• Beitrag veröffentlicht:03.04.2020
  • Beitrags-Kategorie:Reglemente

Änderungen zum alten Beschrieb von 2017

Originaldatei als PDF

Allgemeines
Die vorliegenden Produktebeschreibungen sind für alle Materialhersteller verbindlich.
Folgende Spielgeräte gemäss Artikel 33 + 34 des Spielreglements EHV werden durch die Technische Kommission EHV (TK EHV) bei den Materialherstellern stichprobeweise auf ihre Richtigkeit überprüft:
– Bock
– Stecken
– Träf
– Hornuss
– Schindel
– Auffangvorrichtung
– Bocksetzrichtlatte
– Absperrwand
– Zieli
– Schutzhelm

Bock
Der Bock ist hartverchromt oder mit Chromstahlläufen gefertigt.
Es dürfen nur matte Farben verwendet werden.
Abmessungen siehe Zeichnung im PDF.
Die offiziellen Bockfabrikanten sind die Kontrollstellen.

Stecken
Es darf nur von der TK EHV bewilligtes Steckenmaterial verwendet werden: Kohlefaser, Hybrid, Glasfaser-Kunststoff, Jurahorn
Maximale Länge, gemessen ab Griffende bis inklusive Zapfen = 3000 mm
Minimale Durchmesser des Steckens auf seiner gesamten Länge sowie Teili und Verbindungen nicht unter 3.6 mm

Träf
Das Träf ist aus Holz.
Maximales Gewicht 350 Gramm
Besonderes: Kunststoffträfe sind nur für das Training erlaubt.

Hornuss
Farben: Schwarz, Visuell RAL 9017
Dicke: 32.1 mm +/- 0.38 mm
Dicke Ende Radius: 28.1 mm +/- 0.15 mm
Durchmesser: 61.8 mm +/- 0.15 mm
Aufschlagzone: 7 mm +/- 0.24 mm
Gewicht: 77.3 g +/- 0.50 g
Die Härtemessung wird mit dem Handgerät Shore D durchgeführt. Es wird der Maximalwert (mit dem Schleppzeiger) auf dem seitlichen Radius gemessen. Der Wert beträgt 73°, +/- 5°.
Beschriftung: Seitlich auf einer Seite mit EHV, andere Seite Herstelleridentifikation mit drei Kennzeichen.
Zeichnungen: Siehe Homologationsreglement
Besonderes: Durch die TK EHV werden Gewicht und Härte geprüft. Eine externe Prüfung wird nur durchgeführt, wenn der Verdacht besteht, dass der Hornuss nicht dem Homologationsreglement entspricht. Das Homologationsreglement ist für alle Belange des Hornusses massgebend und verbindlich.

Schindel
Es dürfen nur Holzschindeln eingesetzt werden.
Das Zentrum der Schindel darf mit einer Holz-, Teppich- oder Kunststoffrondelle verstärkt sein.
Brettgrösse max. 650×650 mm
Brettdicke 16-19 mm
Gesamthöhe inkl. Stiel max. 1830 mm
Besonderes: Es dürfen auch Schindeln mit eingelegten Verstärkungsnetzen verwendet werden.

Auffangvorrichtung
Gestänge Chromstahlblech 5 mm, Schussblende aus Gummimatte.
Für Gestänge dürfen nur matte Farben verwendet werden.
Abmessungen nach Zeichnungen im PDF.
Besonderes: Die offiziellen Bockfabrikanten sind die Kontrollstellen.

Bocksetzrichtlatte
Material: Aluminium
Farben: Matt oder Naturfarbig belassen ( Alu-Elox )
Bocksetzrichtlattenhöhe min. 2500 mm
Messfusshöhe min. 270 mm
Zeichnung siehe PDF
Besonderes: Der Messfuss muss verstell- und einklappbar sein. Die offiziellen Bockfabrikanten sind die Kontrollstellen.

Absperrwand
Das Material der Absperrwand besteht aus Stoff, die Beschaffenheit des Stoffes ist 100% Mikrofaser (Polyester).
Farben: RAL-Farben Nr. 6033 Minttürkis Nr. 6029 Minzgrün Nr. 6032 Signalgrün Nr. 4526 Meer
Länge min. 7500 mm
Höhe min. 1450 mm
Besonderes: Andere Materialien und Wände sind von der TK EHV zu beurteilen und bewilligen. Werbeaufdrucke sind nur auf der Rückseite, vom Spielfeld abgewendete Seite, gestattet. Durchsichtige Absperrwände (Netztücher) und Naturhecken sind nicht gestattet.

Zieli
Material: Metall, Kunststoff oder Holz
Bei der Farbgebung ist auf gute Lesbarkeit der Zahlen zu achten.
Breite max. 12 cm
Zeichnungen siehe PDF
Besonderes: Die Zieli dürfen durch die Gesellschaften selber hergestellt werden. Es dürfen nur Zieli mit einer senkrechten Innenkante zum Boden verwendet werden. Markierungen der Zielistandorte können aus Holz, Metall oder Kunststoff bestehen. Bei Grundplatten muss der Ausschnitt nach hinten offen sein. Ein Umstossen der Zieli muss gewährleistet sein. Die Grösse der Grundplatte ist auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Die Grundplatten dürfen nur beschränkt ins Spielfeld ragen. Zieli mit Magnetfüssen oder magnetischer Haftung sind zugelassen, wenn ein präzises und unverrückbares Setzen sichergestellt ist.

Schutzhelm
Material: Aussenschale aus bruchsicherem Kunststoff.
Gesichtsschutz: Gitter aus Stahl, Halb- oder Vollschutz, Lexanglas (bruchsicher) Polykarbonat, Halb- oder Vollschutz
Ausführung: Kinnschutz bei Vollschutz, Sicherungs- und Halteriemen, Grössenverstellbar, auch in den Grundgrössen
Besonderes: Zertifikate der Hersteller Firmen müssen vorhanden sein. Der Halbschutz muss eine Mindesthöhe von 75 mm haben. Zugelassen sind alle Helme, die das Zertifikat Hockey- oder Hornusserhelm tragen.