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Änderungen zu 2024
Begelitschreiben
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1 Allgemeines

1.1 Gültigkeit

1 Das nachstehende Reglement legt die Organisation der SM des EHV fest. Es ist gültig für alle Spiele im Zusammenhang mit der SM.

2 Verwendete Abkürzungen, welche in diesem Reglement häufig vorkommen:
– EHV: Eidgenössischer Hornusserverband
– ZV EHV: Zentralvorstand des Eidgenössischen Hornusserverbandes
– MK: Meisterschaftskommission
– WMK: Weisungen der Meisterschaftskommission
– DK: Disziplinarkommission
– RK: Rekurskommission
– SM: Schweizermeisterschaft
– NL: Nationalliga
– SR: Schiedsrichter
– SSR: Spielerschiedsrichter

1.2 Zweck der Schweizermeisterschaft (SM)

3 Der EHV führt eine SM durch.

4 Die SM dient der Ermittlung eines Mannschaftsschweizermeisters, der Gruppensieger sowie der Auf- und Absteiger. In der Übergangssaison 2025 wird dies in den Weisungen Schweizermeisterschaft 2025 gesondert geregelt.

5 Die SM ist für die Mannschaften freiwillig.

1.3 Organisation

6 Die Organe der SM sind:
a) der Zentralvorstand des Eidg. Hornusserverbandes (ZV EHV)
b) die Meisterschaftskommission (MK)
c) die Disziplinarkommission (DK)
d) die Rekurskommission (RK)

1.4 Verantwortlichkeit

7 Die MK ist für die Organisation verantwortlich.

1.5 Meisterschaftskommission (MK)

8 Zur Durchführung und Überwachung der SM wird eine MK bestellt.

9 Zwei der MK-Mitglieder sollten, wenn möglich, aus Gesellschaften stammen, bei welchen eine Mannschaft in der NL spielt.

10 Der Präsident der MK wird durch den ZV EHV bestimmt.

11 Die übrigen Mitglieder der MK konstituieren sich wie folgt:
– Vizepräsident
– Sekretär
– Rechnungsführer
– Obmann

2 Teilnehmer

2.1 Anmeldung

12 Die an der SM teilnehmenden Mannschaften haben sich erstmals bis 10. September schriftlich anzumelden. Für die folgenden Jahre gelten sie als angemeldet, sofern bis zu diesem Datum keine schriftliche Abmeldung an die MK erfolgt.

13 Die bis zu obigem Datum nicht abgemeldeten Mannschaften sind in jedem Fall für das Folgejahr beitragspflichtig.

2.2 Einteilung der Mannschaften

14 Mannschaften, die im Vorjahr nicht teilgenommen haben, müssen in der untersten Liga beginnen.

15 Beim Zusammenschluss (Fusion, Spielgemeinschaft) von Gesellschaften oder bei Namensänderung bleiben die Ligaplätze erhalten. Ausnahme regelt Artikel 17.

16 Bei der Teilung von Gesellschaften beginnen alle Mannschaften in der untersten Liga. Bei der Auflösung einer Spielgemeinschaft, bleiben die Ligaplätze erhalten.

17 Mehrere Mannschaften der gleichen Gesellschaft / Spielgemeinschaft dürfen nicht in der NLA, der NLB oder der gleichen Gruppe einer Liga spielen.

18 Die A- respektive B-Mannschaft ist immer in einer tiefer nummerierten Ligagruppe einzuteilen als die B- respektive C-Mannschaft usw.

19 Die Ligaeinteilung ab 2026 ist wie folgt geregelt:
Liga / Gruppen / Mannschaften pro Gruppe / Spiele / Total Mannschaften
NLA / 1 / 14 / 13 / 14
NLB / 1 / 14 / 13 / 14
1. Liga / 2 / 12 / 11 / 24
2. Liga / 4 / 12 / 11 / 48
3. Liga / 4 / 10 / 9 / 40
4. Liga / 4 / 10 / 9 / 40
5. Liga / X / 7 – 10 / 6 – 7 / X
Für die Meisterschaft 2025 gilt die Einteilung vom Herbst 2024, welche bereits veröffentlicht wurde.                         

