Ausgangslage:
Am 13.03.2019 erhielt die DK durch die MK die
Meldung, dass die HG Hettiswil-Eintracht ein Gesuch eines vorgespielten
MS-Spiels der NLB an die HG Busswil BE gesendet habe, jedoch sei keine Meldung
Seitens Busswil beim Ligaverantwortlichen eingegangen. Beide Hornussergesellschaften
hätten dieses Spiel jedoch korrekt auf ihrem Spielplan eingetragen.
Sachverhalt:
Es konnte in Erfahrung gebracht werden, dass
der Verantwortliche der HG Hettiswil-Eintracht das Gesuch bereits am 10.01.2019
an den Verantwortlichen der HG Busswil BE per E-Mail geschickt hatte. Dieser
jedoch es unterliess, das Gesuch zu unterschreiben und an den zuständigen Ligaverantwortlichen
zu senden.
Verstoss:
Ein Spielverschiebungsgesuche muss bis am 1.
März an die MK eingereicht werden.
Formelles:
Der Stellungnahme der HG Busswil BE konnte entnommen werden, dass sich die beiden Spielabmacher auf das Datum des 13.04.2019 geeinigt haben. Weiter kann aus der Stellungnahme entnommen werden, dass das Gesuch des Verantwortlichen rechtzeitig am 10.01.2019 geschrieben und an den Verantwortlichen der HG Busswil BE per E-Mail gesendet wurde. Jedoch sei dieses Gesuch nie angekommen. So sei es gekommen, dass das Gesuch vergessen ging.
Der Stellungnahme der HG Hettiswil-Eintracht ist zu entnehmen, dass der Verantwortliche der HG Hettiswil-Eintracht am 10.01.2019 per E-Mail das Gesuch an die HG Busswil BE geschickt habe. Erst am 11.03.2019 hat er die HG Busswil BE kontaktiert und diese gefragt, ob sie nie ein Gesuch erhalten habe. Das Gesuch sei angeblich nie angekommen.
Am 13.03.2019 wurde ein neues Gesuch eingereicht.
Bei genauerem Betrachten der E-Mail-Adresse
auf dem Gesuch ist zu sehen, dass diese durch den Verantwortlichen der HG Hettiswil-Eintracht
korrekt geschrieben wurde. Weshalb das Gesuch per E-Mail beim Verantwortlichen
der HG Busswil BE nicht angekommen sein soll, kann nicht abschliessend
beurteilt werden.
Erwägungen:
Die DK geht gemäss telefonischem Kontakt davon aus, dass es die HG Busswil BE verpasst hat, dass Gesuch vor dem 1. März einzureichen. Es kann anhand der Stellungnahme nicht abschliessend geklärt werden, ob es der Wahrheit entspricht, dass sie das Gesuch nie erhalten haben.
Die DK geht gemäss telefonischem Kontakt davon aus, dass es die HG Hettiswil-Eintracht trotz allen Umständen unterlassen hat, die HG Busswil BE nochmals aufmerksam zu machen, das Gesuch vor dem 1. März einzureichen. Da bis zum 1. März 2019 kein Gesuch bei der HG Hettiswil-Eintracht eingetroffen war, hätte sich der Verantwortliche der HG Hettiswil-Eintracht bei der HG Busswil BE melden müssen. Dies tat er aber erst am 11.03.2019. Ob weitere Versuche getätigt wurden, ist aus der Stellungnahme nicht zu entnehmen. Diesbezüglich wird die Ordnungsbusse auf CHF 100.- herabgesetzt.
Dieses MS-Spiel kann gemäss Rücksprache mit der MK trotzdem vorgespielt
werden.
Entscheid DK:
Gegen die HG Busswil BE wird eine Ordnungsbusse von CHF 200.- ausgesprochen. Dazu kommen noch CHF 50.- Verfahrenskosten.
Gegen die HG Hettiswil-Eintracht wird eine Ordnungsbusse von CHF 100.- ausgesprochen. Dazu kommen noch CHF 50.- Verfahrenskosten.
Rechtsmittelbelehrung:
Ein Rekurs gegen Entscheide über Ordnungsbussen oder Verfahrenskosten ist nicht möglich.