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Änderungen zu 2022

1 Allgemeines

1.1 Gültigkeit

1 Das nachstehende Reglement legt die Organisation der SM des EHV fest. Es ist gültig für alle Spiele im Zusammenhang mit der SM.

2 Verwendete Abkürzungen welche in diesem Reglement häufig vorkommen:
– EHV: Eidgenössischer Hornusserverband
– ZV EHV: Zentralvorstand des Eidgenössischen Hornusserverbandes
– MK: Meisterschaftskommission
– WMK: Weisungen der Meisterschaftskommission
– DK: Disziplinarkommission
– RK: Rekurskommission
– SM: Schweizermeisterschaft
– NL: Nationalliga
– SR: Schiedsrichter
– SSR: Spielerschiedsrichter

1.2 Zweck der Schweizermeisterschaft (SM)

3 Der EHV führt eine SM durch.

4 Die SM dient der Ermittlung eines Mannschaftsschweizermeisters, der Gruppensieger sowie der Auf- und Absteiger.

5 Die SM ist für die Mannschaften freiwillig.

1.3 Organisation

6 Die Organe der SM sind:
a) der Zentralvorstand des Eidg. Hornusserverbandes (ZV EHV)
b) die Meisterschaftskommission (MK)
c) die Disziplinarkommission (DK)
d) die Rekurskommission (RK)

1.4 Verantwortlichkeit

7 Die MK ist für die Organisation verantwortlich.

1.5 Meisterschaftskommission (MK)

8 Zur Durchführung und Überwachung der SM wird eine MK bestellt.

9 Zwei der MK-Mitglieder sollten, wenn möglich, aus Gesellschaften stammen, bei welchen eine Mannschaft in der NL spielt.

10 Der Präsident der MK wird durch den ZV EHV bestimmt.

11 Die übrigen Mitglieder der MK konstituieren sich wie folgt:
– Vizepräsident
– Sekretär
– Rechnungsführer
– Obmann

2 Teilnehmer

2.1 Anmeldung

12 Die an der SM teilnehmenden Mannschaften haben sich erstmals bis 10. September schriftlich anzumelden. Für die folgenden Jahre gelten sie als angemeldet, sofern bis zu diesem Datum keine schriftliche Abmeldung an die MK erfolgt.

13 Die bis zu obigem Datum nicht abgemeldeten Mannschaften sind in jedem Fall für das Folgejahr beitragspflichtig.

2.2 Einteilung der Mannschaften

14 Mannschaften, die im Vorjahr nicht teilgenommen haben, müssen in der untersten Liga beginnen.

15 Beim Zusammenschluss (Fusion, Spielgemeinschaft) von Gesellschaften oder bei Namensänderung bleiben die Ligaplätze erhalten. Ausnahme regelt Artikel 17 & 18.

16 Bei der Teilung von Gesellschaften beginnen alle Mannschaften in der untersten Liga. Bei der Auflösung einer Spielgemeinschaft, bleiben die Ligaplätze erhalten.

17 Mehrere Mannschaften der gleichen Gesellschaft / Spielgemeinschaft dürfen nicht in der gleichen Gruppe spielen.

18 In der NL dürfen nicht zwei Mannschaften der gleichen Gesellschaft / Spielgemeinschaft spielen.

19 Die A- respektive B-Mannschaft ist immer in einer tiefer nummerierten Ligagruppe einzuteilen als die B- respektive C-Mannschaft usw.

20 Die Ligaeinteilung ist wie folgt geregelt:
Liga / Gruppen / Mannschaften pro Gruppe / Spiele / Total Mannschaften
NL / 3 / 14 / 13 / 42
1. Liga / 4 / 12 / 11 / 48
2. Liga / 4 / 12 / 11 / 48
3. Liga / 4 / 10 / 9 / 40
4. Liga / 4 / 8 / 7 / 32
5. Liga / X / 7 – 10 / 6 – 7 / X                          

21 Die Gruppen der NLB werden wie folgt gebildet:
– Erstellen einer Liste anhand der Mannschaftsdurchschnitte der SM des Vorjahres.
– Einteilen der Mannschaften gemäss der erstellten Liste nach folgendem Schema:
    Gruppe 1 / Gruppe 2          
    1. Mannschaft / 2. Mannschaft
    4. Mannschaft / 3. Mannschaft
    5. Mannschaft / 6. Mannschaft
    8. Mannschaft / 7. Mannschaft
    9. Mannschaft / usw.