20 Die Gruppen der 1. Liga werden wie folgt gebildet:
– Erstellen einer Liste anhand der Mannschaftsdurchschnitte der SM des Vorjahres.
– Einteilen der Mannschaften gemäss der erstellten Liste nach folgendem Schema:
Gruppe 1 / Gruppe 2          
Mannschaft 1 / Mannschaft 2
Mannschaft 4 / Mannschaft 3
Mannschaft 5 / Mannschaft 6
Mannschaft 8 / Mannschaft 7
Mannschaft 9 / usw.

21 Die Einteilung der Mannschaften innerhalb der Gruppen der 2. – 4. Liga ist wie folgt geregelt:
– Pro Liga wird eine Liste anhand der Mannschaftsdurchschnitte aus der SM des Vorjahres (2027, 2029, 2031 usw.) erstellt.
– Die Gruppen werden nach folgendem Muster neu gebildet.
Gruppe 1 / Gruppe 2 / Gruppe 3 / Gruppe 4          
Mannschaft 1 / Mannschaft 2 / Mannschaft 3 / Mannschaft 4
Mannschaft 8 / Mannschaft 7 / Mannschaft 6 / Mannschaft 5
Mannschaft 9 / usw.
– Die 5. Liga wird sinngemäss nach diesem Beispiel und der jeweiligen Gruppenanzahl gebildet.
– Die Gruppeneinteilung (1. – 5. Liga) wird im 2-Jahres-Turnus (2028, 2030, 2032 usw.) neu gemacht.
– In speziellen Fällen (z.B. geografische Abhängigkeiten, Abhängigkeiten zu Art. 17) kann die MK notwendige Anpassungen vornehmen.

3 Spielmodus für die Meisterschaftsspiele

3.1 Spielmodus

22 Gespielt wird nach dem aktuell gültigen „Spielreglement Eidg. Hornusserverband“.

23 Innerhalb der Gruppen der NLA – 4. Liga wird eine einfache Runde jeder gegen jeden gespielt.

24 In der 5. Liga wird grundsätzlich eine einfache Runde jeder gegen jeden gespielt. Infolge fehlender oder zu vieler Mannschaften erfolgt die Einteilung nach spezieller Spielplanung durch die MK.

3.2 Spielplatz

25 Die Heimmannschaft definiert in der HGVerwaltung den Spielplatz. Gesellschaften mit mehreren Spielplätzen definieren in der HGVerwaltung auf welchem Spielplatz das Heimspiel stattfindet.

26 Hat eine Mannschaft keinen eigenen Spielplatz, so kann sie auf Gesuch hin die Heimspiele auf einem anderen Spielplatz austragen.

3.3 Anzahl Spieler pro Mannschaft

27 Die Anzahl der Spieler pro Mannschaft ist im aktuell gültigen „Spielreglement Eidg. Hornusserverband“ definiert.

3.4 B-Lizenzspieler (nicht Spieler in Spielgemeinschaften)

28 Die Einzelresultate zählen in derjenigen Mannschaft, in welcher er für die SM (Meldeliste SM) gemeldet wird.

3.5 Nachwuchsspieler (Gesellschaften mit mehreren Mannschaften)

29 Ein Nachwuchsspieler muss in einer Mannschaft gemeldet werden und kann in allen Mannschaften der Stammgesellschaft eingesetzt werden.

30 Die Resultate der Nachwuchsspieler zählen in allen Mannschaften der Stammgesellschaft voll. Die Nachwuchsspieler sind jedoch nur in der Mannschaft auszeichnungsberechtigt, in welcher sie gemeldet sind.

3.6 Mögliche Einsätze von Spielern der gleichenGesellschaft / Spielgemeinschaft

31 Alle Spieler können innerhalb der Gesellschaften oder Spielergemeinschaften von oben nach unten in jeder internen Mannschaft eingesetzt werden. Die Streichlänge wird maximal mit 5 Punkten bewertet. Ebenso kann jeder Spieler von unten nach oben in jeder internen Mannschaft eingesetzt werden, dabei werden die Streiche ausgeschrieben.

32 Die Einzelresultate zählen bei allen Spielern in derjenigen Mannschaft, in welcher sie für die SM (Meldeliste SM) gemeldet sind.

