An der Sitzung vom 28.05.2020 haben die Präsidenten der Zweckverbände, die Mitglieder der Nachwuchskommission und der ZV EHV folgende Punkte besprochen und das weitere Vorgehen beschlossen.
Die Nachwuchsmeisterschaft 2020 wird mit 4 Runden durchgeführt. Die erste Runde wird am 27. Juni und die letzte Runde spätestens am 22. August gespielt. Die genauen Spieldaten werden euch vom Zweckverband mitgeteilt. Falls eine Gesellschaft / Mannschaft unter diesen Bedingungen nicht teilnehmen will, so soll sich diese beim Nachwuchsobmann seines Zweckverbandes melden.
Die Grenze von 300 Personen sollte dabei kein Problem darstellen.
Der ZV EHV erstellt ein Schutzkonzept, das bei den Spielen aufgelegt und befolgt werden muss. Dieses Schutzkonzept wird in den nächsten Tag erarbeitet und aufgeschaltet. Jede Gesellschaft / Mannschaft führt auf der Schlägerliste zusätzlich die anwesenden Betreuer auf und bewahrt diese mindestens 14 Tage auf. Für die Zuschauer führt jede Gesellschaft / Mannschaft eine Liste mit Name, Vorname und Telefonnummer. Diese Liste wird zusammen mit der Schlägerliste aufbewahrt.
Der Entscheid über die Durchführung der Nachwuchshornusserfeste 2020 wurde nach Rücksprache mit den Organisatoren verschoben. Der definitive Entscheid fällt am 25. Juni und hängt davon ab, ob im September Veranstaltungen bis 1000 Personen möglich sind und die Gastrobestimmungen erfüllt werden können.
Die NW-Gruppenmeisterschaft 2020 findet in allen Zweckverbänden statt und wird neu ausgeschrieben.
Die Gruppenmeisterschaft der Aktiven 2020 findet in allen Zweckverbänden statt und wird neu ausgeschrieben.
Die Juniorenmeisterschaft 2020 findet statt.
Über eine mögliche Durchführung der Veteranentage orientieren die Zweckverbände zu einem späteren Zeitpunkt.
Trainings, Wettspiele und Kleinanlässe bis 300 Personen sind ab dem 6. Juni wieder möglich. Bitte beachtet auch hier das Schutzkonzept des EHV.
Bei sämtlichen Anlässen ist das Gastrokonzept zu berücksichtigen. Die wichtigsten Punkte werden wir ins Schutzkonzept des EHV einbeziehen. Die Gesellschaften müssen kein zusätzliches Schutzkonzept erstellen.
Wir danken euch für eure Geduld und Disziplin in dieser schwierigen Zeit. Wünschen allen gute Gesundheit und schöne Stunden beim Hornussen.
Eure Zweckverbände
Eure Nachwuchskommission
Euer ZV EHV