Geschätzte Coaches und Gesellschaftsverantwortliche

Darf ich alle J+S Coaches bitten, mir ihre J+S Abrechnungen von 2022 bis zum 15.03.2023 zu übermitteln.

Alle 2022 abgerechneten Kurse, welche durch das zuständige J+S Amt im Kanton anerkannt worden sind, sind bezugsberechtigt.

Was ist durch euch zu tun?

Alle 2022 abgerechneten Kurse, welche eine Auszahlungsverfügung des Kantons bekommen haben, bitte die gesamte PDF Datei (mit Details) per Mail an mich.

Ich werde diese sammeln und per Stichtag an die Geschäftsstelle EHV weiterleiten.

Dort werden mit dem Verteilschlüssel die einzelnen Angebote berechnet. Das Guthaben wird durch die Zentralkasse mit den Gesellschaftsbeiträgen verrechnet.

Das heisst, es braucht von euch nur die Weiterleitung des Angebotes J+S 2022 bis zum 15. März 2023 an mich.

Die längere Frist ist der Umstellung auf die neue nationale Datenbank geschuldet.

Die Bedingungen sind nach wie vor unverändert. Alle Nachwuchshornusser:innen, welche die Minimalbedingungen des EHV erfüllen und gleichzeitig Trainings nach J+S erhalten, sind in der höheren Rückvergütung.

Für weitere Fragen könnt ihr euch an die J+S Coaches der Zweckverbände wenden.

EHV Verbandscoach J+S
Heinz Aeschbacher