1 Grundlage
Das vorliegende Pflichtenheft basiert auf dem allgemeinen Kommissionsreglement EHV und dem Organisationsreglement Schweizer-Meisterschaft (SM). Die dortigen allgemeinen Grundlagen sind Bestandteil dieses Pflichtenheftes und entsprechend verbindlich.
2 Zweck
Die MK ist eine Fachkommission des Eidgenössischen Hornusserverbandes. Sie ist für die Organisation, Durchführung und Überwachung der Schweizermeisterschaft im EHV zuständig.
3 Zusammensetzung / Unterstellung / Amtsdauer
3.1 Bestand
Die MK EHV besteht aus 7 bis 8 Mitgliedern. Die paritätische Vertretung der Zweckverbände ist bei der Besetzung anzustreben, jedoch ist die Fachkompetenz der Vertreter entscheidend.
3.2 Konstitution / Arbeitsverteilung
Grundsätzlich arbeitet die Kommission als Einheit. Die Zuteilung von Einzelaufgaben an die Mitglieder ist möglich, insbesondere bei der Betreuung der Ligen und Durchführung der Rangverkündigungen.
3.3 Unterstellung
Die MK EHV ist dem Ressortleiter Wettkampf unterstellt.
4 Pflichten
4.1 Schweizermeisterschaft
Berät als ausführendes Fachorgan den ZV in allen Fragen der Schweizermeisterschaft und Gebiete, die sich auf diese auswirken.
Überwacht und sorgt für geordneten Spielbetrieb in allen Ligen und trifft die notwendigen Entscheide selbständig.
Vergibt die Rangverkündigungen an Organisatoren und führt diese durch.
Legt die Spieldaten der einzelnen Ligen, in Zusammenarbeit mit der Nachwuchskommission, fest.
Erstellt im Auftrag des ZV den Vertrag mit dem Leiter SM Auswertungsstelle und überwacht die übertragenen Arbeiten.
Hält den Kontakt zur OBK mit einem Mitglied seiner Kommission.
Unterstützt die Erarbeitung von Reglementen und Weisungen im Allgemeinen sowie im Transferbereich in enger Zusammenarbeit mit dem Ressort Logistik und der Wettkampfleitung.
4.2 NL-Versammlung
Organisiert die NL-Versammlung in allen Belangen. Führt diese durch und leitet insbesondere die getroffenen Entscheide zwecks Nachführung des Anhang NL aus dem Organisationsreglement SM an die Geschäftsstelle EHV weiter.
4.3 Aufsicht / Zusammenarbeit
Pflegt mit der Disziplinarkommission den Kontakt/Austausch, sofern dies im Rahmen der Kontrollfunktionen als MK notwendig ist.
Stellt Anträge im Zusammenhang SM und damit
verbundenen Gebieten an den ZV. Erledigt Zusatzaufgaben nach Weisung und
Auftrag ZV EHV.
5 Inkrafttreten
Dieses Pflichtenheft wurde anlässlich der ZV-Sitzung vom 11.06.2010 genehmigt und tritt nach dessen Annahme sofort in Kraft.
Das bisherige Reglement der
Meisterschaftskommission vom 26.02.1995 ist mit der Genehmigung dieses
Pflichtenheftes ausser Kraft gesetzt.