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Allgemeines

Gültigkeit
Das nachstehende Reglement legt die Organisation des Eidg. Veteranentag EHV sowie die allgemeinen Vorschriften im Bereich Eidg. Veteranentag EHV fest. Es ist gültig für alle Einsätze beim Eidg. Veteranentag EHV innerhalb des EHV.

Aufsicht / Zuständigkeit
Der Eidg. Veteranentag EHV unterliegt der Oberaufsicht des Ressort Wettkampf EHV.
Für die Organisation und Betreuung wird der Stv. Obmann EHV eingesetzt.

Definitionen

Alter der Veteranen
Als Veteranen gelten Hornusser ab dem 60. Altersjahr.
Als Jahrgänge gelten diejenigen Jahre, in welchen die Veteranen das jeweilige Alter erreichen.
Die Einteilung erfolgt in drei Altersstufen:
Stufe 1     60 – 67 Jahre
Stufe 2     68 – 75 Jahre
Stufe 3     76 Jahre und älter

Spielberechtigung
Es sind nur Veteranen zugelassen, welche beim EHV lizenziert sind.

Mannschaftsgrösse / Spielgemeinschaften
Die Veteranenmannschaften bestehen aus möglichst gleichgrossen Mannschaften. Es ist möglich, dass einzelne Mannschaften aus mehr als 18 Hornussern bestehen.
Das Mannschaftsresultat für die Rangierung basiert auf der gespielten Mannschaftsgrösse. Es werden keine Ersatzstreiche für fehlende oder verletzte Spieler geschlagen.
Der Stv. Obmann EHV kann mehrere Gesellschaften zu einer Mannschaft zusammenschliessen.

Anmeldelisten / Spiellisten
Auf der Anmeldeliste für den Eidg. Veteranentag EHV sind Name, Vorname, Geburtsjahr, Gesellschaftsname und Schlagseite anzugeben.
Die Anmeldeliste ist durch den Gesellschaftspräsidenten oder den Verantwortlichen elektronisch an die Geschäftsstelle EHV zu senden.
Die Spiellisten werden durch den Stv. Obmann EHV erstellt und für den Spielbetrieb gedruckt. Diese werden am Spieltag abgegeben.

Spielfeld / Spielgeräte / Infrastruktur

Ries
Für den Eidg. Veteranentag EHV werden die Spielfelder vom Organisator bereitgestellt und abgesteckt. Die Böcke sind vorgängig durch den Organisator zu setzen (inkl. Absperrwand).

Infrastruktur
Für den Eidg. Veteranentag EHV wird die Infrastruktur vom Hornusserfest genutzt.
Vom Organisator wird ein Sanitätsdienst bereitgestellt.
Das Rechnungsbüro wird vom Organisator zusammen mit dem Stv. Obmann EHV bereitgestellt.
Für die Verpflegung ist der Organisator verantwortlich. Die Kosten für die Verpflegung (nur Essen exkl. Getränke) werden vorgängig von den Teilnehmern mit der Anmeldegebühr einbezahlt. Der Betrag wird durch den EHV festgelegt und in Rechnung gestellt.

Spielmodus
Beim Eidg. Veteranentag EHV wird nach Eidg. Spielreglement EHV gespielt.
Ausnahmen: Ziff. 8 und Ziff. 9

Spieldaten
Der Eidg. Veteranentag EHV findet grundsätzlich am Freitag vor einem Hornusserfest der Aktiven statt.
Der Eidg. Veteranentag EHV wird im 3-Jahres-Turnus durchgeführt, jedoch nicht im Jahr des Eidg. Hornusserfestes EHV.

Auszeichnungen

Mannschaftsauszeichnung
Es werden keine Mannschaftsauszeichnungen abgegeben.

Einzelauszeichnung Eidg. Veteranentag EHV
Männliche und weibliche Veteranen werden nicht getrennt ausgezeichnet. Es gilt der Grundsatz der Gleichheit.
Am Eidg. Veteranentag EHV müssen pro Stufe minimal 25% und dürfen maximal 30% Einzelauszeichnungen abgegeben werden. Die Einzelauszeichnungen werden vom Organisator in Zusammenarbeit mit dem Stv. Obmann EHV beschafft.
Die drei besten Einzelschläger pro Stufe erhalten einen Einzelschlägerpreis organisiert durch den Veranstalter. Die maximale Preissumme (Verkehrswert) der neun Preise ist auf CHF 2’000.- festgelegt.
Die Kosten der Einzelschlägerpreise werden durch den Veranstalter übernommen.

Spielleitung
Die Spielleitung (RC) wird zu gleichen Teilen von den Zweckverbänden gestellt. Diese sind für das Führen der Spielliste verantwortlich.

Schlussbestimmungen

Präzedenzfälle
Ereignisse im Zusammenhang mit dem Eidg. Veteranentag EHV die vor dem Inkrafttreten dieses Reglements stattfanden, haben keinen Einfluss auf die Interpretation dieses Reglements.

Nicht erwähnte Sachverhalte
Für alle nicht erwähnten Punkte sind die entsprechenden Reglemente der Aktiven sinngemäss und verbindlich anzuwenden.

Verstösse
Verstösse gegen dieses Reglement werden nach dem Rechtspflegereglement des EHV geahndet.

Aufhebung bisheriger Regelungen
Alle Reglemente und Weisungen im Zusammenhang mit dem Eidg. Veteranentag EHV bis zum Datum der Inkraftsetzung sind aufgehoben.

Inkrafttreten
Der Zentralvorstand EHV hat dieses Reglement anlässlich der Sitzung vom 26.10.2023 genehmigt. Es tritt am 01.01.2024 in Kraft.