33 Nachgemeldete Spieler sind in der SM automatisch in der untersten gemeldeten Mannschaft gemeldet.

3.7 Spieldaten

34 Die MK legt in Absprache mit der AK und dem Obmann EHV die Spieldaten sämtlicher Ligen fest.

35 Bei Unstimmigkeiten zwischen den Mannschaften muss das Spiel am Sonntag gespielt werden.

36 Für die NL gilt der Samstag des letzten Spielwochenendes als verbindliches Spieldatum.

3.8 Spielverschiebung

37 Die SM beginnt für alle Mannschaften frühestens am Wochenende der ersten Runde der NLA bis 2. Liga. Es werden keine Spiele vor diesem Zeitpunkt bewilligt.

38 Jede Mannschaft hat das Recht, zwei Meisterschaftsspiele zu verschieben. Das Spiel darf vor- oder nachgespielt werden. Die Gegenpartei muss einverstanden sein. Verschobene Spiele müssen jeweils bis und mit dem Wochenende der zweitletzten Runde der jeweiligen Liga angesetzt werden. Spielverschiebungen sind bis am 1. März direkt in der HGVerwaltung zu erfassen. Die letzte Spielrunde der NL kann nicht verschoben werden.

39 Ist ein Spiel vereinbart, kann dieses nach dem 1. März nur noch im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis innerhalb des Spielwochenendes (Sa/So) verschoben werden.

3.9 Spielabsage oder Spielabbruch

40 Ein Meisterschaftsspiel darf unterbrochen, aber ohne zwingenden Grund nicht abgesagt oder abgebrochen werden.

41 Als zwingende Gründe gelten:
a) Todesfall eines Hornusser, so dass die ganze Mannschaft nicht mehr spielt
b) Katastrophenfälle, bei denen Hornusser Hilfsdienste leisten
c) in Ausnahmefällen entscheidet die MK

42 Bei schlechten Platz- und Sichtverhältnissen, sowie bei bestehender Unfallgefahr, entscheiden die beiden angetretenen Mannschaften über das Spielen oder Nichtspielen. Ein Ausweichen auf einen bestehenden Ersatzplatz ist möglich.

43 Abgesagte und abgebrochene Meisterschaftsspiele müssen bis und mit dem nächsten Spielwochenende der jeweiligen Liga nachgeholt werden. Ist dies ein gesperrtes Nachwuchsdatum, darf das Spiel trotzdem nachgespielt werden. Über eine eventuelle Fristverlängerung entscheidet die MK nach begründetem schriftlichem Antrag.

44 Kann in der NL am Samstag des letzten Spielwochenendes nicht gespielt oder muss abgebrochen werden, so muss das Spiel am Sonntag neu angesetzt respektive fortgesetzt werden.

45 Die Spiele müssen dort aufgenommen respektive fortgesetzt werden, wo sie unterbrochen wurden. Es dürfen nur Spieler eingesetzt werden, welche auch auf der angefangenen Spielliste aufgeführt sind.

46 Über das abgebrochene, abgesagte Spiel oder einen Spielplatzabtausch muss eine Meldung erstellt werden. Diese Meldung ist von der Heimmannschaft auszufüllen und unverzüglich dem Liga-Betreuer zuzustellen.

3.10 Spiele in Verbindung mit anderen Anlässen

47 Meisterschaftsspiele dürfen nicht in Verbindung mit andern Anlässen gespielt werden.

3.11 Üben vor Spielbeginn

48 Gemäss dem aktuell gültigen „Spielreglement Eidg. Hornusserverband“.

3.12 Freie Zone

49 Über eine eventuell notwendige freie Zone entscheiden die Verantwortlichen vor Spielbeginn.

50 Das aktuell gültige „Spielreglement Eidg. Hornusserverband“ gilt in allen Belangen.

51 In jedem Fall meldet die Heimmannschaft mit dem dafür vorgesehenen Formular dem zuständigen Ligabetreuer die freie Zone.

3.13 Wertung der Spiele

52 Gewonnen ohne Nummer = 4 Rangpunkte
Verloren ohne Nummer = 2 Rangpunkte
Gewonnen mit Nummer = 2 Rangpunkte
Verloren mit Nummer, mehr Schlagpunkte = 1 Rangpunkte
Verloren mit Nummer, weniger Schlagpunkte = 0 Rangpunkte

4 Spiellisten

4.1 Meldeliste SM

53 Die auf der Meldeliste aufgeführten Spieler sind für die entsprechende Mannschaft verbindlich gemeldet. Gemeldete Spieler auf den Positionen 1-16 der Meldeliste, müssen zwingend 2 Spiele in dieser Mannschaft spielen.

