Unterstellungserklärung

Die aktuelle Dopingliste ist unter Swiss Sport Integrity zu finden.
Medikamente und Substanzen können via App geprüft werden.

Alle Hornusser*innen (ab dem 17. Altersjahr) müssen einmal eine Unterstellungserklärung unterschrieben haben.
Es müssen keine vorgängigen Anträge eingereicht werden. Falls ein Hornusser*in aus medizinischen Gründen eine verbotene Substanz verwenden muss und es dafür keine alternative Therapie gibt, so muss dies der Arzt vor der Therapie abklären und dokumentieren. Nach einem entsprechenden Analysenbefund oder nach Aufforderung durch Antidoping Schweiz ist ein nachträglicher und vollständig dokumentierter Antrag zu stellen. Formulare und Informationen zum Verfahren sind unter Swiss Sport Integrity erhältlich.

Bei Fragen wenden sie sich an:
Dopingverantwortlicher EHV
Bruno Ryser
Ersigenstrasse 32
3422 Kirchberg BE
079 206 03 76
gs@ehv.ch