22 Die Einteilung der Mannschaften innerhalb der Gruppen der 1. – 5. Liga ist wie folgt geregelt:
– Die Gruppen werden im 4-Jahres-Turnus (2026, 2030, 2034 usw.) neu gebildet.
– Pro Liga wird eine Liste anhand der Mannschaftsdurchschnitte aus der SM des
  Vorjahres (2025, 2029, 2033 usw.) erstellt.
– Die Gruppen werden nach folgendem Muster neu gebildet.
Gruppe 1 / Gruppe 2 / Gruppe 3 / Gruppe 4          
Mannschaft 1 / Mannschaft 2 / Mannschaft 3 / Mannschaft 4
Mannschaft 8 / Mannschaft 7 / Mannschaft 6 / Mannschaft 5
Mannschaft 9 / usw.
– In den folgenden 3 Jahren des Turnus werden die Paarungen soweit möglich (Auf- / Absteiger) umgekehrt und die Spielrunden um 3 Runden nach vorne verschoben.
– Die Einteilung der 1. Liga wird jährlich durch die MK überprüft. Dabei wird darauf geachtet, die B-Mannschaften gleichmässig auf die Gruppen 1-4 zu verteilen.
– In speziellen Fällen (z.B. geografische Abhängigkeiten, Abhängigkeiten zu Art. 17) kann die MK notwendige Anpassungen vornehmen.

3 Spielmodus für die Meisterschaftsspiele

3.1 Spielmodus

23 Gespielt wird nach dem aktuell gültigen „Spielreglement Eidg. Hornusserverband“.

24 Innerhalb der Gruppen der NLA – 4. Liga wird eine einfache Runde jeder gegen jeden gespielt.

25 In der 5. Liga wird grundsätzlich eine einfache Runde jeder gegen jeden gespielt. Infolge fehlender oder zu vieler Mannschaften erfolgt die Einteilung nach spezieller Spielplanung durch die MK.

3.2 Spielplatz

26 Gesellschaften mit mehreren Spielplätzen melden jährlich, welche Mannschaft auf welchem Spielplatz ihre Heimspiele austrägt.

27 Hat eine Mannschaft keinen eigenen Spielplatz, so kann sie auf Gesuch hin die Heimspiele auf einem anderen Spielplatz austragen.

3.3 Anzahl Spieler pro Mannschaft

28 Die Anzahl der Spieler pro Mannschaft ist im aktuell gültigen „Spielreglement Eidg. Hornusserverband“ definiert.

3.4 B-Lizenzspieler (nicht Spieler in Spielgemeinschaften)

29 Die Einzelresultate zählen in derjenigen Mannschaft, in welcher er für die SM (Meldeliste SM) gemeldet wird.

3.5 Jokerspieler und Nachwuchsspieler (Gesellschaften mit mehreren Mannschaften)

30 Ein Jokerspieler ist in einer tiefer eingeteilten Mannschaft gemeldet und kann in der nächst höher eingeteilten Mannschaft eingesetzt werden (B zu A, C zu B, usw.).

31 Ein Nachwuchsspieler muss in einer Mannschaft gemeldet werden und kann in allen Mannschaften der Stammgesellschaft eingesetzt werden.

32 Die Resultate der Jokerspieler zählen in der höher eingeteilten Mannschaft sowie in der tiefer eingeteilten Mannschaft voll. Die Jokerspieler sind jedoch nur in der tiefer eingeteilten Mannschaft auszeichnungsberechtigt.

33 Die Resultate der Nachwuchsspieler zählen in allen Mannschaften der Stammgesellschaft voll. Die Nachwuchsspieler sind jedoch nur in der Mannschaft auszeichnungsberechtigt, wo sie gemeldet sind.

34 Die Jokerspieler müssen auf der Meldeliste gemeldet werden und sind auf der Spielliste namentlich aufgeführt.

35 Die maximale Anzahl der Jokerspieler wird in den WMK für die SM geregelt.

36 Wird ein Nachwuchsspieler eingesetzt, der nicht in dieser Mannschaft gemeldet ist, so nimmt dieser den Platz eines Jokerspielers ein.

