In der Meisterschaft 2019 gab es zwei Rekurse.
Am 5. Mai 2019 musste das Meisterschaftsspiel der NLA zwischen Zuchwil und Wäseli wegen starkem Seitenwind abgebrochen werden. Der Ligabetreuer und der Präsident der Meisterschaftskommission wurden telefonisch kontaktiert. Diese entschieden zum damaligen Zeitpunkt, dass das Spiel bis am 11. Mai 2019 gespielt werden muss. Die beiden Mannschaften einigten sich, das Spiel am 6. Mai 2019 um 18.30 Uhr fertig zu spielen. Ab 20.00 Uhr wurden die Lichtverhältnisse für die abtuende Mannschaft kritisch. Zuchwil unterbrach das Spiel. Die Mannschaftsverantwortlichen trafen sich und Wäseli legte Protest wegen Spielverzögerung und unsportlichem Verhalten ein. Das Spiel wurde abgebrochen und am 7. Mai 2019 fertig gespielt. Die Disziplinarkommission wies den Protest ab und das Spiel wurde normal gewertet. Wäseli legte gegen diesen Entscheid Rekurs ein. Die Rekurskommission kam zu folgendem Schluss: „ Aus den erhaltenen Stellungnahmen und Informationen gehen keine mutwilligen Fehlverhalten hervor, sondern nur dass es auf beiden Seiten Unstimmigkeiten gab. Der Rekurs wird abgelehnt. Die Rekursgebühr von CHF 200.- verfällt akonto der Verfahrenskosten.“
Am 18. Mai 2019 wurde im Meisterschaftsspiel der NLB zwischen Obergerlafingen und Schüpbach ein Numero geschrieben, das zu Unstimmigkeiten führte. Ein Streich landete weit ausserhalb des Rieses Höhe 02. Die ersten 5 Spieler und der SSR verliessen das Ries, um den Hornuss zu suchen. Als sie auf dem Rückweg waren wurde der zweite Streich geschlagen. Dieser landete im 17er unabgetan im Ries. Der Streich wurde unterstrichen. Der Spielprotest wurde von Obergerlafingen erst nach dem Spiel angemeldet und schriftlich festgehalten. In der Nachbesprechung wurde dieser Protest schriftlich festgehalten und von beiden Mannschaften unterzeichnet. Die Disziplinarkommission entschied das Numero zu streichen, da zum Zeitpunkt des zweiten Schlages nicht alle Spieler von Obergerlafingen im Ries waren. Schüpbach legte gegen diesen Entscheid Rekurs ein. Die Rekurskommission heisst den Rekurs von Schüpbach gut, da der Ablauf des Protestes (OR SM Punkt 110 und 111) nicht korrekt eingehalten wurde. Die Rekursgebühr von CHF 200.- wird Schüpbach zurückerstattet.