54 Die aufgeführte Reihenfolge ist für die Spielliste verbindlich.

4.2 Spielliste

55 Es dürfen nur die von der MK zur Verfügung gestellten Spiellisten verwendet werden. Eigene PC-Formate und Ausdrucke sind nicht gestattet. Korrekturen oder Änderungen sind deutlich und handschriftlich anzubringen. Das Überkleben der vorgegebenen Namen ist nicht gestattet.

56 Die Originalspiellisten müssen vor dem Spiel durch die Mannschaftsverantwortlichen und die SR mit der LiveApp abgeglichen werden. Spieler, welche nur mit einer maximalen Streichlänge von 5 aushelfen, sind in der LiveApp gekennzeichnet und können so auf der Originalliste markiert werden. Die Resultate müssen einmal elektronisch und einmal auf der Originalspielliste durch einen SR erfasst werden. Die zweite Papierliste wird vom Ersatzlistenführer erfasst. Diese kann auch nach dem Spiel ausgefüllt werden. Nach Spielende müssen die Listen und die LiveApp kontrolliert werden, erst danach dürfen die LiveApp Listen abgeschlossen werden. Dies muss zwingend vor 17:00 Uhr gemacht werden.

57 Muss aus irgendeinem Grund (Verlust, Beschädigung, usw.) eine Ersatz-Spielliste erstellt werden, so gilt diese als Originalspielliste.

58 Die vollständig und gut leserlich ausgefüllten Spiellisten beider Mannschaften müssen unterzeichnet sein und von der Platzmannschaft am SM-Spielabend, gemäss den WMK, der Auswertungsstelle zugestellt werden.

59 Die Kopien der Spiellisten eines abgebrochenen Meisterschaftsspiels sind noch am gleichen Tag per A-Post, gemäss WMK, an die Auswertungsstelle einzusenden.

60 Sobald das abgebrochene Meisterschaftsspiel zu Ende gespielt wurde, sind die Originalspiellisten noch am gleichen Tag per A-Post, gemäss WMK, an die Auswertungsstelle einzusenden.

5 Rangordnungen / Auszeichnungen

5.1 Schweizermeister

61 Die Rangordnung der Mannschaften wird nach Rangpunkten erstellt.

62 Bei gleicher Rangpunktzahl wird in folgender Reihenfolge entschieden:
a) nach Nummern
b) nach geschlagenen Punkten
c) nach der direkten Begegnung

63 Der Sieger der NLA ist Mannschafts-Schweizermeister.

64 Alle andern Sieger sind Gruppensieger.

5.2 Rangverkündigungen

65 Die Rangverkündigungen werden für Mannschaften und Einzelschläger in der zweiten Hälfte Oktober und dem ersten Novemberwochenende durchgeführt.

66 Sie werden ausgeschrieben und den Bewerbern durch die MK zugeteilt.

5.3 Mannschaftsauszeichnungen

67 Der Mannschaftssieger in der NLA ist Schweizermeister und erhält einen Pokal sowie ein Meisterschaftsdiplom. Die Übergabe des Pokals erfolgt durch die MK unmittelbar nach dem Spiel der letzten SM-Runde auf dem Spielplatz.

68 Die zweit- und drittplatzierten Mannschaften in der NLA erhalten je ein Meisterschaftsdiplom.

69 Ab NLB bis und mit 5. Liga erhalten die Aufsteiger je ein Diplom. Auch der nicht aufstiegsberechtigte Sieger der Gruppe erhält ein Diplom.

70 Den drei ersten Mannschaften in der NLA werden je 20 Auszeichnungen abgegeben.

71 Ab NLB bis und mit 5. Liga erhalten die Aufsteiger je 20 Auszeichnungen. Auch der nicht aufstiegsberechtigte Sieger der Gruppe erhält 20 Auszeichnungen.

72 Die Gesellschaften können zusätzliche Auszeichnungen bestellen. Diese Auszeichnungen gehen zu Lasten der bestellenden Gesellschaft.

