• Beitrag veröffentlicht:29.11.2022
  • Beitrags-Kategorie:Berichte

Die Ausgangslage: Eine Drittperson hat der DK EHV gemeldet, dass der Obmann der Kleinanlässe „100 Jahre HG Balzenwil“:

  • in der ersten Stärkeklasse zu viele Medaillen abgegeben hat
  • dem besten Nachwuchshornusser eine Medaille abgegeben hat, obschon dieser die geforderte Punktzahl nicht erreicht hat

Die DK hat den Fall behandelt und den Obmann mit einer Busse wegen Reglementverstosses von 100 Franken, inkl. 100 Franken Verfahrenskosten belegt.

Wir, die HG Balzenwil, betonen, dass wir diesen Entscheid nicht hinterfragen und die Kosten für den beschuldigten Obmann übernehmen. Für den Entscheid der Festlegung der benötigen Punktzahl für die Auszeichnung (66 oder 67 Punkte) sind wir nämlich mitverantwortlich. Wir betonen, dass über den ganzen Anlass gesehen die 30 Prozent nicht überschritten wurden, sondern „nur“ in einer Stärkeklasse.

Bei der Planung eines Anlasses gilt es zu entscheiden, wie viele Medaillen man anschaffen muss, in welcher Form und zu welchem Preis. Wir wollten unbedingt etwas Spezielles, das nicht so billig daherkommt. Uns war bewusst, dass wir bei 25 bis 30 Prozent Kranzabgabe maximal 108 Medaillen benötigen.

Genau 30 Prozent zu treffen ist fast nicht möglich – kommt hinzu, dass unter Umständen ein Nachwuchshornusser in die Medaillen hineinrutscht, weil er mit dem Zuschlag genau die geforderte Punktzahl erreicht und dadurch die 30 Prozent wegen dieser Medaille wieder sprengt.

Genau das passierte bei uns am zweiten Wochenende. Als gebrannte Kinder riefen wir den höchsten Spielleiter des EHV an, ob diese Konstellation auch nicht geduldet wird. Das Auswertungsprogramm lieferte uns eine Punktzahl, die genau 30 Prozent erreichte (54 Medaillen), aber mit dem Zuschlag kam eben noch der beste Nachwuchshornusser dazu. Also 55 Medaillen.

Die Antwort war klar und deutlich, das Reglement sagt Nein! So viel zur Förderung der NW-Hornusser. Wir haben also die Punktzahl erhöht und nun Plaketten zum Wegwerfen…

In zahlreichen Gesprächen nach dem Vorfall kamen wir stets zum gleichen Ergebnis: Wofür engagieren wir uns eigentlich ehrenamtlich Wochenende für Wochenende, jahrein, jahraus, wenn wir am Ende als die Angeprangerten – es gäbe hier aussagekräftigere Worte – dastehen? Was haben wir mit dieser Aktion wem zu Leid getan? Wie soll es nicht nur im Hornussen, sondern generell im Breitensport und in den Vereinen weitergehen, wenn wir uns mit solchen Problemen von Paragrafenreitern herumschlagen müssen, statt mit den echten Herausforderungen?

Die HG Balzenwil lädt daher die genannte Drittperson, welche unseren „groben“ Verstoss bemerkt und gemeldet hat, gerne zu einem Umtrunk ein. Es interessiert uns sehr, wie die Motivation zustande kommt, am Tag nach erfolgten Anlässen zu prüfen, ob nicht irgendein Regelverstoss gemeldet werden kann. Wir würden gerne wissen, ob man danach besser schlafen kann, haben sich die schlaflosen Nächte bei uns nach diesen Vorfällen doch eher gehäuft.

Weiter haben wir ja noch Medaillen, die wir der Person sehr gerne für den Trophäenkasten abgeben würden – natürlich gratis, sonst könnte uns noch vorgeworfen werden, dass wir kommerzielle Ziele verfolgen…

Adrian Uhlmann, Sekretär HG Balzenwil