37 Jokerspieler können während der Saison nicht nachgemeldet werden.

3.6 Spieler der gleichenGesellschaft / Spielgemeinschaft

38 Neben den Jokerspielern können auch andere Spieler in der nächst höher bzw. in der nächst tiefer eingeteilten Mannschaft spielen. Deren Streiche werden mit dem geschlagenen Wert, jedoch maximal mit 5 Punkten bewertet.

39 Die Einzelresultate zählen bei allen Spielern in derjenigen Mannschaft, in welcher sie für die SM (Meldeliste SM) gemeldet sind.

40 Nachgemeldete Spieler sind in der SM automatisch in der untersten gemeldeten Mannschaft gemeldet.

3.7 Spieldaten

41 Die MK legt die Spieldaten sämtlicher Ligen fest.

42 Bei Unstimmigkeiten zwischen den Mannschaften muss das Spiel am Sonntag gespielt werden.

43 Für die NL gilt der Samstag des letzten Spielwochenendes als verbindliches Spieldatum.

3.8 Spielverschiebung

44 Die SM beginnt für alle Mannschaften frühestens am Wochenende der ersten Runde der NLA bis 2. Liga. Es werden keine Spiele vor diesem Zeitpunkt bewilligt.

45 Jede Mannschaft hat das Recht, zwei Meisterschaftsspiele zu verschieben. Das Spiel darf vor- oder nachgespielt werden. Die Gegenpartei muss einverstanden sein. Nachgespielte Spiele müssen jeweils bis und mit dem Wochenende der zweitletzten Runde der jeweiligen Liga gespielt werden. Die Gesuche müssen bis am 1. März an die MK eingereicht werden. Die letzte Spielrunde der NL kann nicht verschoben werden.

46 Ist ein Spiel vereinbart, kann dieses nach dem 1. März nur noch im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis innerhalb des Spielwochenendes (Sa/So) verschoben werden.

3.9 Spielabsage oder Spielabbruch

47 Ein Meisterschaftsspiel darf unterbrochen, aber ohne zwingenden Grund nicht abgesagt oder abgebrochen werden.

48 Als zwingende Gründe gelten:
a) Todesfall eines Hornusser, so dass die ganze Mannschaft nicht mehr spielt
b) Katastrophenfälle, bei denen Hornusser Hilfsdienste leisten
c) in Ausnahmefällen entscheidet die MK

49 Bei schlechten Platz- und Sichtverhältnissen, sowie bei bestehender Unfallgefahr, entscheiden die beiden angetretenen Mannschaften über das Spielen oder Nichtspielen. Ein Ausweichen auf einen bestehenden Ersatzplatz ist möglich.

50 Abgesagte und abgebrochene Meisterschaftsspiele müssen bis und mit dem nächsten Spielwochenende der jeweiligen Liga nachgeholt werden. Ist dies ein gesperrtes Nachwuchsdatum, darf das Spiel trotzdem nachgespielt werden. Über eine eventuelle Fristverlängerung entscheidet die MK nach begründetem schriftlichem Antrag.

51 Kann in der NL am Samstag des letzten Spielwochenendes nicht gespielt oder muss abgebrochen werden, so muss das Spiel am Sonntag neu angesetzt respektive fortgesetzt werden.

52 Die Spiele müssen dort aufgenommen respektive fortgesetzt werden, wo sie unterbrochen wurden. Es dürfen nur Spieler eingesetzt werden, welche auch auf der angefangenen Spielliste aufgeführt sind.

53 Über das abgebrochene, abgesagte Spiel oder einen Spielplatzabtausch muss eine Meldung erstellt werden. Diese Meldung ist von der Heimmannschaft auszufüllen und unverzüglich dem Liga-Betreuer zuzustellen.

3.10 Spiele in Verbindung mit anderen Anlässen

54 Meisterschaftsspiele dürfen nicht in Verbindung mit andern Anlässen gespielt werden.

3.11 Üben vor Spielbeginn

55 Gemäss dem aktuell gültigen „Spielreglement Eidg. Hornusserverband“.

3.12 Freie Zone

56 Über eine eventuell notwendige freie Zone entscheiden die Verantwortlichen vor Spielbeginn.

57 Das aktuell gültige „Spielreglement Eidg. Hornusserverband“ gilt in allen Belangen.

58 In jedem Fall meldet die Heimmannschaft mit dem dafür vorgesehenen Formular dem zuständigen Ligabetreuer die freie Zone.