5.4 Rangordnung Einzelschläger

73 Die Rangordnung der Einzelschläger wird pro Liga erstellt und zwar nach:
a) Rangpunkten
b) Schlagpunkten
c) Einzelspielresultat

74 Der Sieger bei den Einzelschlägern darf nicht als Schweizermeister bezeichnet werden.

5.5 Einzelauszeichnungen

75 Die Einzelauszeichnungen werden prozentual nach Rangpunkten abgegeben. Bei gleicher Rangpunktzahl wird die Auszeichnung ebenfalls abgegeben.

76 Nach Abschluss der Meisterschaft werden die Ranglisten bereinigt (B-Lizenzen) und allfällige Disziplinarfälle abgewartet. Danach legt die MK die Auszeichnungspunktzahl pro Liga fest und veröffentlicht diese nach Einsicht Obmann EHV im August.

77 Als Einzelauszeichnungen werden Auszeichnungen mit der Bezeichnung der Liga abgegeben.

78 Jede Mannschaft hat Anrecht auf minimal zwei Einzelauszeichnungen, wobei diese jedoch nicht unter der Mindestpunktzahl abgegeben werden dürfen.
NL mindestens 650 Punkte
1. und 2. Liga mindestens 440 Punkte
3. Liga mindestens 360 Punkte
4. Liga mindestens 280 Punkte
5. Liga mindestens 280 Punkte
79 Als Einzelauszeichnungen mit Rang werden Medaillen mit Halsband wie folgt abgegeben:
Liga / Anzahl Medaillen                                   
NLA / 20
NLB / 28
1. Liga / 40
2. Liga / 36
3. Liga / 20
4. Liga / 16
5. Liga / 12

80 Jeder Hornusser ist mit der Mannschaft auszeichnungsberechtigt. Ist er zusätzlich noch in der Einzelwertung mit Rang auszeichnungsberechtigt, erhält er beide Auszeichnungen.

5.6 Rangpunkte

81 Beispiel Rangpunkteverteilung Einzelschläger:
Rang / Schlagpunkte / Rangpunkte
1. / 80 / 26
1. / 80 / 26
2. / 78 / 24
2. / 78 / 24
2. / 78 / 24
3. / 77 / 21
usw.

82 Überzählige Spieler erhalten die entsprechenden Rangpunkte für ihr geschlagenes Resultat, nehmen aber den eingesetzten Spielern keine Rangpunkte weg.

83 Jedes Einzelresultat, welches für das Mannschaftsresultat gewertet wird, nimmt automatisch Rangpunkte weg.

5.7 Einzelschlägerpreise

84 Pro Liga werden drei Einzelschlägerpreise an die rangpunktehöchsten Einzelschläger abgegeben.

6 Finanzielles

85 Die Kosten der Schweizermeisterschaft werden, nach Ligen abgestuft, auf die teilnehmenden Mannschaften verteilt. Die Schweizermeisterschaft muss selbsttragend sein.

7 Auf- und Abstieg

86 Dieser Artikel ist für die Saison 2025 nicht relevant. Siehe dazu auch Art. 4.
Der Auf- und Abstieg in den verschiedenen Ligen ist wie folgt geregelt:
Liga / Aufstieg / Abstieg                                                 
NLA / 0 / 2
NLB / 2 / 2
1. Liga / 2, je 1 pro Gruppe / 4, je 2 pro Gruppe
2. Liga / 4, je 1 pro Gruppe / 8, je 2 pro Gruppe
3. Liga / 8, je 2 pro Gruppe / 8, je 2 pro Gruppe
4. Liga / 8, je 2 pro Gruppe / 8, je 2 pro Gruppe
5. Liga / 8, je 2 pro Gruppe, bei 3 Gruppen plus die 2 Rangpunktbesten 3. Platzierten
5. Liga / 8, je 2 pro Gruppe, bei 4 Gruppen
5. Liga / 8, je 1 pro Gruppe, bei 5 Gruppen plus die 3 Rangpunktbesten 2. Platzierten
5. Liga / 8, je 1 pro Gruppe, bei 6 Gruppen plus die 2 Rangpunktbesten 2. Platzierten
5. Liga / 4, je 2 pro Gruppe, bei 2 Gruppen (Absteiger 4. Liga nur 4, je 1 pro Gruppe)

