1 Grundlage
Das vorliegende Pflichtenheft basiert auf dem allgemeinen Kommissionsreglement EHV. Die dortigen allgemeinen Grundlagen sind Bestandteil dieses Pflichtenheftes und entsprechend verbindlich.
2 Zweck
Die TK ist eine Fachkommission des Eidgenössischen Hornusserverbandes. Sie ist für die technischen Belange im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb zuständig.
3 Zusammensetzung / Unterstellung
3.1 Bestand
Die TK EHV besteht aus 5 Mitgliedern. Die paritätische Vertretung der Zweckverbände ist bei der Besetzung anzustreben, jedoch ist die Fachkompetenz der Vertreter entscheidend.
3.2 Konstitution / Arbeitsverteilung
Die Kommission konstituiert sich selbst. Grundsätzlich arbeitet die Kommission als Einheit. Die Zuteilung von Einzelaufgaben an die Mitglieder ist möglich, insbesondere bei technischen Kontrolltätigkeiten.
3.3 Unterstellung
Die TK EHV ist dem Ressortleiter Wettkampf unterstellt.
4 Pflichten
4.1 Evaluationen
Die TK führt die notwendigen Erprobungen bezüglich Sicherheit und Zuverlässigkeit von neuen Spielgeräten durch. Stellt die entsprechenden Anträge zur Freigabe der neuen Spielgeräte schriftlich an den ZV. Die TK stellt Anträge, um bestehende Materialien und Geräte in der technischen Ausführung anzupassen.
4.2 Kontrollen
Führt periodische Kontrollen bei den Materialherstellern durch. Dabei überprüft sie die minimalen Anforderungen gemäss den technischen Vorgaben. Unregelmässigkeiten erledigt die TK direkt mit den Betroffenen und informiert den ZV darüber.
Führt im Auftrag der OBK die geforderten Kontrollen gemäss Organisationsreglement Hornusserfeste und Kleinanlässe durch, respektive unterstützt die Festorganisation in der Vorbereitung. Ordnet Korrekturen vor Beginn des Anlasses an. Erstellt die notwendigen Dokumente zuhanden Obmann und Organisation.
Die TK unterstützt Gesellschaften bei der Gestaltung und der Wahl von neuen Riesen, dies vor allem im Zusammenhang mit sicherheitstechnischen Aspekten.
Die für die
Meisterschaft verwendeten Spielfelder werden periodisch durch die TK überprüft.
Unregelmässigkeiten erledigt die TK direkt mit den Betroffenen.
4.3 Kurse
Unterstützt die anderen Kommissionen auf deren Antrag in technischen Belangen.
5 Inkrafttreten
Dieses Pflichtenheft wurde anlässlich der ZV-Sitzung vom 17.10.2014 genehmigt und tritt nach dessen Annahme sofort in Kraft.