Liebe Hornusserkameraden und Hornusserfreunde
Der Bundesrat verbietet weiterhin öffentliche und private Veranstaltungen. Dazu gehören Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten. Öffentlich zugängliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Das umfasst: Restaurationsbetriebe, Campingplätze, Barbetriebe sowie Diskotheken, Nachtclubs und Erotikbetriebe, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe, namentlich Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzerthäuser, Theater, Casinos, Sportzentren, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Wellnesszentren und Skigebiete, botanische und zoologische Gärten und Tierparks
Am 8. Juni 2020 sollen gemäss Planung beispielsweise Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen können. Zu diesem Zeitpunkt soll auch das Versammlungsverbot gelockert werden. Über diese Lockerungen beschliesst der Bundesrat am 27. Mai 2020.
Detaillierte Informationen findet ihr unter: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20200744/index.html
Der Bundesrat hat das BASPO beauftragt, den Wiedereinstieg in den Sport zu planen. Das BASPO wird ein Gremium bilden, das bis am 24.04.2020 den Entwurf einer Strategie erstellt. Dabei werden auch alle Sportverbände einbezogen. Daraus wird es einen Ratgeber für die Sportverbände geben. Individualsport wird sicher eher wieder möglich sein als Mannschafts- und Kampfsport. Wir werden aktiv teilnehmen und die Interessen der Hornusser vertreten.
Einzeltrainings sind weiterhin Kantonal geregelt!
Die Hotline des Kanton Bern hat uns am 17.04.2020 um 15:20 Uhr folgende Antwort gegeben: Einzeltrainings im Hornussen sind im Kanton Bern gestattet, da es im Freien stattfindet.
Am 18.04.2020 um 10:10 Uhr wurde diese Aussage präzisiert: Einzeltrainings (1 Sportler ohne Coach!) sind erlaubt. Ist das Spielfeld auf öffentlichem Grund (Gemeindeland), so kann das Spielfeld als Sportstätte definiert werden. Auf Sportstätten ist das Training untersagt! Ist das Spielfeld im privaten Besitz (Landwirtschaftszone), so ist dies keine öffentliche Sportstätte. Achtung! Dies wurde rechtlich nicht abschliessend beurteilt.
Folgende Beschlüsse hat der ZV EHV an der Sitzung vom 16.04.2020 gefasst:
Da bis am 8. Juni keine Spiele stattfinden dürfen und das Versammlungsverbot (max. 5 Personen) gilt, wurde die Schweizermeisterschaft 2020 definitiv abgesagt. Sobald wieder Wettspiele möglich sind, werden weitere Infos folgen. Die Daten im Juni und Juli sind freigegeben. Meisterschaftsspiele können in Wettspiele umgewandelt werden oder es können neue Wettspiele vereinbart werden.
Da in der zweiten Phase die Schulen wieder geöffnet werden, ist damit zu rechnen, dass Nachwuchsspiele als Erstes wieder bewilligt werden. Daher haben wir mit den Zweckverbänden Kontakt aufgenommen. Die NW-Meisterschaft soll nach Möglichkeit stattfinden. Die Spiele sollen vorausaussichtlich zwischen dem 20. Juni und 8. August stattfinden, falls NW-Trainings ab dem 8. Juni wieder möglich sind. Die Zweckverbände erarbeiten mögliche Szenarien und orientieren den ZV bis Anfang Mai. Weitere Infos folgen.

Für die Juniorenmeisterschaft haben sich 6 Mannschaften angemeldet. Der Modus wird festgelegt, wenn klar ist, ab wann gespielt werden kann.
Zu den Hornusserfesten kann im Moment noch nichts Definitives gesagt werden. Adrian Tschumi steht in telefonischem Kontakt mit den Organisatoren und Zweckverbänden. Sobald hier Entscheide gefallen sind, werden wir euch informieren. Dies betrifft auch die Gruppenmeisterschaften und Veteranentage.
Das Funktionärenhornussen EHV und das Ehrenmitgliedertreffen EHV wurden verschoben. Es laufen Abklärungen, ob Termine im Herbst 2020 möglich sind.
Wir danken euch für euer Verständnis und eure Geduld in dieser schwierigen Zeit. Bleibt gesund!
Euer ZV EHV