Original als PDF-Datei

Folgendes Hornussermaterial ist bei Neuanschaffung beitragsberechtigt:
Auszug aus dem Praxisleitfaden gültig ab 1.7.2022
Kursiv  =  Ergänzungen durch Fritz Kämpfer

Sportmaterial Hornussen (Diese Liste ist abschliessend)

BezeichnungBemerkungen
AbsperrwandNeu
Helmesofern nicht persönliches Material Neu
Auffangvorrichtung (Schussblende) 
Bockohne Zubehör (Bocksetzlatte, Zwischenblech usw.)
Nouss 
Nousswurfmaschine 
Schindelsofern nicht persönliches Material  ohne Druckkosten / Oberflächenbehandlung
Ersatz Schindelstieleohne Montage
Zusätzliche Transilonkreise 
Zieli 

Sowie alles beitragsberechtigte Material aus den anderen Sportarten.
Auf dieser Liste ist neu die Absperrwand und Helme aufgeführt.
Wer im 2021 eine Auffangvorrichtung und Helme angeschafft hat, kann diese 2022 noch einreichen.
Pro Jahr kann ein Gesuch eingereicht werden (max. ein Jahr rückwirkend).
Der anrechenbare Betrag muss mindestens CHF 250.- sein (Auszahlung 40% = mind. CHF 100.-).
Auf der Rechnung muss das beitragsberechtigte Material separat aufgeführt werden.
Der Betrag auf der Rechnung (abzüglich Rabatt / Sponsoring / Skonti) ist beitragsberechtigt.
Auf der Rechnung muss die Adresse des Vereins ersichtlich sein. Rechnungen mit Privatadressen werden nicht akzeptiert!
z.B: Hornussergesellschaft XXX / z.Hd. YYY
Wird die Rechnung bar bezahlt, muss dies aus der Rechnung klar hervorgehen.
„Betrag dankend erhalten“, Datum und Unterschrift des Empfängers.
Das Material muss dem Verein gehören, darf nicht persönlich sein.
Rechnungen mit Datum 2021, sofern noch nicht eingereicht, sind nur noch bis Ende Jahr beitragsberechtigt. Pro Jahr ist nur ein Gesuch möglich.
Gesuche können nur noch online an den Sportfonds eingereicht werden.  (Online Formular auf der Homepage des Sportfonds) Der Eingang des Gesuches wird bestätigt.
Sämtliche Unterlagen müssen eingescannt und dem Gesuch angehängt werden:
1. Rechnungen mit dazugehörigen Quittungen (abgestempelter Postabschnitt, Post- resp. Bankbelastungsanzeige oder, wenn bar bezahlt, quittierte Rechnung).
2. ein Einzahlungsschein eures Vereins
Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn alle nötigen Unterlagen eingereicht sind.
Bei Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung: fritz.kaempfer@bluemail.ch

Kant. Bern. Hornusserverband
Fritz Kämpfer

KBHV