Rahmenbedingungen
Ab dem 30. Juni 2021 sind Anlässe im Hornussen unter Einhaltung des Schutzkonzeptes wieder zulässig.
Folgende fünf Grundsätze müssen zwingend eingehalten werden:
1. Nur symptomfrei zum Spiel
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Spielbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
2. Abstand halten
Bei der Anreise, bei Besprechungen und bei der Rückreise sind 1.5 Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Spielbetrieb ist der Körperkontakt wieder zulässig. Pro Person müssen mindestens 10 m2 Fläche zur Verfügung stehen, was im Hornussen problemlos machbar ist.
3. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Spiel gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
4. Präsenzlisten führen
Enger Kontakt zwischen Personen muss auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt die Gesellschaft für sämtliche Spiele Präsenzlisten. Eine Person pro Gesellschaft ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird, ist der Gesellschaft freigestellt.
5. Bestimmung Corona-Beauftragter der Gesellschaft
Jede Gesellschaft muss einen Corona-Beauftragen bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.
Schutzkonzepte für Anlässe
Im Freien besteht keine Maskenpflicht.
Aufstellen von Händehygienestationen:
Die Spieler*innen und Gäste haben die Möglichkeit, sich die Hände mit Wasser und Seife zu waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel zu desinfizieren.
Bei Veranstaltungen, bei denen kein Covid-Zertifikat vorausgesetzt wird, soll folgendes gelten:
Belegung:
• maximal 2/3 der Kapazität an Sitz- und Stehplätzen darf genutzt werden
• max. 1000 Personen bei Veranstaltungen mit Sitzpflicht
• max. 250 Personen in Innenräumen bzw. 500 im Freien bei Veranstaltungen ohne Sitzpflicht
In Innenräumen gilt Maskenpflicht, wenn man den Tisch verlässt.
Der Abstand muss eingehalten werden.
Reinigung
Sämtliche Oberflächen werden regelmässig fachgerecht gereinigt.
Es müssen genügen Abfalleimer zur Verfügung stehen. Die Abfalleimer müssen regelmässig geleert werden.
Information
Die Hornussergesellschaften hängen die Schutzmassnahmen gemäss BAG im Eingangsbereich auf.
Die Hornusser sind insbesondere auf die Distanzregeln und das Tragen der Masken bis zum Tisch, sowie die Vermeidung der Durchmischung der Gästegruppen aufmerksam zu machen.
Die Hornussergesellschaften müssen ihr Schutzkonzept den zuständigen kantonalen Behörden auf deren Verlangen vorweisen und ihnen den Zutritt zu den Einrichtungen und Betrieben gewähren.