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Die Stiftung Sportförderung Schweiz kann von 2023 – 2026 jährlich 60 Mio. Franken als Basisbeitrag für den nationalen Sport und bis zu 15 Mio. für spezielle Förderbereiche einsetzen. Bisher erfolgte die Gewährung der Beiträge an den nationalen Sport auf Beschlüsse der Sport Toto Gesellschaft (STG), in Absprache mit der Loterie Romande und Swisslos.

Das Geldspielgesetz hatte zur Folge, dass die Kantone ihre kantonalen Gesetzgebungen und die Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung anpassen mussten. Im neuen gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat (GSK), das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, sind alle 26 Kantone vertreten. Damit wird eine klare rechtliche Entflechtung der gemeinsamen Trägerschaft (Politik) und der operativen Aufgabenerfüllung erreicht.

Mit der Fachdirektorenkonferenz Geldspiele (FDKG) verfügen die Kantone nun über ein Organ, das ihre gemeinsamen Interessen repräsentiert. Zukünftig entscheidet die FDKG über Mittel und Schwerpunkte für den nationalen Sport. Um eine gewisse Unabhängigkeit der Mittelverteilinstanz von der Politik zu schaffen, wurde für die Mittelverteilung die rechtlich selbstständige «Stiftung Sportförderung Schweiz (SFS)» geschaffen. Mehr Informationen unter www.fses.ch.