87 Mannschaften, welche sportlich den Aufstieg schaffen, sind zum Aufstieg verpflichtet.
Ausnahmen siehe Art. 17

88 Ersatz fehlender Mannschaften in bereits eingeteilten Gruppen infolge Fusion oder Rückzug
– aus der unteren Liga steigt keine zusätzliche Mannschaft auf
– die letztklassierte Mannschaft der Gruppe aus der übergeordneten Liga und abgelaufenen Saison (Absteiger), steigt in jedem Fall ab
– beim Fehlen einer oder mehrerer Mannschaften, verbleiben bei Bedarf der Reihe nach die Zweitletztklassierten in ihrer Liga (nach Rangpunkten, Nummern, geschlagene Punkte)
– in Gruppen mit fehlenden Mannschaften, müssen Zusatzrunden gespielt werden, damit alle Mannschaften die notwendige Anzahl Spiele gemäss Artikel 20 erreichen.

8 Streitigkeiten

8.1 Spielprotest

89 Ein Spielprotest kann nur bei Spielen der SM angemeldet werden.

90 Der Spielprotest dient dazu, Feststellungen anzufechten, die im Widerspruch zu Reglementen sowie verbindlichen Weisungen stehen und von wesentlichem Einfluss auf das Ergebnis des Spieles sind oder die Spielgeräte betreffen.

91 Der Spielprotest muss unmittelbar nach dem zum Protest Anlass gebenden Ereignis oder spätestens zum Zeitpunkt, wo es festgestellt wird, bei den Schiedsrichtern angemeldet werden.

92 Die Anmeldung wird schriftlich festgehalten, indem auf der Spielliste „Spielprotest“ an Stelle der Unterschrift (Feld „Unterschrift der Gesellschaft“) eingesetzt wird.
Die SR bestätigen den Eingang des Spielprotest auf der Rückseite der Spielliste mit dem Vermerk: „Eingang Spielprotest“, Angabe der Zeit und ihren Unterschriften.

93 Hat eine Mannschaft einen Spielprotest angemeldet, hält der Verantwortliche den Sachverhalt und die wesentlichen Fakten unmittelbar nach dem Spiel auf dem Formular „Spielprotest“ fest.
Er unterzeichnet den Spielprotest und lässt ihn vom Verantwortlichen der Gegenpartei ebenfalls unterzeichnen.
Wird die Unterschrift durch die Gegenpartei verweigert, wird dies schriftlich festgehalten und von den anwesenden SR mit der Unterschrift bestätigt.

94 Der Spielprotest ist, zusammen mit den Spiellisten spätestens am Montag nach dem Spielwochenende (Poststempel) A-Post, an die Auswertungsstelle einzusenden.

8.2 Spielwiederholung

95 Eine Spielwiederholung kann nur von der DK angeordnet werden.

8.3 Nachträglich festgestellte Unregelmässigkeiten

96 Nachträglich festgestellte Unregelmässigkeiten sind der DK schriftlich zu melden.

8.4 Verstösse / Tatbestände

97 Verstösse gegen dieses Reglement werden nach dem aktuell gültigen „Rechtspflegereglement Eidg. Hornusserverband“ verfolgt.

98 Die im aktuell gültigen „Spielreglement Eidg. Hornusserverband“ aufgeführten Sanktionen sind für dieses Reglement verbindlich.

9 Schlussbestimmungen

9.1 Präzedenzfälle

99 Ereignisse im Zusammenhang mit Spielen der SM, die vor dem Inkrafttreten dieses Reglements stattfanden, haben keinen Einfluss auf die Interpretation dieses Reglements.

9.2 Aufhebung bisheriger Regelungen

100 Alle Reglemente und Weisungen im Zusammenhang mit der SM bis zum Datum der Inkraftsetzung des vorliegenden Reglements sind aufgehoben.

9.3 Reglementsänderungen

101 Reglementsänderungen müssen schriftlich beantragt und vom ZV EHV genehmigt werden.

9.4 Inkrafttreten

102 Der ZV EHV hat dieses Reglement anlässlich der Sitzung vom 20.11.2024 genehmigt. Es tritt am 01.01.2025 in Kraft.