Allgemeines
Gültigkeit
Das nachstehende Reglement legt die Organisation des Eidg. Veteranentag EHV sowie die allgemeinen Vorschriften im Bereich Eidg. Veteranentag EHV fest. Es ist gültig für alle Einsätze beim Eidg. Veteranentag EHV innerhalb des EHV.
Aufsicht / Zuständigkeit
Der Eidg. Veteranentag EHV unterliegt der Oberaufsicht des Ressort Wettkampf EHV.
Für die Organisation und Betreuung wird der Stv. Obmann EHV eingesetzt.
Definitionen
Alter der Veteranen
Als Veteranen gelten Hornusser ab dem 60. Altersjahr.
Als Jahrgänge gelten diejenigen Jahre, in welchen die Veteranen das jeweilige Alter erreichen.
Die Einteilung erfolgt in drei Altersstufen:
Stufe 1 60 – 67 Jahre
Stufe 2 68 – 75 Jahre
Stufe 3 76 Jahre und älter
Spielberechtigung
Es sind nur Veteranen zugelassen, welche beim EHV lizenziert sind.
Mannschaftsgrösse / Spielgemeinschaften
Die Veteranenmannschaften bestehen aus möglichst gleichgrossen Mannschaften. Es ist möglich, dass einzelne Mannschaften aus mehr als 18 Hornussern bestehen.
Das Mannschaftsresultat für die Rangierung basiert auf der gespielten Mannschaftsgrösse. Es werden keine Ersatzstreiche für fehlende oder verletzte Spieler geschlagen.
Der Stv. Obmann EHV kann mehrere Gesellschaften zu einer Mannschaft zusammenschliessen.
Anmeldelisten / Spiellisten
Auf der Anmeldeliste für den Eidg. Veteranentag EHV sind Name, Vorname, Geburtsjahr, Gesellschaftsname und Schlagseite anzugeben.
Die Anmeldeliste ist durch den Gesellschaftspräsidenten oder den Verantwortlichen elektronisch an die Geschäftsstelle EHV zu senden.
Die Spiellisten werden durch den Stv. Obmann EHV erstellt und für den Spielbetrieb gedruckt. Diese werden am Spieltag abgegeben.
Spielfeld / Spielgeräte / Infrastruktur
Ries
Für den Eidg. Veteranentag EHV werden mindestens 18 Spielfelder benötigt. Diese werden vom Organisator bereitgestellt und abgesteckt. Die Böcke sind vorgängig durch den Organisator zu setzen (inkl. Absperrwand).
Infrastruktur
Für den Eidg. Veteranentag EHV wird die Infrastruktur vom Hornusserfest genutzt.
Vom Organisator wird ein Sanitätsdienst bereitgestellt.
Das Rechnungsbüro wird vom Organisator zusammen mit dem Stv. Obmann EHV bereitgestellt.
Für die Verpflegung ist der Organisator verantwortlich. Die Kosten für die Verpflegung (nur Essen exkl. Getränke) werden vorgängig von den Teilnehmern mit der Anmeldegebühr einbezahlt. Der Betrag wird durch den EHV festgelegt und in Rechnung gestellt.
Spielmodus
Es werden 2 Durchgänge (2 x 2 Ries) mit je 3 Schlagrechten gespielt.
Spieldaten
Der Eidg. Veteranentag EHV findet grundsätzlich am Freitag vor einem Hornusserfest der Aktiven statt.
Der Eidg. Veteranentag EHV wird im 3-Jahres-Turnus durchgeführt, jedoch nicht im Jahr des Eidg. Hornusserfestes EHV.
Auszeichnungen
Mannschaftsauszeichnung
Es werden keine Mannschaftsauszeichnungen abgegeben.
Einzelauszeichnung Eidg. Veteranentag EHV
Männliche und weibliche Veteranen werden nicht getrennt ausgezeichnet. Es gilt der Grundsatz der Gleichheit.
Am Eidg. Veteranentag EHV müssen minimal 25% und dürfen maximal 30% Einzelauszeichnungen abgegeben werden. Die Einzelauszeichnungen werden durch den EHV in Zusammenarbeit mit dem Organisator beschafft.
Die drei besten Einzelschläger pro Stufe erhalten einen Einzelschlägerpreis organisiert durch den Veranstalter. Die maximale Preissumme (Verkehrswert) der neun Preise ist auf CHF 2’000.- festgelegt.
Die Kosten der Einzelschlägerpreise werden durch den Veranstalter übernommen.
Spielleitung
Die Spielleitung obliegt dem jeweils für den Anlass nominierten Obmann. Dieser hat folgende Pflichten und Rechte:
– Er besorgt die technische Vorbereitung des Anlasses
– Er bietet den Chef des Rechnungsbüros und die Rieschefs auf.
– Er leitet den Wettkampf am Durchführungstag. Über Spielunter- und Abbruch sowie andere Anpassungen des geplanten Ablaufs entscheidet der Obmann im Einvernehmen mit dem OK des Organisators und unter Berücksichtigung des Spielreglements.
– Nach Beendigung des Spiels begleitet er die Arbeit im Rechnungsbüro.
– Er organisiert und leitet in Verbindung mit der Festorganisation die Preisverteilung
Die Spielleitung (RC) wird zu gleichen Teilen von den Zweckverbänden gestellt. Diese sind für das Führen der Spielliste verantwortlich.
Zusätzlich zur Spielleitung, wird jedem Ries ein SR (zur Ersatzlistenführung) zugeteilt.
Die SR werden durch die teilnehmenden Mannschaften gestellt. Die Verpflegung erfolgt durch den Festorganisator.
Die Entschädigung der Spielleitung (Obmänner, Rieschefs und des Rechnungsbüros) erfolgt gemäss Spesenreglement EHV. Die Entschädigung beinhaltet den entsprechenden Ansatz, die Reisespesen und die Verpflegung gemäss Startkarte der Aktiven. Die Auszahlung erfolgt nach entsprechender Rechnungsstellung und gegen Quittung des Bezugsberechtigten. Die Entschädigung geht zu Lasten des Festorganisators..
Schlussbestimmungen
Präzedenzfälle
Ereignisse im Zusammenhang mit dem Eidg. Veteranentag EHV, die vor dem Inkrafttreten dieses Reglements stattfanden, haben keinen Einfluss auf die Interpretation dieses Reglements.
Nicht erwähnte Sachverhalte
Für alle nicht erwähnten Punkte gilt das Spielreglement Eidg. Hornusserverband, sowie weiterführende Reglemente. Diese sind sinngemäss und verbindlich anzuwenden.
Verstösse
Verstösse gegen dieses Reglement werden nach dem Rechtspflegereglement des EHV geahndet.
Aufhebung bisheriger Regelungen
Alle Reglemente und Weisungen im Zusammenhang mit dem Eidg. Veteranentag EHV bis zum Datum der Inkraftsetzung sind aufgehoben.
Inkrafttreten
Der Zentralvorstand EHV hat dieses Reglement anlässlich der Sitzung vom 09.03.2026 genehmigt. Es tritt am 01.04.2026 in Kraft.

