• Beitrag veröffentlicht:02.01.2019
  • Beitrags-Kategorie:Reglemente

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1       Grundlage

Das vorliegende Pflichtenheft basiert auf dem allgemeinen Kommissionsreglement EHV. Die dortigen allgemeinen Grundlagen sind Bestandteil dieses Pflichtenheftes und entsprechend verbindlich.

2       Zweck

Die EDVK ist eine Fachkommission des Eidgenössischen Hornusserverbandes. Sie ist für alle Informatikbelange des EHV zuständig.

3       Zusammensetzung / Unterstellung

3.1    Bestand

Die EDVK besteht aus minimal 3 Mitgliedern. Die paritätische Vertretung der Zweckverbände ist bei der Besetzung anzustreben, jedoch ist die Fachkompetenz der Vertreter entscheidend. Die Kommission kann nach Bedarf erweitert werden.

3.2    Konstitution / Arbeitsverteilung

Die Kommission konstituiert sich selbst. Grundsätzlich arbeitet die Kommission als Einheit. Die Zuteilung von Einzel- und besonderen Aufgaben an die Mitglieder ist möglich.

3.3    Unterstellung

Die EDVK ist dem Ressortleiter Administration und Logistik unterstellt.

4       Pflichten

4.1    Evaluationen

Die EDVK führt im Auftrag des ZV sämtliche Evaluationen von Informatikanliegen innerhalb des EHV vor deren Einführung durch. Stellt die entsprechenden Anträge schriftlich an den ZV. Behandelt alle Informatik-Fragen innerhalb und im Zusammenhang mit dem EHV stehend.

Erteilt innerhalb der Kompetenzen Aufträge an Dritte und überwacht diese bis zur abgeschlossenen Einführung.

4.2    Allgemeine Aufgaben

Betreut alle bestehenden EHV-eigenen Programme und sorgt für deren Weiterentwicklung und Anpassung an die neusten Softwareprogrammversionen.

Unterstützt die Geschäftsstelle EHV im Bereich Informatik und Betreuung der Homepage EHV.

Sorgt zusammen mit der Geschäftsstelle EHV für eine sichere und dauerhafte Archivierung der elektronischen Daten EHV.

Sorgt allgemein für angemessenen Schutz der Daten vor dem Zugriff Unberechtigter.

Unterstützt den Eidg. Obmann im Bereich der notwendigen Statistiken und Berechnungen zwecks Einteilung der Mannschaften in den verschiedenen Bereichen.

Unterstützt andere Kommissionen auf deren Antrag in Belangen der Informatik.

Schult auf Anfrage das notwendige Personal für die Anwendung der Auswertungsprogramme.

4.3    Hilfestellung / Support Festorganisationen

Stellt den Organisationen von Klein- und Grossanlässen in den Bereichen Nachwuchs und Aktive sowie den Auswertungsstellen der Schweizermeisterschaft die entsprechenden Auswertungsprogramme in den neusten Versionen zur Verfügung.

Unterstützt die Organisationen, welche auf den Programmen basieren, minimal mit einem Telefonsupport.

Ist für den korrekten Datenaustausch der Stammdaten zwischen Geschäftsstelle und Auswertungsprogrammversionen verantwortlich. Legt in diesem Zusammenhang zusammen mit der Geschäftsstelle den Release-Rhythmus und das technische Vorgehen gemeinsam fest.

Stellt während des Eidg. Festes die Hilfestellung und den Support vor Ort an allen Festtagen in Absprache mit dem Auswertungsverantwortlichen der Festorganisation sicher.

5       Inkrafttreten

Dieses Pflichtenheft wurde anlässlich der ZV-Sitzung vom 11.06.2010 genehmigt und tritt nach dessen Annahme sofort in Kraft.

Das bisherige Reglement der EDVK vom 29.11.1996 ist mit der Genehmigung dieses Pflichtenhefts ausser Kraft gesetzt.