauern unter Einhaltung des Schutzkonzeptes wieder zulässig.
Folgende fünf Grundsätze müssen zwingend eingehalten werden:
1. Nur symptomfrei zum Spiel
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Spielbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
2. Abstand halten
Bei der Anreise, bei Besprechungen und bei der Rückreise sind 1.5 Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Spielbetrieb ist der Körperkontakt wieder zulässig. Pro Person müssen mindestens 10 m2 Fläche zur Verfügung stehen, was im Hornussen problemlos machbar ist.
3. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Spiel gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
4. Präsenzlisten führen /Kontaktdaten erheben
Enger Kontakt zwischen Personen muss auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt die Gesellschaft für sämtliche Spiele Präsenzlisten (z.B. Spielliste). Die Kontaktdaten müssen zwecks Identifizierung und Benachrichtigung ansteckungsverdächtiger Personen der zuständigen kantonalen Stelle auf deren Anfrage hin unverzüglich in elektronischer Form weitergeleitet werden. Allenfalls kann diese Liste mit Unterstützung durch die Geschäftsstelle EHV erstellt werden. Eine Person pro Gesellschaft ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Ziffer 5).
Zudem muss für die Erhebung der Kontaktdaten sämtlicher Gäste (Zuschauer) eine separate Liste geführt werden. Die Kontaktdaten der Gäste/Zuschauer können elektronisch (QR-Code) oder mittels Kontaktformular erhoben werden. Es sind folgende Daten zu erheben: Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer, Tisch- oder Sitzplatznummer
Jede Gesellschaft muss die Vertraulichkeit der Kontaktdaten bei der Erhebung und die Datensicherheit, namentlich bei der Aufbewahrung der Daten, gewährleisten.
5. Bestimmung Corona-Beauftragter der Gesellschaft
Jede Gesellschaft muss einen Corona-Beauftragen bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.
Schutzkonzepte für das Wettkampfgelände und den Gastronomiebereich
Auf dem Wettkampfgelände (Spielfeld / im Ries und auf dem Bockstand) besteht keine Maskenpflicht. Das Wettkampfgelände muss gut sichtbar gegenüber dem Gastronomiebereich abgetrennt werden!
Bei laufendem Spiel sind max. 50 Personen (Spieler, Betreuer und Schiedsrichter) auf dem Wettkampfgelände (Spielfeld) erlaubt!
Aufstellen von Händehygienestationen:
Die Spieler haben die Möglichkeit, sich vor und nach dem Spiel die Hände mit Wasser und Seife zu waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel zu desinfizieren.
Schutzkonzept ohne gastronomische Leistungen:
- Während dem Spiel dürfen sich maximal 300 Zuschauer auf dem Wettkampfgelände aufhalten.
- Für die Zuschauer gilt Sitzpflicht und die Abstände von 1.5 Meter müssen eingehalten werden können. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, gilt Maskenpflicht.
- Sämtliche Kontaktdaten müssen erfasst werden und 14 Tage aufbewahrt werden. Nach 14 Tagen sind die Daten entsprechend zu löschen. Die Spieler sind via Spielliste erfasst. Die Gäste (Zuschauer) sind separat zu erfassen.
Schutzkonzept mit gastronomischen Leistungen (zusätzlich zu den oben aufgeführten Massnahmen):
- Der Aussenbereich vom Hornusserhüttli (Gastronomie) muss vom Wettkampfgelände sichtbar abgetrennt werden (z. B. mit Trassierband).
- Es müssen Tische aufgestellt sein, welche den Abstand von 1.5 Meter voneinander aufweisen und für maximal 4 Personen (innen) bzw. maximal 6 Personen (aussen) pro Tisch zugelassen sind.
- Für Spieler, Betreuer und Schiedsrichter müssen die Tische nicht nummeriert werden. Die beiden Mannschaften sollten sich im Gastronomiebereich nach Möglichkeit nicht mischen.
- Die Tische für Gäste und Zuschauer müssen in einem separaten Gästebereich aufgestellt und wegen der Kontaktdatenerhebung nummeriert werden (vgl Ziffer 4).
- Es darf nur sitzend konsumiert werden.
- Im ganzen Gastronomiebereich gilt zudem die Maskenpflicht. Ausgenommen während dem Sitzen an den Tischen.
- Ist der äussere Gastronomiebereich überdacht, so muss dieser mindestens zur Hälfte ihrer Seiten offen sein.
Allgemeines
Händehygiene
Aufstellen von Händehygienestationen: Die Hornusser haben die Möglichkeit, sich beim Betreten des Hornusserhüttlis und dem dazugehörenden Aussenbereich die Hände mit Seife und Wasser zu waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel zu desinfizieren.
Gesichtsmaske
Jede Person muss im Hornusserhüttli und dem dazugehörenden Aussenbereich (Gastronomiebereich) eine Gesichtsmaske tragen. Davon ausgenommen sind Personen, welche an ihrem Tisch sitzend Speisen oder Getränke konsumieren. Kinder vor ihrem 12. Lebensjahr sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Reinigung
Sämtliche Oberflächen werden regelmässig fachgerecht gereinigt. Es müssen genügend Abfalleimer zur Verfügung stehen. Die Abfalleimer müssen regelmässig geleert werden.
Information
Die Hornussergesellschaften hängen die Schutzmassnahmen gemäss BAG im Eingangsbereich auf.
Die Hornusser sind auf Einhaltung der aktuell geltenden Massnahmen hinzuweisen.
Die Hornussergesellschaften müssen ihr Schutzkonzept den zuständigen kantonalen Behörden auf deren Verlangen vorweisen und ihnen den Zutritt zu den Einrichtungen und Betrieben gewähren.
Lokale Besonderheiten berücksichtigen.