3.13 Wertung der Spiele

59 Gewonnen ohne Nummer = 4 Rangpunkte
Verloren ohne Nummer = 2 Rangpunkte
Gewonnen mit Nummer = 2 Rangpunkte
Verloren mit Nummer, mehr Schlagpunkte = 1 Rangpunkte
Verloren mit Nummer, weniger Schlagpunkte = 0 Rangpunkte

4 Spiellisten

4.1 Meldeliste SM

60 Die auf der Meldeliste aufgeführten Spieler sind für die entsprechende Mannschaft verbindlich gemeldet.

61 Die aufgeführte Reihenfolge ist für die Spielliste verbindlich.

4.2 Spielliste

62 Es dürfen nur die von der MK zur Verfügung gestellten Spiellisten verwendet werden. Eigene PC-Formate und Ausdrucke sind nicht gestattet. Korrekturen oder Änderungen sind deutlich und handschriftlich anzubringen. Das Überkleben der vorgegebenen Namen ist nicht gestattet.

63 Die Originalspiellisten sind vor dem Spiel durch die Verantwortlichen zu kontrollieren und allenfalls zu bereinigen. Die Resultate müssen auf beiden Papierlisten erfasst werden. Es ist jedoch den SR überlassen die Resultate einmal auf Papierliste und einmal in der LiveApp zu erfassen. Wird dies so gehandhabt, ist der Ersatzlistenführer für das Schreiben der zweiten Papierliste verantwortlich. Ansonsten führt der Ersatzlistenführer die LiveApp.

64 Muss aus irgendeinem Grund (Verlust, Beschädigung, usw.) eine Ersatz-Spielliste erstellt werden, so gilt diese als Originalspielliste.

65 Die vollständig und gut leserlich ausgefüllten Spiellisten beider Mannschaften müssen unterzeichnet sein und von der Platzmannschaft am SM-Spielabend, gemäss den WMK, der Auswertungsstelle zugestellt werden.

66 Die Kopien der Spiellisten eines abgebrochenen Meisterschaftsspiels sind noch am gleichen Tag per A-Post, gemäss WMK, an die Auswertungsstelle einzusenden.

67 Sobald das abgebrochene Meisterschaftsspiel zu Ende gespielt wurde, sind die Originalspiellisten noch am gleichen Tag per A-Post, gemäss WMK, an die Auswertungsstelle einzusenden.

5 Rangordnungen / Auszeichnungen

5.1 Schweizermeister

68 Die Rangordnung der Mannschaften wird nach Rangpunkten erstellt.

69 Bei gleicher Rangpunktzahl wird in folgender Reihenfolge entschieden:
a) nach Nummern
b) nach geschlagenen Punkten
c) nach der direkten Begegnung

70 Der Sieger der NLA ist Mannschafts-Schweizermeister.

71 Alle andern Sieger sind Gruppensieger.

5.2 Rangverkündigungen

72 Die Rangverkündigungen werden für Mannschaften und Einzelschläger in der zweiten Hälfte Oktober und dem ersten Novemberwochenende durchgeführt.

73 Sie werden ausgeschrieben und den Bewerbern durch die MK zugeteilt.

5.3 Mannschaftsauszeichnungen

74 Der Mannschaftssieger in der NLA ist Schweizermeister und erhält einen Pokal sowie ein Meisterschaftsdiplom. Die Übergabe des Pokals erfolgt durch die MK unmittelbar nach dem Spiel der letzten SM-Runde auf dem Spielplatz.

75 Die zweit- und drittplatzierten Mannschaften in der NLA erhalten je ein Meisterschaftsdiplom.

76 Ab NLB einschliesslich 5. Liga erhalten die Aufsteiger je ein Diplom. Auch der nicht aufstiegsberechtigte Sieger der 1. Liga erhält ein Diplom.

77 Den drei ersten Mannschaften in den NLA werden je 20 Auszeichnungen abgegeben.

78 Ab NLB einschliesslich 5. Liga erhalten die Aufsteiger je 20 Auszeichnungen. Auch der nicht aufstiegsberechtigte Sieger der 1. Liga erhält 20 Auszeichnungen.

79 Die Gesellschaften können zusätzliche Auszeichnungen bestellen. Diese Auszeichnungen gehen zu Lasten der bestellenden Gesellschaft.

