Folgendes Hornussermaterial ist bei Neuanschaffung beitragsberechtigt:
– Auffangvorrichtung (Schussblende)
– Bock ohne Zubehör (Bocksetzlatte, Zwischenblech usw.)
– Nousse
– Nousswurfmaschine
– Schindel ohne Druckkosten und ohne Oberflächenbehandlung
– Ersatz Schindelstiele ohne Montage
– Zusätzliche Transilonkreise
– Zieli
– sowie alles beitragsberechtigte Material aus den anderen Sportarten
Auf dieser Liste ist neu die Auffangvorrichtung (Schussblende) aufgeführt.
Wer im 2020 eine Auffangvorrichtung angeschafft hat, kann diese 2021 noch einreichen.
Pro Jahr kann ein Gesuch eingereicht werden (max. ein Jahr rückwirkend).
Der anrechenbare Betrag muss mindestens Fr. 250.- sein (Auszahlung 40% = mind. Fr. 100.-).
Auf der Rechnung muss das beitragsberechtigte Material separat aufgeführt werden.
Der Betrag auf der Rechnung (abzüglich Rabatt / Sponsoring / Skonti) ist beitragsberechtigt.
Auf der Rechnung muss die Adresse des Vereins ersichtlich sein. Rechnungen mit Privatadressen werden nicht akzeptiert!
Z.B: Hornussergesellschaft XXX
z.Hd. YYY
Wird die Rechnung bar bezahlt, muss dies aus der Rechnung klar hervorgehen.
„Betrag dankend erhalten“, Datum und Unterschrift des Empfängers.
Das Material muss dem Verein gehören, darf nicht persönlich sein.
Rechnungen mit Datum 2020, sofern noch nicht eingereicht, sind nur noch bis Ende Jahr beitragsberechtigt. Pro Jahr ist nur ein Gesuch möglich.
Gesuche können nur noch online an den Lotterie- und Sportfonds eingereicht werden. (Online Formular auf der Homepage des Sportfonds)
Sämtliche Unterlagen müssen eingescannt und dem Gesuch angehängt werden:
1. Rechnungen mit dazugehörigen Quittungen (abgestempelter Postabschnitt, Post- resp. Bankbelastungsanzeige oder, wenn bar bezahlt, quittierte Rechnung).
2. ein Einzahlungsschein eures Vereins
Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn alle nötigen Unterlagen eingereicht sind.
Bei Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung: fritz.kaempfer@bluemail.ch
Kant. Bern. Hornusserverband
Fritz Kämpfer