5.4 Rangordnung Einzelschläger

80 Die Rangordnung der Einzelschläger wird pro Liga erstellt und zwar nach:
a) Rangpunkten
b) Schlagpunkten
c) Einzelspielresultat

81 Der Sieger bei den Einzelschlägern darf nicht als Schweizermeister bezeichnet werden.

5.5 Einzelauszeichnungen

82 Die Einzelauszeichnungen werden prozentual nach Rangpunkten abgegeben. Bei gleicher Rangpunktzahl wird die Auszeichnung ebenfalls abgegeben.

83 Nach Abschluss der Meisterschaft werden die Ranglisten bereinigt (Jokerspieler / B-Lizenzen) und allfällige Disziplinarfälle abgewartet. Danach legt die MK die Auszeichnungspunktzahl pro Liga fest und veröffentlicht diese nach Einsicht Obmann EHV im August.

84 Als Einzelauszeichnungen werden Auszeichnungen mit der Bezeichnung der Liga abgegeben.

85 Jede Mannschaft hat Anrecht auf minimal zwei Einzelauszeichnungen, wobei diese jedoch nicht unter der Mindestpunktzahl abgegeben werden dürfen.
NL mindestens 650 Punkte
1. und 2. Liga mindestens 440 Punkte
3. Liga mindestens 360 Punkte
4. Liga mindestens 280 Punkte
5. Liga mindestens 240 Punkte
86 Als Einzelauszeichnungen mit Rang werden Medaillen mit Halsband wie folgt abgegeben:
Liga / Anzahl Medaillen                                   
NLA / 20
NLB / 28
1. Liga / 40
2. Liga / 36
3. Liga / 20
4. Liga / 16
5. Liga / 12

87 Jeder Hornusser ist nur einmal auszeichnungsberechtigt.
Die massgebende Reihenfolge ist:
– Einzelauszeichnung mit Rang
– Mannschaftsmedaille
– Einzelauszeichnung ohne Rang

5.6 Rangpunkte

88 Beispiel Rangpunkteverteilung Einzelschläger:
Rang / Schlagpunkte / Rangpunkte
1. / 80 / 26
1. / 80 / 26
2. / 78 / 24
2. / 78 / 24
2. / 78 / 24
3. / 77 / 21
usw.

89 Überzählige Spieler erhalten die entsprechenden Rangpunkte für ihr geschlagenes Resultat, nehmen aber den eingesetzten Spielern keine Rangpunkte weg.

90 Jedes Einzelresultat, welches für das Mannschaftsresultat gewertet wird, nimmt automatisch Rangpunkte weg.

5.7 Einzelschlägerpreise

91 Pro Liga werden drei Einzelschlägerpreise an die rangpunktehöchsten Einzelschläger abgegeben.

6 Finanzielles

92 Die Kosten der Schweizermeisterschaft werden, nach Ligen abgestuft, auf die teilnehmenden Mannschaften verteilt. Die Schweizermeisterschaft muss selbsttragend sein.

7 Auf- und Abstieg

93 Der Auf- und Abstieg in den verschiedenen Ligen ist wie folgt geregelt:
Liga / Aufstieg / Abstieg                                                 
NLA / 0 / 2
NLB / 2, je 1 pro Gruppe / 4, je 2 pro Gruppe
1. Liga / 4, je 1 pro Gruppe / 8, je 2 pro Gruppe
2. Liga / 8, je 2 pro Gruppe / 8, je 2 pro Gruppe
3. Liga / 8, je 2 pro Gruppe / 8, je 2 pro Gruppe
4. Liga / 8, je 2 pro Gruppe / 8, je 2 pro Gruppe
5. Liga / 8, je 2 pro Gruppe, bei 3 Gruppen plus die 2 Rangpunktbesten 3. Platzierten
5. Liga / 8, je 2 pro Gruppe, bei 4 Gruppen
5. Liga / 8, je 1 pro Gruppe, bei 5 Gruppen plus die 3 Rangpunktbesten 2. Platzierten
5. Liga / 4, je 2 pro Gruppe, bei 2 Gruppen (Absteiger 4. Liga nur 4, je 1 pro Gruppe)

94 Mannschaften, welche sportlich den Aufstieg schaffen, sind zum Aufstieg verpflichtet. Von dieser Regel sind Mannschaften der 1. Liga ausgeschlossen, die einer Gesellschaft oder Spielgemeinschaft angehören, welche bereits mit einer Mannschaft in der NL vertreten ist. Demzufolge ist die nächstrangierte Mannschaft der entsprechenden Gruppe zum Aufstieg in die NLB verpflichtet.

95 Ersatz fehlender Mannschaften in bereits eingeteilten Gruppen infolge Fusion oder Rückzug
– aus der unteren Liga steigt keine zusätzliche Mannschaft auf
– die letztklassierte Mannschaft der Gruppe aus der übergeordneten Liga und
  abgelaufenen Saison (Absteiger), steigt in jedem Fall ab
– beim Fehlen einer oder mehrerer Mannschaften, verbleiben bei Bedarf der
  Reihe nach die Zweitletztklassierten in ihrer Liga (nach Rangpunkten,
  Nummern, geschlagene Punkte)
– in Gruppen mit fehlenden Mannschaften, müssen Zusatzrunden gespielt werden,
  damit alle Mannschaften die notwendige Anzahl Spiele gemäss Artikel 20 erreichen.

8 Streitigkeiten

8.1 Spielprotest

96 Ein Spielprotest kann nur bei Spielen der SM angemeldet werden.

97 Der Spielprotest dient dazu, Feststellungen anzufechten, die im Widerspruch zu Reglementen sowie verbindlichen Weisungen stehen und von wesentlichem Einfluss auf das Ergebnis des Spieles sind oder die Spielgeräte betreffen.

98 Der Spielprotest muss unmittelbar nach dem zum Protest Anlass gebenden Ereignis oder spätestens zum Zeitpunkt, wo es festgestellt wird, bei den Schiedsrichtern angemeldet werden.

99 Die Anmeldung wird schriftlich festgehalten, indem auf der Spielliste „Spielprotest“ an Stelle der Unterschrift (Feld „Unterschrift der Gesellschaft“) eingesetzt wird.
Die SR bestätigen den Eingang des Spielprotest auf der Rückseite der Spielliste mit dem Vermerk: „Eingang Spielprotest“, Angabe der Zeit und ihren Unterschriften.

100 Hat eine Mannschaft einen Spielprotest angemeldet, hält der Verantwortliche den Sachverhalt und die wesentlichen Fakten unmittelbar nach dem Spiel auf dem Formular „Spielprotest“ fest.
Er unterzeichnet den Spielprotest und lässt ihn vom Verantwortlichen der Gegenpartei ebenfalls unterzeichnen.
Wird die Unterschrift durch die Gegenpartei verweigert, wird dies schriftlich festgehalten und von den anwesenden SR mit der Unterschrift bestätigt.

101 Der Spielprotest ist, zusammen mit den Spiellisten spätestens am Montag nach dem Spielwochenende (Poststempel) A-Post, an die Auswertungsstelle einzusenden.

8.2 Spielwiederholung

102 Eine Spielwiederholung kann nur von der DK angeordnet werden.

8.3 Nachträglich festgestellte Unregelmässigkeiten

103 Nachträglich festgestellte Unregelmässigkeiten sind der DK schriftlich zu melden.

8.4 Verstösse / Tatbestände

104 Verstösse gegen dieses Reglement werden nach dem aktuell gültigen „Rechtspflegereglement Eidg. Hornusserverband“ verfolgt.

105 Die im aktuell gültigen „Spielreglement Eidg. Hornusserverband“ aufgeführten Sanktionen sind für dieses Reglement verbindlich.

9 Schlussbestimmungen

9.1 Präzedenzfälle

106 Ereignisse im Zusammenhang mit Spielen der SM, die vor dem Inkrafttreten dieses Reglements stattfanden, haben keinen Einfluss auf die Interpretation dieses Reglements.

9.2 Aufhebung bisheriger Regelungen

107 Alle Reglemente und Weisungen im Zusammenhang mit der SM bis zum Datum der Inkraftsetzung des vorliegenden Reglements sind aufgehoben.

9.3 Reglementsänderungen

108 Reglementsänderungen müssen schriftlich beantragt und vom ZV EHV genehmigt werden.

9.4 Inkrafttreten

109 Der ZV EHV hat dieses Reglement anlässlich der Sitzung vom 15.11.2023 genehmigt. Es tritt am 01.01.2024 in Kraft.